Mehrwertsteuer für IT-Dienstleistung an GmbH in Schweiz aus Deutschland

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  • Benutzernamepw
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  • Beiträge2

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich bin ein in Deutschland ansässiger IT-Freiberufler und arbeite für eine in der Schweiz ansässige GmbH als Dienstleister an der Weiterentwicklung einer Software mit (gemeinsam mit anderen Entwicklern). Weitere Kunden in der Schweiz habe ich nicht (insbesondere auch KEINE Privatpersonen) und hatte ich bisher auch nicht (ich bin also nicht im Register der steuerpflichtigen Personen eingetragen). Ich habe jedoch weitere Kunden in anderen Ländern und werde in diesem Jahr vermutlich einen weltweiten Umsatz von über 100 000 Franken erzielen.

Meine Frage: Sehe ich das richtig, dass ich mit meiner Leistung unter die Bezugsteuer falle und ich von der Mehrwertsteuer befreit bin? Also ich die Mwst. auf meiner Rechnung nicht ausweise und sich mein Kunde um das Abführen der Steuer kümmert (Reverse Charge)?

So wie ich das verstehe, bin ich mit meiner Software-Entwicklung (elektronische Dienstleistung) so lange von der schweizerischen Mehrwertsteuer befreit, wie ich meine Leistungen ausschließlich an in der Schweiz steuerpflichtige Abnehmer erbringe (vgl. Art. 10 Abs. 2 Bst. b Ziff. 2 MwStG). D.h. ich müsste auf meiner Rechnung nur dann schweizerische Mwst. ausweisen und abführen, wenn ich meine Leistungen auch für Privatpersonen (oder andere nicht steuerpflichtige Empfänger) erbringe.

Freundliche Grüße und vielen Dank im Voraus!

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
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  • Registriert seit29.01.18
  • Beiträge105

Guten Tag

Zuerst möchten wir betonen, dass wir keine Juristen sind und daher keine Rechtsauskünfte erteilen können.

Gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung (https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuerpflicht/mwst-auslaendische-unternehmen.html) sind Unternehmen im Ausland von der Schweizerischen MWST-Steuerpflicht befreit, wenn sie ausschliesslich von der Bezugssteuer unterliegende Dienstleistungen erbringen.

Nicht steuerpflichtig sind u. a. Unternehmen mit Sitz im Ausland, die im Inland ausschliesslich von der MWST ausgenommene Leistungen oder der Bezugsteuer unterliegende Dienstleistungen erbringen.


Allerdings unterliegen elektronische Dienstleistungen gemäss Eidgenössischer Steuerverwaltung (https://www.gate.estv.admin.ch/mwst-webpublikationen/public/pages/taxInfos/cipherDisplay.xhtml?publicationId=1001238&componentId=1286229) nie der Bezugssteuer.

Telekommunikations- oder elektronische Dienstleistungen (Art. 10 MWSTV) an nicht steuerpflichtige Empfänger und Empfängerinnen unterliegen nie der Bezugsteuer (Art. 45 Abs. 1 Bst. a MWSTG). Diese können jedoch die subjektive Steuerpflicht des ausländischen Leistungserbringers auslösen.

In wie weit IT-Dienstleistungen als elektronische Dienstleistungen im Sinne des Schweizerischen MWST-Rechts zählen, kann ich nicht beurteilen. Sollten IT-Dienstleistungen nicht der Bezugssteuer unterliegen, wären Sie meines Erachtens in der Schweiz MWST-pflichtig.

Ich empfehle Ihnen, bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Abteilung Mehrwertsteuer nachzufragen. Schweizer Steuerverwaltungen antworten in der Regel gut auf solche Fragen.

Ansonsten müssen Sie wohl einen Steuerberater konsultieren.

Liebe Grüsse


Ralf Beyeler
moneyland.ch

 
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  • Benutzernamepw
  • Status Member
  • Registriert seit20.02.24
  • Beiträge2

Vielen Dank, Herr Beyeler, für Ihre schnelle und ausführliche Rückmeldung. Ich werde mich an die Eidgenössischen Steuerverwaltung, Abteilung Mehrwertsteuer und ggf. an einen Steuerberater wenden.