Hallo liebe community

ich habe eine etwas diffizillere Frage und freue mich über Eure Hilfe.

Ich bin vor 6 Monaten aus DE in die CH zum Arbeiten gezogen und bezahle seitdem von meinem Lohn direkt abgeführte Quellensteuer. Nun gibt es ja die Möglichkeit der Beantragung einer nachträgliche ordentliche Veranlagung, von der ich gehört habe, dass man wohl einige CHF gut machen könne. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich überhaupt mit meiner Situation (s.u.) auf eine Rückzahlung oder gar eine Nachforderung hoffen kann und ob sich der organisatorische Aufwand wohl lohnen würde, denn ich ziehe Ende des Jahres nach DE zurück und fange dort eine andere Stelle an, weswegen ich bereits jetzt für 2019 und 2020 in beiden Ländern eine Steuererklärungen machen müsste....

Nun meine Situation:

- Kanton SG
- Bruttolohn ca. 90k CHF tariflich angestellter Arbeitnehmer im Gesundheitswesen mit tlw. Schichtdienst
- teilweise um 1500CHF untershciedlicher Bruttomonatslohn(bei Überstunden) und entsprechend unterschiedlicher Quellensteuersatz
- 1./2. Säule regulär mit den üblichen Beiträgen
- Keine Einzahlung in die 3. Säule bisher
- Schweizerische Krankenversicherung mit möglichst niedriger Prämie (250CHF)
- (international gültige Haftpflicht, 50€ im Jahr)
- (keine sonstigen (Anrechenbaren?) Versicherungen)
- Arbeitsweg 50m (also keine Weggekosten)
- keine besonderen beruflichen Fortbildungskosten
- Umzugskosten von DE in die CH sowie Bewerbungskosten im Rahmen der Stellensuche im Sinne von Werbungskosten, die ich aber laut Recherche wohl nicht in einer CH-Steuererklärung gültig machen könnte
-!!!! Verplegungskosten/pauschalen für Schichtdienst/Nachtdienste, welche aber wohl automatisch vom Arbeitgeber mit eingepflegt und steuerlich geltend gemacht werden??!!!

Hier kommt es vor allem darauf an, mit welchen "Pauschalen" der Fiskus rechnet und ob die in die Berechnung des Prozentsatzes der Quellensteuer gewichtig fliessen? Wenn ja z.B. mit einer Krankenkassenpauschale von 500 CHF gerechnet wird, wäre ich ja mit 250 CHF eher günstiger und würde mir am Ende noch selber schaden...

Zudem möchte ich ca. 30k € bei einem deutschen Broker in einen all world ETF (Domizil Irland, thesaurierend) anlegen. Abgesehen von der "doppelten" Buchführung in der CHF und DE, würde ich wohl 0.15% Stempesteuer sowie auf die "reinvestierten thesaurierenden" Kursgewinne eine Abgeltungssteuer von 25%, was die zu erwartende Rendite in den nächsten 5 Monaten wohl um vlt. 1% schmälern würde? In DE gibt es hierbei einen pauschalen Freibetrag :)

Daher auch die vordergründige Überlegung, die Steuererklärung bei nicht zu grossem Einsparpotential weiterhin "automatisiert" an der Quelle zu lassen, mich regulär Ende 2020 aus der CH ab und in DE anzumelden und die ETF Investition erst dann zu tätigen.

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