Steuerbescheinigung Kosten Schweizer Broker Banken

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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
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Wie teuer ist eine Steuerbescheinigung bei Schweizer Banken und Broker? Muss ich mit zusätzlichen Kosten für Steuerauszüge rechnen oder sind diese in den Depotgebühren enthalten?

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
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Guten Tag

Bei den meisten Schweizer Banken/Broker sind separate Steuerverzeichnisse für Wertschriften-Transaktionen mit zusätzlichen Kosten verbunden. In der Regel werden die Steuerverzeichnisse allerdings nur bei vielen Transaktionen/Positionen benötigt (einzelne Positionen kann man ja selbst ohne grossen Aufwand ins Steuerverzeichnis übertragen).

Kostenlos sind Steuerverzeichnisse unter anderem bei VZ Depotbank, money-net (BEKB).

UBS: Bei der UBS kostet das Steuerverzeichnis mindestens 80 Franken (plus MWST). 

Credit Suisse: Ein Steuerverzeichnis für Kunden mit Schweizer Domizil kostet 50 Franken inklusive 5 Positionen, darüber hinaus für jede weitere Position 10 Franken (plus MWST). Die Minimumgebühr beträgt 50 CHF (plus MWST).

PostFinance: CHF 97.20 (90 + 7.20 MwSt.) fix pro Auszug.

Swissquote: CHF 100 plus MWST.

TradeDirect (BCV): Ein Steuerverzeichnis steht den Kunden kostenlos zur Verfügung in den E-Dokumenten. In Einzelfällen ist auch ein detaillierten Steuerausweis auf Anfrage erhältlich.  Er kostet CHF 25.00 (1-3 Positionen) + CHF 5.00 pro Position + MWST.

Migros Bank: Für Kunden mit Premium-Angebot und für Mandatkunden kostenlos. Für übrige Kunden gilt:
- Mindestgebühr: CHF 25 plus MWST.
- Kurs und Kurswert: CHF 5 je Valor und Depot (plus MWST)
- Steuerbarer Ertrag: CHF 6 je Valor und Depot für schweizerische und ausländische Valoren sowie für Konten (plus MWST), CHF 8 für Valoren mit pauschaler Steueranrechnung oder Steuerrückbehalt USA inkl. Sammelausweis (plus MWST).

Cash: Pauschal CHF 108 pro Auszug (kostenlos bei Multimanager-Strategien).

Bank Cler: Minimumgebühr von 50 Franken plus MWST plus pro Posten 6 Franken plus MWST.

Basler Kantonalbank:
Minimale Gebühr: 43.20 (inkl. MWST). Kosten von 4 Franken pro Valor bzw. 9 Franken pro ausländischem Valor plus 8% MWST für Kunden CH/Liechtenstein.

Zürcher Kantonalbank: Der ZKB Steuerreport eignet sich zum Ausfüllen der amtlichen Formulare „Wertschriften- und Guthabenverzeichnisse“ sowie „Schuldenverzeichnis“ (Beilagen zur Steuererklärung). Minimum: CHF 50 plus MWST.
0-5 Positionen: CHF 50 plus MWST
6-10 Positoinen: CHF 100 plus MWST
11-20 Positionen: CHF 200 plus MWST
21 und mehr Positionen: CHF 300 plus MWST

Raiffeisen: Der Einheitspreis (Flat Fee) für das umfassende Vermögensverzeichnis für Steuerzwecke (für Kunden mit Steuerdomizil Schweiz) beträgt 80 Franken. Der Preis ist unabhängig von der Anzahl Positionen. Ein länderspezifischer Steuerreport kostet 300 Franken.

St. Galler Kantonalbank: In einigen Beratungspaketen (CONSULT plus und CONSULT top) ist das Steuerverzeichnis inbegriffen. Andernfalls werden Kunden mit Domizil Schweiz 5 Franken (inkl. MWST) pro Titel in Rechnung gestellt.  Die Mindestgebühr beträgt 30 Franken (inkl. MWST). 

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Informationen:
Broker im Vergleich

 
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  • Benutzername5icj3
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Gibt es auf moneyland.ch eine aktuelle Übersicht dieser Angaben? Vielen Dank!

