PartnerIn IV-RenterIn - gemeinsame Steuern bei HEirat?

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  • Benutzernamealfa12q6wz354er
  • OrtBasel
  • Status Member
  • Registriert seit26.10.22
  • Beiträge1

Liebe Forum-Mitglieder

Ich habe zu meiner konkreten Situation leider keine genauen Infos gefunden, deshalb richte ich mich das Forum hier, in der Hoffnung, Antworten auf meine Fragen zu erhalten:

Meine Partnerin/mein Partner bezieht aufgrund der Arbeitsunfähigkeit eine IV-Rente, diese ist bekanntermassen als steuerbares Einkommen zu tief und sie/er muss somit keine Steuern bezahlen.

Sofern ich dies korrekt verstanden habe, würden wir heiraten, so würde unser Einkommen addiert werden, also würde ihr/sein (bisher nicht steuerrelevantes) Einkommen (sagen wir als konkretes Beispiel 10'000 CHF) zu meinem Einkommen (70'000 CHF) addiert werden und somit würden wir mit dem gemeinsamen, höheren Einkommen auch höher besteuert werden. Also ist es nicht nur die "übliche Heiratsstrafe" einer höheren Progression/höherem Steuersatz, aber auch die zusätzliche Steuerlast, da ihr/seine IV-Rente nun steuerrelevant wird.

Habe ich dies richtig verstanden? Oder gibt es eine Spezial-/Ausnahmeregelung, wenn die/der EhepartnerIn eine Rente bezieht, die alleine zumindest vor der Heirat nicht steuerrelevant war?

Herzlichen Dank im Voraus für die Aufklärungen darüber!

Beste Grüsse aus Basel

D.

 
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  • Benutzernamepetermuellerforum
  • Status Member
  • Registriert seit02.11.22
  • Beiträge2

Sie schreiben nicht, ob Sie ordentlich besteuert werden. Ich gehe davon aus, dass Sie beide ordentlich besteuert werden. 

Im Kanton Basel-Stadt sind die Abzüge sehr hoch im Vergleich zu anderen Schweizer Kantonen. Eine Person kann einen Pauschalabzug von 18'100 Franken vornehmen, ein Ehepaar einen solchen von 35'300 Franken. Daher ist es wichtig, dass man mit den korrekten Werten rechnet. Viele Steuerzahler haben Mühe, den Bruttolohn, den Nettolohn und das steuerbare Einkommen auseinander zu halten. Massgebend ist das steuerbare Einkommen. Dieses entsteht nach dem alle Abzüge vorgenommen worden sind.

Sie schreiben nicht, ob es sich bei den 10'000 Franken beziehungsweise 70'000 Franken um steuerbares Einkommen handelt (oder zum Beispiel um das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen nach AHV/IV/ALV-Abzügen). Ich gehe davon aus, dass es sich um steuerbares Einkommen handelt. Die Werte werden nicht einfach zusammenaddiert, sondern es wird in der Regel eine kombinierte Steuererklärung für beide Ehepartner ausgefüllt. Bei Ehepaaren sind die Abzüge anders als bei Einzelpersonen.

Wie die genauen Werte aussehen, müsste man im Einzelfall prüfen. Ich empfehle Ihnen, eine kombinierte Steuererklärung für sich auszufüllen mit allen Abzügen (Das Formular für den Kanton BS können Sie hier herunterladen https://www.steuerverwaltung.bs.ch/dam/jcr:5c3dfd42-0aa4-4d44-81e5-161aa80dcfaa/15000_fw_np_ste_21-02_hauptformular_ansichtsexemplar.pdf). Dann können Sie vergleichen, welchen Einfluss eine Heirat hätte.

In der Regel werden für Einzelpersonen und Verheiratete unterschiedliche Steuertarif angewendet. Das bedeutet, dass beim gleichen steuerbarem Einkommen verheiratete Personen weniger Steuern bezahlen als Einzelpersonen mit dem gleichen steuerbaren Einkommen. Meine kurze Recherche hat ergeben, dass BS eine Ausnahme ist und es nur einen Steuertarif gibt. Sie finden den Steuertarif in der Wegleitung (https://www.steuerverwaltung.bs.ch/dam/jcr:a5708e13-0b69-4f92-8093-91dd7f4ea5d5/15500_fw_np_ste_21-05_wegleitung_bf.pdf) ab Seite 44.

Eine Möglichkeit könnte sein, dass Sie bei der Hochzeit Gütertrennung vereinbaren. Diesbezüglich lassen Sie sich am Besten von einem Steuerberater beraten.

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