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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit30.01.17
  • Beiträge843

Sehr geehrte Damen und Herren.

da ich immer Ihre sehr interessanten Artikel lese, können Sie mir gewiss auch folgende Frage beantworten.

Da ich als Privatperson (Wohnort Zürich) in Deutschland eine Liegenschaft besitze und den Öltank mit mehreren tausend Litern Öl füllen muss, möchte ich Sie fragen, ob ich die Mehrwertsteuer bezahlen muss oder davon befreit bin? Gibt es generell eine Vorschrift, wann ich die MWSt bezahlen muss und wann nicht, z.B. die Kosten für einen Rechtsanwalt in Deutschland?

Vielen Dank für Ihr Bemühungen.

Mit freundlichen Grüssen

 
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  • Benutzernameantonio
  • Status Member
  • Registriert seit24.01.17
  • Beiträge39

Soweit ich weiss, müssten Sie die Waren exportieren (z. B. in die Schweiz), um die Mehrwertsteuer zurückzufordern.

Die Situation wäre anders, wenn Sie ein Unternehmen hätten und die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen und nicht auf Waren erhoben würde. In diesem Fall würde unter Umständen die Schweizer Bezugsteuer gelten.

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit29.01.18
  • Beiträge105

Privatpersonen können sich die in Deutschland bezahlte Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Dabei gelten folgende Regeln:

  • Der Wohnsitz des Kunden befindet sich ausserhalb der Europäischen Union. Das ist bei Kunden aus der Schweiz der Fall.Die Rückerstattung muss vom Zoll bei der Ausfuhr der Waren bestätigt werden.
  • Die Rückerstattung ist auf Waren möglich (mit Ausnahmen wie zum Beispiel Benzin oder Autozubehör), nicht jedoch auf Dienstleistungen (zum Beispiel Hotelübernachtungen, öV-Billette, Restaurantbesuche).
  • Die Waren müssen aus der Europäischen Union ausgeführt werden.
  • Ein Verkäufer ist nicht zur Rückerstattung verpflichtet. Klären Sie es im Voraus ab, ob der Verkäufer diese Dienstleistung anbietet, sofern dies nicht klar ist.
  • Verlangen Sie direkt beim Kauf beim Verkäufer ein Formular, dass Sie dann bei der Ausfuhr vom Zoll bestätigen lassen.

So wie ich Ihre Frage verstanden habe, befindet sich die Liegenschaft in Deutschland. Da das Öl nicht in die Schweiz ausgeführt wird, ist eine Rückerstattung grundsätzlich nicht möglich. Die Mehrwertsteuer für einen Anwalt müssen Sie in Deutschland bezahlen, da es sich dabei um eine Dienstleistung handelt.

Fragen Sie einfach beim Verkäufer nach, ob er bei einer Ausfuhr in die Schweiz die Mehrwertsteuer erlassen kann. Wichtig: Sie bezahlen den Preis inklusive Mehrwertsteuer und erhalten, nachdem Sie die Bestätigung des Zolls für die Ausfuhr in die Schweiz vorlegen, das Geld zurück. Der Händler kann die Bestimmungen für die Rückerstattung selbst festlegen. Einige Verkäufer überweisen den Betrag auf ein Bankkonto, andere rechnen den Betrag für einen Einkauf an, wiederum andere bezahlen die Rückerstattung in Bar aus.