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
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Guten Tag 

Ja, wir haben diese Woche neu im Rahmen des Trading-Vergleichs auch Informationen zu den Kosten von Steuerverzeichnissen integriert.

Diese finden Sie auf den Infoseiten der einzelnen Trading-Anbieter. Einfach auf der Resultatseite auf das Logo oder Info klicken.

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Infos:
Trading

 
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  • BenutzernameGeorg1971
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Guten Tag

ich würde gern zu einem Schweizer Brocker wechseln, der es mir ermöglicht, das für die Steuer zu erstellende Wertschriften- und Guthabenverzeichnis nicht mehr per Hand ausfüllen zu müssen.

Bei ca. 200 Trads ist das sehr zeitaufwendig.

Leider sind die Informationen, die ich über den Service bekomme, nicht zuverlässig. Ob die angebotenen Steuerunterlagen wirklich das Auffüllen ersetzen. (Bei Swissquote, Cornertrader, Cash...)

Hat jemand Erfahrungen, welcher Brocker hier auch preislich ein gutes und passendes Angebot hat?

Danke

 
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  • BenutzernameSpecialist
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Je nach Broker können sich die Kosten unterscheiden. Vergleiche auch in diesem Thread weiter oben. Würde so vorgehen: Zuerst Shortlist machen mit den Brokern, die in Frage kommen. Da sind natürlich auch andere Kriterien wichtig wie Kosten und Online-/Mobile-Plattform. Dann bei den gewünschten Brokern kurz nachfragen bezüglich der Gebühren eines ausführlichen Steuerverzeichnisses, das man den Steuern beilegen kann. 

Bei Swissquote, Cash, Flowbank kostet das meines Wissens 100 Franken, bei Cornèrtrader zwischen 100 und 500 Franken. Zur Sicherheit aber nachfragen, einige Broker unterscheiden zwischen verschiedenen Ausführungen der Steuerverzeichnisse.

 
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  • BenutzernameGeorg1971
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Nochmal die Frage, da ich leider nicht weiterkomme. Leider wissen die Banken selbst nicht, was sie an Unterlagen anbieten.

Ziel ist es in Zukunft, das zu erstellende Wertschriften- und Guthabenverzeichnis nicht mehr per Hand ausfüllen zu müssen.

Ja die Banken bieten alles Mögliche an Orderdaten und Downloadlisten an. Aber bis jetzt muss ich nach wie vor dieses dann per Hand in das offizielle Wertschriften- und Guthabenverzeichnis übertragen und bei der Steuer einreichen, es werden diese Listen nicht akzeptiert.

Ich suche einen Broker, der dies automatisch so erstellt, dass ich den Ausdruck nur beilegen brauche und fertig.

Nochmal zur Erinnerung, es soll ein Broker für 200+ oder mehr Trades pro Jahr geeignet ist. Die UBS Schweiz hat diese Papiere, aber dort kann ich nicht aus Zeit- und Kostengründen online handeln.

Welcher Broker macht so eine Aufstellung die nur beilegen braucht und von den Schweizer Beamten akzeptiert wird?

Danke für einen Tipp Gruss

 

 

 
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  • BenutzernameMilton
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Guten Tag Georg

Grundsätzlich müssen Sie der Steuerbehörde für jede Position, die Sie im Steuerjahr gehalten haben, alle Daten liefern, die im Wertschriftenverzeichnis abgefragt werden.

Dazu zählen:

  • Währung
  • Valoren-Nr.
  • Bezeichnung
  • Datum Zugang
  • Datum Abgang
  • Steuerwert am 31.12.
  • Bruttoertrag

Folglich müssen Sie auch Positionen aufführen, die Sie per Ende Jahr nicht mehr halten.

Wenn Sie nicht jede Position einzeln aufführen möchten, gibt es dazu zwei gangbare Wege.

1. Kostenpflichtiger Steuerauszug anfordern

Wenn Sie vom Broker einen kostenpflichtigen Steuerauszug anfordern (bei Cornèr Trader zwischen CHF 100 und CHF 500, bei Swissquote CHF 100 (ohne MwSt)), sollten sich all diese Daten darin finden.

