Tragbarkeitsrechnung: Nebeneinkommen und Zweiteinkommen

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  • BenutzernameEric Oeggerli
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Tragbarkeitsrechnung: werden Neben- und Zweiteinkommen angerechnet?

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4002

Guten Tag

Die kurze Antwort lautet: Es kommt darauf an.

Zweiteinkommen hingegen dürfen nur angerechnet werden, wenn eine Solidarschuldnerschaft besteht. Dies bedeutet, dass das Zweiteinkommen nur von einer Person angerechnet werden darf, die ebenfalls für die Hypothek haftet. Bei Ehepaaren ist dies meist der Fall.

Vermögenserträge, Renten, Nebeneinkommen sowie variable Lohnkomponenten werden berücksichtigt, sofern sie «nachhaltig» sind. Die Einnahmen werden im Jargon als «nachhaltig» bezeichnet, wenn sie mittelfristig als wahrscheinlich gelten.

Auch hier bleibt den Banken und Versicherer aber ein Interpretationsspielraum offen.

Fragen Sie deshalb vorgängig bei den gewünschten Hypothekaranbietern nach. Im Fall von Online-Hypotheken müssen Sie dazu ein Online-Formular ausfüllen, wobei der Rechner Ihnen automatisch mitteilt, ob die Hypothek in Ihrem Fall tragbar ist.

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Informationen:
Hypotheken im interaktiven Vergleich
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