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  • Benutzernamemarko144
  • Status Member
  • Registriert seit09.08.23
  • Beiträge1

Guten Tag

 

Und zwar habe ich eine kleine Frage;

Ich war seit dem 15 Oktober krankgeschrieben da ich schwer erkrankt war bis und mit 19 Juni. Da ich nebenbei bei einer Versicherungsbrokerfirma angestellt war auf Provision habe ich mir noch etwas dazuverdient aber natürlich vor der Arbeitsunfähigkeit. Also ich habe im Frühsommer ein paar Abschlüsse gemacht, die ich aber erst Ende November ausbezahlt bekommen habe, es waren Ca 8500.- CHF.

 

Jetzt meine Frage; ich habe während meines Arbeitsunfähigkeit Suva ausbezhalt bekommen natürlich mit Sozialleistungen. Wie ist das wenn die beiden Auszahlungen sich gekreutzt haben ?

 

Laut meinem Chef sollte dies kein Problem sein, da er vorweisen kann, das die Verträge vor meiner Arbeitzsunfähigkeit abgeschlossen wurden

 

Denkt ihr das wäre kein Problem oder soll ich in der Steuerklärung zusätzlich noch ein Schreiben hinterlegen respektive die Abschlüsse ? (Müsste einfach mein Chef fragen wie das ist wegen dem Datenschutz)

 

Ich danke vielmal für eure Hilfe !!

 
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  • BenutzernameMilton
  • Status Member
  • Registriert seit29.01.20
  • Beiträge20

Hi

Scheint mir etwas komplex zu sein, ich kann da auch nicht mit Sicherheit Auskunft geben.

Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass es kein Problem sein sollte, wenn Sie die Versicherungen tatsächlich vor der Arbeitsunfähigkeit vermittelt haben. Denn in diesem Fall wurde die Arbeit ja vorher erbracht, aber der Lohn für die Arbeit kam mit einer zeitlichen Verzögerung.

Einen Beleg dafür, dass die Arbeit vor und nicht während der Arbeitsunfähigkeit erbracht wurde, würde ich sicherlich beilegen. Ob Sie die Abschlüsse auch der Steuerbehörde überreichen müssen, weiss ich nicht, denke aber eher nicht.

Falls Sie während der Arbeitsunfähigkeit noch irgendetwas an den Verträgen / Abschlüssen gearbeitet haben, denke ich wird’s problematischer.

Viele Grüsse Milton