Darin sollte sich der Steuerwert in CHF am 31.12. für Ihr gesamtes Depot, beispielsweise bei CornèrTrader, finden. Ebenso die gesamten Bruttoerträge (auch in CHF umgerechnet). Diese Daten müssen Sie dann nur in eine Zeile übertragen. Alle übrigen Daten (Währung, Zugang und Abgang, Valoren-Nr. der einzelnen Positionen) findet die Steuerbehörde dann im detaillierten Steuerauszug des Brokers.

2. Kostenloser Depotauszug downloaden und Erträge selbst berechnen

Bei CornèrTrader, Swissquote und PostFinance E-Trading weiss ich, dass zahlreiche kostenlose Downloads zur Verfügung stehen mit diesen Daten.

Beispielsweise bin ich bei meinem CornèrTrader-Depot immer wie folgt vorgegangen:

  1. Download des Portfolio-Berichts für das Steuerjahr (unter Konto Berichte).
  2. Übertragen des Kontowerts in CHF in die Spalte «Steuerwert am 31.12.» im Wertschriftenverzeichnis. CornèrTrader addiert hier den Wert all Ihre Vermögenswerte per Jahresende. Vermögenswerte in anderen Währungen werden umgerechnet in CHF.
  3. Herunterladen des Excel/PDF «Aktiendividenden». In diesem Dokument sind alle Dividendenerträge gespeichert. Folglich können Sie diese addieren und dann in die Bruttoertrags-Spalte übertragen. Bei Dividenden in Fremdwährungen, müssen Sie diese umrechnen in CHF.

Wichtig: Da es sich bei diesen Dokumenten (die Sie natürlich auch beilegen müssen, sowie die Berechnungen) um keine offiziellen Steuerauszüge handelt, kann ich Ihnen nicht garantieren, dass dies alle Steuerbehörden anerkennen. Speziell wenn Sie neben Cash, Aktien und Anleihen noch weitere Wertschriften / Derivate halten. Bei mir hat dies jedoch nie zu Problemen geführt.

Beste Grüsse

Milton

 
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  • BenutzernameGeorg1971
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Hallo Milton

Vielen Danke für die ausführliche Antwort.

Ich beziehe mich auf Punkt 1, da dies mein Ziel ist.

Eine Zeile und der Rest kommt vom Brocker. Wie es ja für mich zu erwarten wäre, wenn ich gegen Gebühren Schweizer Steuerunterlagen anfordere.

Bei Cornèr Trader und anderen Brokern ist keiner in der Lage, mir zu sagen, ob dies auch so umgesetzt werden kann.

Wie Sie erwähnen, sollte nur eine Zeile auf den Verweis zur Dokumentation, die dann von der Bank kommt, im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis reichen.

Das erste angeforderte Muster-Exemplar dieser Steuerunterlagen von  Cornèr Trader ist leider ungenügend. Da keine Einzelaufstellung. Und niemand kann weitere Aussagen dazu machen.

Cash hat kein Muster und weiss auch nicht, was dort aufgeführt ist…

Jetzt ist die Frage, habe ich immer die falschen Leute im Service, verlange ich Unmögliches oder drücke ich mich falsch aus.

Wer hat auch viel Trades und gib nur Unterlagen des Brockers ab, ohne mühsam das Wertschriften- und Guthabenverzeichnis auszufüllen und hat damit keine Problem beim Steureramt?

Danke Gruss Georg

 
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  • BenutzernameMilton
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Guten Tag Georg

Es ist ärgerlich, dass Ihre Broker Ihnen keinen angemessenen Steuerauszug liefern können. Ich würde jedenfalls nochmals schriftlich beim Broker anfragen, ob ein Experte Ihre Fragen beantworten kann.

Desweitern kann ich Ihnen leider nur beschränkt weiterhelfen, da ich noch nie einen kostenpflichtigen Steuerauszug angefordert habe.

Sofern der Steuerauszug jedoch den aggregierten Steuerwert und Bruttoertrag beinhaltet, können Sie auch einfach diese Werte übertragen und zusätzlich ein Dokument downloaden und beilegen, in dem alle Trades und Kontobewegungen ersichtlich sind.

Beste Grüsse

Milton

 
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  • BenutzernameGeorg1971
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Danke nochmal für die Antwort.

