Kreditkarten Jahresgebühr zurückfordern

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  • Benutzernamevonguntenjuerg
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  • Registriert seit22.03.21
  • Beiträge1

Hallo. Ich habe eine Kreditkarte (Visa) bei der Raiffeisen, die ich kündigen will (weil 100 CHF Jahresgebühr). Hat jemand Erfahrungen, ob man die im voraus zu zahlende Jahresgebühr zurückfordern kann (da ja keine Leistung mehr bezogen wird) , auch wenn die AGB eine Vorauszahlung voraussetzen resp. eine Rückzahlung ausschliessen? -> Darf dies per AGB überhaupt ausgeschlossen werden? Sind die Banken kulant? Was sind eure Erfahrungen?

 
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  • Benutzernameeasyrider
  • Status Member
  • Registriert seit24.01.17
  • Beiträge22

Wenn in den AGB keine Rückzahlungs- oder Teilrückzahlungsklausel enthalten ist, kann man davon ausgehen, dass Sie keinen Anspruch auf Rückerstattung der Jahresgebühr haben. Allerdings habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Emittenten recht kulant sind, wenn es um die Jahresgebühren von Kreditkarten geht. Nachfragen schadet sicher nicht.