Säule 3a trotz Quellensteuer?

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  • Benutzernameseha
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  • Beiträge1

Grüezi,

als österreichischer Staatsbürger mit Wohn- und Arbeitsort Zürich und ohne Niederlassungsbewilligung C bin ich hier quellensteuerpflichtig.
Mein Bruttojahreseinkommen liegt unter 120’000 CHF, weshalb ich keine Steuererklärung einreichen muss. Kann ich die nächsten Jahre trotzdem einen Antrag auf Neuveranlagung stellen und Einzahlungen für z.B. Säule 3a geltend machen?

Merci

 
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  • BenutzernameRene Müller
  • OrtSchweiz
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  • Beiträge176

Grüezi

Ja, sobald Sie in die Säule 3a einbezahlt haben, können Sie sich betreffend Reduktion des Steuerbetrages an die zuständige Steuerverwaltung wenden. In der Regel erstellt die Steuerverwaltung eine Neuveranlagung, wo die bezahlten Quellensteuer-Beträge angerechnet werden. Je nach persönlicher Situation (insbesondere Wohnort und beispielsweise mehrere Arbeitgeber) kann der Steuerbetrag jedoch erheblich höher sein. Deshalb lohnt es sich, sich im Voraus zu informieren.

Freundliche Grüsse RM

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4079

Es ist wichtig, alle Auswirkungen eines Wechsels von der Quellensteuer zur ordentlichen Besteuerung über die Steuererklärung sorgfältig zu prüfen. In einigen Fällen kann der Wechsel zur ordentlichen Besteuerung zu höheren Steuern führen, was den Vorteil der Säule 3a zunichte machen kann.

Die Auswirkungen des Wechsels von der Quellensteuer zur ordentlichen Besteuerung sind je nach Kanton und Gemeinde unterschiedlich. Es kann sich lohnen, einen lokalen Steuerberater zu konsultieren, der auf die Quellensteuer und die Steuern an Ihrem Wohnort spezialisiert ist.

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