Aber ich bin anscheinend der einzige der hier ein Problem hat?

Leider haben einige der Broker mir schon zurückgemeldet das sie nicht zusagen können das ihre unterlagen für die Steuer sind nur beigelegt werden müssen und diese Akzeptiert wird.  Laut angeben was es ist kann ich schon sagen das es nicht akzeptiert wird da es die normalen Download nur zusammen gefast sind.

Aber nochmals zur letzten Mail:

Beilegen ist ja mein Ziel: Legen Sie ihre Unterlagen nur bei? Ohne ausfüllen Wertschriften- und Guthabenverzeichnis? Also nur 1 Zeile? Keine Aufführung der Bestände und Zu sowie Abgänge?

Gruss Georg 

 

 

 
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  • BenutzernameMilton
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Georg1971 schrieb am 2. September 2021

... Beilegen ist ja mein Ziel: Legen Sie ihre Unterlagen nur bei? Ohne ausfüllen Wertschriften- und Guthabenverzeichnis? Also nur 1 Zeile? Keine Aufführung der Bestände und Zu sowie Abgänge?

Gruss Georg 

Genau. Pro Depot eine Zeile mit Wert und Erträgen. In meinem Fall 3 Zeilen, jeweils eine für CornèrTrader, Swissquote und PostFinance E-Trading.

Den Rest habe ich nur beigelegt. Bei mir gab dies nie Probleme.

Gruss

Milton

 
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  • BenutzernameGeorg1971
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Danke das hilft sehr weiter, kannst du mit die nahmen für die Download Listen von CornèrTrader und  Swissquote sagen. Ich würde dann gern Muster dort anfragen, um sie mit dem Steueramt vorab abzuklären ob dies für meine Umfänge reicht.Um wieviel Positionen ca. geht es bei dir? 

Danke für dein Hilfe

Gruss Georg

 
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  • BenutzernameMilton
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Guten Tag Georg

Bei Corner findest du eine Zusammenfassung mit allen Käufen und Verkäufen im Steuerjahr unter:

Konto --> Berichte --> Handelsgeschäfte

Bei Swissquote seit neustem (haben das ausgebaut in den letzten Monaten):

Mein Konto --> Kontoübersicht --> Zugang --> Transaktionen

Jeweils unter «von» und «bis» Steuerjahr auswählen.

Bei ca. 30 Positionen gab das bei mir nie Probleme.

Gruss

Milton

 
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Milton schrieb am 27. August 2021

Guten Tag Georg

Grundsätzlich müssen Sie der Steuerbehörde für jede Position, die Sie im Steuerjahr gehalten haben, alle Daten liefern, die im Wertschriftenverzeichnis abgefragt werden.

Dazu zählen:

  • Währung
  • Valoren-Nr.
  • Bezeichnung
  • Datum Zugang
  • Datum Abgang
  • Steuerwert am 31.12.
  • Bruttoertrag

Folglich müssen Sie auch Positionen aufführen, die Sie per Ende Jahr nicht mehr halten.

Wenn Sie nicht jede Position einzeln aufführen möchten, gibt es dazu zwei gangbare Wege.

1. Kostenpflichtiger Steuerauszug anfordern

Wenn Sie vom Broker einen kostenpflichtigen Steuerauszug anfordern (bei Cornèr Trader zwischen CHF 100 und CHF 500, bei Swissquote CHF 100 (ohne MwSt)), sollten sich all diese Daten darin finden.

Darin sollte sich der Steuerwert in CHF am 31.12. für Ihr gesamtes Depot, beispielsweise bei CornèrTrader, finden. Ebenso die gesamten Bruttoerträge (auch in CHF umgerechnet). Diese Daten müssen Sie dann nur in eine Zeile übertragen. Alle übrigen Daten (Währung, Zugang und Abgang, Valoren-Nr. der einzelnen Positionen) findet die Steuerbehörde dann im detaillierten Steuerauszug des Brokers.

2. Kostenloser Depotauszug downloaden und Erträge selbst berechnen

Bei CornèrTrader, Swissquote und PostFinance E-Trading weiss ich, dass zahlreiche kostenlose Downloads zur Verfügung stehen mit diesen Daten.

