Säule 3a trotz Quellensteuer?

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  • Benutzernameseha
  • OrtZürich
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  • Registriert seit28.07.21
  • Beiträge1

Grüezi,

als österreichischer Staatsbürger mit Wohn- und Arbeitsort Zürich und ohne Niederlassungsbewilligung C bin ich hier quellensteuerpflichtig.
Mein Bruttojahreseinkommen liegt unter 120’000 CHF, weshalb ich keine Steuererklärung einreichen muss. Kann ich die nächsten Jahre trotzdem einen Antrag auf Neuveranlagung stellen und Einzahlungen für z.B. Säule 3a geltend machen?

Merci

 
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  • BenutzernameRene Müller
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit25.09.15
  • Beiträge177

Grüezi

Ja, sobald Sie in die Säule 3a einbezahlt haben, können Sie sich betreffend Reduktion des Steuerbetrages an die zuständige Steuerverwaltung wenden. In der Regel erstellt die Steuerverwaltung eine Neuveranlagung, wo die bezahlten Quellensteuer-Beträge angerechnet werden. Je nach persönlicher Situation (insbesondere Wohnort und beispielsweise mehrere Arbeitgeber) kann der Steuerbetrag jedoch erheblich höher sein. Deshalb lohnt es sich, sich im Voraus zu informieren.

Freundliche Grüsse RM