Kunst Besteuerung

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  • Benutzernamehaoallister
  • Status Member
  • Registriert seit17.01.24
  • Beiträge1

Guten Tag 

Ist ein einmaliger Verkauf eines Kunstobjektes einer Privatperson steuerfrei (im Auktionshaus)? Zum Beispiel, wenn der Kunstgegenstand 1 Million Schweizer Franken wert ist?

Wenn nein, wie hoch ist der Steuersatz? 

Und ist dies in allen Kantonen gleich? 

Danke und freundliche Grüsse 

 
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  • BenutzernameMister Banks
  • Status Member
  • Registriert seit16.08.15
  • Beiträge175

Guten Tag

Bin kein Steuerexperte, aber auf Infos von KPMG gestossen. KPMG schreibt: «Kunstwerke, die jemand aus Liebhaberei besitzt, unterliegen gemäss obigen Grundsätzen der Vermögenssteuer. Die Gewinne aus der Veräusserung einzelner Kunstwerke sind grundsätzlich steuerfrei. (...) Gehen die Verkäufe und Käufe von Kunst über die eines Hobbys hinaus, kann dies als gewerbsmässiger Kunsthandel qualifiziert werden. Ein Indiz dafür ist eine kurze Haltedauer von Kunstwerken, sowie eine hohe Frequenz an Transaktionen aus Erwerb und Verkauf. Hierbei sind die Gewinne, welche aus dem Verkauf von Kunstwerken erzielt werden, nicht mehr steuerfrei, sondern unterliegen der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsabgaben.» 

Quelle: KPMG

Zu den Steuersätzen am besten das kantonale Steueramt fragen. Das dürfte von Kanton zu Kanton unterschiedlich sein, wie auch die Einkommensteuern ja unterschiedlich hoch sind.

Grüsse