Beispielsweise bin ich bei meinem CornèrTrader-Depot immer wie folgt vorgegangen:

  1. Download des Portfolio-Berichts für das Steuerjahr (unter Konto Berichte).
  2. Übertragen des Kontowerts in CHF in die Spalte «Steuerwert am 31.12.» im Wertschriftenverzeichnis. CornèrTrader addiert hier den Wert all Ihre Vermögenswerte per Jahresende. Vermögenswerte in anderen Währungen werden umgerechnet in CHF.
  3. Herunterladen des Excel/PDF «Aktiendividenden». In diesem Dokument sind alle Dividendenerträge gespeichert. Folglich können Sie diese addieren und dann in die Bruttoertrags-Spalte übertragen. Bei Dividenden in Fremdwährungen, müssen Sie diese umrechnen in CHF.

Wichtig: Da es sich bei diesen Dokumenten (die Sie natürlich auch beilegen müssen, sowie die Berechnungen) um keine offiziellen Steuerauszüge handelt, kann ich Ihnen nicht garantieren, dass dies alle Steuerbehörden anerkennen. Speziell wenn Sie neben Cash, Aktien und Anleihen noch weitere Wertschriften / Derivate halten. Bei mir hat dies jedoch nie zu Problemen geführt.

Beste Grüsse

Milton

Hallo Milton

Besten Dank für diesen aufschlussreichen Beitrag! Es ist echt mühsam an die entsprechenden Daten zu kommen ohne einen "teuren" Steuerausweis zu beziehen. Ich fühle da mit Georg mit.

Ich mache es im Prinzip genau so, wie Du es beschreibst. Allerdings ist mir nicht klar, wie man die Dividenden in Fremdwährungen korrekt in CHF umrechnet. Soll man dazu folgende Kurse verwenden? https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/servicenavigation/fremdwaehrungskurse-estv.html

Ich würde mich über eine Rückmeldung sehr bedanken (auch wenn das Thema schon etwas älter ist)!

 
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  • BenutzernameMilton
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Guten Tag Genzo

Wenn Du auf der von Dir verlinkten Seite auf «ICTax» klickst und dann auf «Kursliste 2021», findest du die offiziellen Wechselkurse, mit denen du die (Dividenden-)Erträge von 2021 umrechnen kannst.

Wenn du den Steuerwert einer Position, die du in Fremdwährung hältst, umrechnen möchtest in CHF, solltest du den Kurs vom 31.12. verwenden.

Wenn du eine Dividendenzahlung umrechnen willst, verwende den Kurs vom Zahltag der Dividende. Der Kurs am Ex-Tag ist nicht relevant, denn das Einkommen hast du am Zahltag bekommen (und allenfalls auch an diesem Tag in CHF gewechselt).

Tipp:

Unter ICTax kannst du ISIN und Anzahl der Position auch direkt eingeben, dann werden die Ausschüttungen fürs Steuerjahr automatisch berechnet und automatisch mit dem richtigen Kurs umgerechnet (Zahl unter «Bruttoertrag ohne VSt. in CHF»). Gerade bei Aktien die quartalsweise oder gar monatlich ausschütten, geht es so schneller.

Zumindest im Kanton Zürich sind diese Funktionen auch im Tool zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung integriert.

Ausserdem:

In der Vergangenheit habe ich zum Teil auch einfach die Kurse verwendet, mit denen mein Broker die Dividenden umgerechnet hatte. Da dieser alle Bruttodividenden in CHF aufgelistet hatte, ging das so am schnellten. Ich bekam zwar nie Reklamationen, kann Dir aber nicht garantieren, dass dies die Steuerbehörden aller Kantone bzw. für alle Beträge akzeptieren.

Beste Grüsse

Milton

 
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  • BenutzernameGenzo
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Hallo Milton

Vielen Dank für deine Antwort! Das hat mir sehr geholfen. Ich fülle nun alles "mit Kursliste" (Kanton Solothurn) aus. Dann ist es viel einfacher, da alle Dividenden automatisch mit einbezogen werden.

