Steuer bei Einzelunternehmen und GmbH in Luzern

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  • BenutzernameNewcomer
  • Status Member
  • Registriert seit25.03.24
  • Beiträge1

Hallo zusammen,

ich plane in die Schweiz nach Luzern umzuziehen.

Derzeit bin ich selbstständig und habe eine Firma die einen Umsatz von 500.000€ erwirtschaftet.

Davon entfallen knapp 200.000€ steuerbares Einkommen auf mich nach Abzug aller Kosten.

Wie hoch wäre dann mein Steuersatz nach 2 verschiedenen Varianten:

Einzelunternehmen in Luzern oder GmbH in Luzern?

Könnte ihr mir bitte kurz sagen wie sich die Steuer genau zusammensetzt und wie ich das selbst nachlesen kann?

Ich habe gesehen, dass ich diesen Rechner nutzen kann: https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/kalkulatoren/kalkulatoren_natuerliche_personen/staats_gemeindesteuern

Verheiratet und 1 Kind.

Als Privatperson muss ich knapp 34.500CHF Steuern zahlen.

Als GmbH muss ich knapp 35.500 CHF Steuern zahlen. Ist hierbei meine Einkommenssteuer bereits abgeführt?

Vielen Dank!

 

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit29.01.18
  • Beiträge105

Guten Tag

Bei einem Einzelunternehmen müssen Sie nur eine Steuererklärung ausfüllen, das Steueramt unterscheidet bei der steuerpflichtigen Person nicht zwischen Ihnen als Privatperson und der Firma.

Bei einer GmbH wird die GmbH besteuert und Sie als Privatperson werden zusätzlich besteuert (zum Beispiel die von der GmbH an Sie bezahlte Löhne und Entschädigungen). Da ich nicht weiss, auf was sich Ihre Bemerkung "Ist hierbei meine Einkommenssteuer bereits abgeführt?" bezieht, kann ich nur eine Vermutung aufstellen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass Sie als Privatperson die Einkommensteuern zusätzlich bezahlen müssen.

Bei einer Konstellation mit einer GmbH werden es zwangläufig andere Zahlen sein. Wenn Sie als Einzelunternehmen mit einer halben Millionen Franken Umsatz einen Gewinn von 200'000 Franken erwirtschaften, so sind in den 200'000 Franken Gewinn auch ihr Lohn als Unternehmer erhalten. Wenn Sie eine GmbH haben und sich zum Beispiel einen Lohn von zum Beispiel 150'000 Franken ausbezahlen, dann bleibt nur noch ein GmbH-Gewinn von 50'000 Franken übrig. Als Privatperson haben Sie dann einen Bruttolohn von 150'000 Franken, von dem Sie dann noch verschiedene Abzüge tätigen können, um auf das steuerbare Einkommen zu kommen.

Bevor Sie sich entscheiden, in der Schweiz eine neue Firma zu gründen, sollten Sie sich individuell durch einen Experten beraten lassen. Dieser kann Ihre Situation konkret analysieren und dann eine entsprechende Einschätzung abgeben.

Nebenbei: Informieren Sie sich auch, wie Sie die Steuerbelastung reduzieren können. Eine Möglichkeit für Selbständige ist dabei, in die Säule 3a (=Altersvorsorge) einzuzahlen.

Liebe Grüsse

 

Ralf Beyeler