Kryptowährungen vergessen bei Steuern anzugeben!

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  • Benutzernamebreschniev
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  • Beiträge2

Hallo zusammen

Ich habe eine wichtige Frage, ich habe in der Steuererklärung 2020 meine Kryptowährungen nicht angegeben, da es sich auch nicht um eine grosse Summe handelte die ich nie so ernst nahm.
Ich gebe ja auch nicht alles was ich sonst so gekauft habe wie teure Drohnen, etc. an.
Nun ist der Wert aber explodiert, somit müsste ich die Wohl zumindest im 2021 angeben, oder evtl. noch rückwirkend für das Jahr 2020?
Ich habe die immer mal wieder gekauft und verkauft, und gewechselt, somit ist es nicht einfach nur halten und steuerfrei. Es könnte auch gut sein, dass das als gewerblich eingestuft wird, wie ich gehört habe.
Meine Frage ist nun, merkt die Steuerverwaltung überhaupt, dass ich diese Kryptowährungen besitze (gekauft auf Coinbase, dann über Binance, dann auf Offline-Wallet, teils noch auf Coinbase)? Also bekommen die von jedem Kunden von Coinbase jährlich einen Report? Oder bekommt man dann einfach ein Problem, sobald man sich mal etwas auszahlen will?

Könnte ich theoretisch auch einfach noch ein paar Jahre nichts angeben, und sobald ich es auszahlen will, Selbstanzeige machen und Steuern nachzahlen?

Besten Dank für Inputs!

 
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  • Benutzernamejosemarcos
  • Status Member
  • Registriert seit24.01.17
  • Beiträge19

Vermögenswerte sollten immer angegeben werden. Aber wenn der Wert vernachlässigbar war, sollte es kein großes Problem geben. Das Beste wäre, Ihr Steueramt zu kontaktieren und ihnen einfach mitzuteilen, dass Sie einige Kryptowährungen hatten, die Sie vergessen haben zu deklarieren und sie zu fragen, was Sie tun sollen.

Sie müssen die Kryptowährung, die Sie am Ende des Steuerjahres noch besitzen, deklarieren. Sie müssen nicht jede Transaktion, die Sie durchgeführt haben, deklarieren. Das Steueramt stellt offizielle Kurse für Bitcoin und andere wichtige Kryptowährungen zur Verfügung, die Sie verwenden können, um den Wert zu deklarieren. In der eTax-Software wird der Wert automatisch berechnet (zumindest in einigen Kantonen).

Als Privatanleger zahlen Sie keine Kapitalertragssteuer. Es ist also nur Ihr steuerpflichtiges Vermögen betroffen (für die Vermögenssteuer). Selbst wenn Sie als professioneller Anleger eingestuft werden (was unwahrscheinlich ist) werden Sie nur dann kapitalertragsteuerpflichtig, wenn Sie die Kryptowährung verkaufen und einen Kapitalgewinn erzielen.

 
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  • Benutzernamebreschniev
  • Status Member
  • Registriert seit21.04.21
  • Beiträge2

Hallo, besten Dank für die Antwort!

Was mich noch wunder nähme, was genau meinen Sie, mit "..werden Sie nur dann kapitalertragsteuerpflichtig, wenn Sie die Kryptowährung verkaufen und einen Kapitalgewinn erzielen" ?

Was genau heisst verkaufen? Also irgendeine Kryptowährung verkaufen in CHF? Oder gilt z.B. der Verkauf von ETH nach BTC auch als verkauf? Wie sieht es aus wenn ich BTC verkaufe in USDT (Theter)?

 

Herzlichen Dank

 
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  • Benutzernamejosemarcos
  • Status Member
  • Registriert seit24.01.17
  • Beiträge19

Wenn Sie ein Unternehmen wären (professioneller Händler), dann müssten Sie die Transaktionen in Ihrer Buchhaltung nachverfolgen und die Besteuerung (Kapitalgewinne, Mehrwertsteuer, etc.) wäre ziemlich kompliziert. 

Aber in Ihrem Fall würden Sie einfach die USDT oder BTC deklarieren, die Sie am Ende des Jahres halten (und deren Gegenwert in CHF). Werfen Sie einen Blick auf die hier bereitgestellten Informationen:

https://www.zh.ch/de/steuern-finanzen/steuern/treuhaender/steuerbuch/steuerbuch-definition/zstb-16-5.html