Nur eine Sache irritiert mich noch. Praktisch alle Dividendenzahlungen werden als "Bruttoertrag ohne VSt. in CHF" hinzugefügt. Ist das korrekt, denn mein Broker lässt mich anderes glauben!? Hier ein Beispiel für: https://www.ictax.admin.ch/extern/de.html#/security/US6687711084/20211231 (35 Stück - Zugangsdatum 01.11.2021)

Nun die Broker-Abrechnung vom 15.12.2021 (Zahltag):

  • 4,38 USD Dividend payment for NLOK.NASDAQ
  • -0,66 USD CH WHT on US security dividend payment on NLOK.NASDAQ CHF 0.61
  • -0,66 USD WHT tax on dividend payment for NLOK.NASDAQ

Bruttoertrag ohne VSt.: 4.052 CHF

Für US-Dividenden läuft das immer so ab. Für EU und CHF gibt es keinen "CH WHT" Eintrag. Ich sehe schlicht keinen eindeutigen Zusammenhang von all den Zahlen.

Ich frage mich, ob ich 30% Steuern auf diesen Dividenden abgezogen bekomme, dann noch Einkommenssteuern zahle und nichts zurückerhalte? Das wäre ja steuertechnisch komplett irrsinnig, wenn man Kursgewinne (als Kleinanleger) einfach "gratis" mitnehmen kann. Mir ist klar, dass Dividenden steuerlich nie optimal sind, aber so krass kann es doch nicht sein!?

 
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  • BenutzernameMilton
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Guten Tag Genzo

Du sprichst das leidige Thema der Quellensteuer auf Dividenden an. Das kann leider ziemlich komplex werden…

Zu deiner Dividendenzahlung: Am 19.11.2021 wurde dir eine Dividende von USD 0.125 pro Aktie ausgezahlt. Folglich hat das Unternehmen USD 4.375 (= CHF 4.05 zum Wechselkurs am Zahltag) für deine 35 Aktien ausgeschüttet. Im Steuer-Jargon ist dies die Bruttodividende. Wie du gesehen hast, sind davon aber nur 70% auf deinem Konto angekommen, also USD 3.0625 (im Steuerjargon ist das die Nettodividende). Die fehlenden 30% von USD 1.3125 entsprechen eben der Quellensteuer.

Weshalb musst du also die ganzen 100% versteuern und nicht bloss den Teil, den du auch tatsächlich erhalten hast? Die Antwort ist, dass die Steuerämter den Standpunkt vertreten, dass du die gesamten 30% Quellensteuer zurückfordern kannst (was theoretisch auch stimmt).

Die Gute Nachricht ist, dass du mittels Ausfüllen des DA-1-Formulars in der Steuererklärung die Hälfte der Quellensteuer, also 15% der Bruttodividende (= sogenannter «pauschal anrechenbarer Steuerbetrag») unkompliziert zurückfordern kannst. Die übrigen 15% entsprechen dem «zusätzlichen Steuerrückbehalt USA». Diesen kannst du auch zurückfordern, ich bin mir aber nicht sicher, wie das in deinem Kanton funktioniert und ob sich der Aufwand lohnt. Aber da es bei US-Titeln theoretisch möglich ist, alles zurückzufordern, musst du auch alles versteuern.

Ausnahme: Wenn die 15% pauschal anrechenbarer Steuerbetrag einen Mindestbetrag unterschreiten, können sie nicht zurückgefordert werden. In diesem Fall musst du «nur» 85% der Bruttodividende versteuern (ich weiss jedoch nicht, ob die Steuer-Software das checkt). Im Kanton Zürich beträgt der Mindestbetrag CHF 100.

Wenn du die Beträge erfolgreich zurückgefordert hast, werden Sie dir auf dein Konto, das du dem Steueramt angegeben hast, überwiesen oder mit der Steuerrechnung verrechnet (je nach Kanton), du erhältst dann das Geld also.

Für Aktien aus andere Länder gelten wiederum leicht andere Vorschriften, wie gesagt, das Thema ist mühsam… Für genauere Angaben über Minimalbeträge, Formulare usw. solltest du deine Steuerbehörde konsultieren, vielleicht hilft dir auch der Beitrag hier:

https://www.moneyland.ch/de/forum/etf-steuern-schweiz-2424

Gruss

Milton