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  • Benutzernameyakari1400
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Grüessech

Ich möchte eine Derivate-Trading-Strategie verfolgen. Vor allem «wheel strategy» und «high risk, high reward» Investitionen. Ich möchte nur etwas Spielgeld investieren, das heisst ein geringer Anteil meines Vermögens.

Angeblich werden solchen Trading-Strategien von den Steuerbehörden als «Profi» taxiert, unabhängig davon, ob man das als Hobby macht. Quelle: die Kriterienliste der eidgenössischen Steuerverwaltung, mit welcher sie prüft, dass man kein Profi-Trader ist (Kreisschreiben n°36).

Meine Trading-Strategie wäre nach dieser Liste bereits gewerbsmässig. Meine kantonale Steuerverwaltung hat mir telefonisch bestätigt, dass wenn sie mich als «professionel» einstufen, sie alle meine Investitionen inklusive langfristige Investitionen in Aktien besteuern. Es ist nicht möglich, den Teil «Optionen» vom Teil «Aktien» zu trennen.

Ich möchte unbedingt vermeiden, dass meine Trading-Strategie in kleinem Umfang eine Besteuerung meines ganzes Portfolios verursacht.

Deshalb möchte ich eine Gesellschaft gründen, um dieses riskante Trading von meinem restlichen Portfolio zu trennen. Diese Gesellschaft soll Folgendes erlauben/ermöglichen:

  • Ich als Einzelaktionär
  • Möglichkeit, allfälligen Trading-Gewinn nur als als Dividende abzugeben. Ich möchte keinen Lohn auszahlen, damit ich keine Sozialabgaben bezahlen muss.
  • Einfache Möglichkeit, um mehr Geld zu investieren und wieder zu entnehmen (ausserhalb vom Startkapital).
  • Möglichkeit, an allgemeinnützige Vereine zu spenden und das vom besteuerbaren Gewinn abzuziehen.
  • Möglichkeit, mit «Margin Trading» zu arbeiten.
  • Minimale Steuer für meine Situation: Haupteinkommen durch eine unselbständige Erwerbstätigkeit; die Gesellschaft wäre eine Nebentätigkeit. Verheiratet. Steuerrechtlicher Wohnsitz: Freiburg, könnte in der Zukunft geändert werden, auch ins Ausland. Am wahrscheinlichsten jedoch: Waadt.
  • Ich möchte keine Stempelgebühren auf meine Trades zahlen.
  • Minimale Ausgaben (Treuhand, Buchhaltung, Banken, Broker) oder die Möglichkeit, alles Administrative selbst abzuwickeln.

Konkret denke ich an eine GmbH mit 20'000 Franken Startkapital und Steuersitz im Kanton Zug, welche ich allein besitzen würde. Das Startkapital wäre neben einigen Startausgaben (Computer, etc.) vollständig bei einem günstigen Broker (Interactive Broker) investiert. Wenn ich mehr investieren möchte, würde ich der GmbH ein Darlehen aus meinem privaten Vermögen mit 0% Zins gewähren. Die Gesellschaft würde mir das Darlehen zurückzahlen und den Gewinn behalten. Meine «Arbeit» für die Gesellschaft wäre unentgeltlich, ich würde mir nur Dividenden auszahlen.

Es ist mir klar, dass ein solches Projekt professionnelle Beratung verlangt, jedoch weiss ich nicht wirklich, wo anfangen. Deshalb die Fragen:

  • Hat jemand hier ein solches Unternehmen gegründet? Wie habt ihr das gemacht? Gibt es eine bessere administrative Struktur als eine GmbH zu diesem Zweck?
  • Wo findet man Informationen für dieses Projekt (kostenlos oder nicht)?
  • Wo kann man sich beraten lassen? Ich stelle mir vor, dass es eine etwas spezialisiertere Beratung braucht.

Danke im Voraus für eure Tipps.

 
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  • BenutzernameFast Trader
  • OrtSchweiz
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Grundsätzlich ist es wohl so, dass man bei geringen Gewinnen wohl noch unter dem Radar der Steuerbehörden hindurchgeht. Gemäss den Kriterien wäre man ja eigentlich sehr schnell ein professioneller Händler - das würde wohl für sehr viele Trader zutreffen, die trotzdem nicht so eingestuft werden und auch keine Gewinnsteuer abgeben müssen.

Aber schlussendlich entscheidet das kantonale Steueramt.

Du musst einfach beachten, dass eine Firmengründung natürlich mit anderen Schwierigkeiten einhergeht. Es lohnt sich sicher, dass seriös zuerst von einem guten Treuhänder abklären zu lassen. Vielleicht bei Treuhand Suisse jemanden mit Expertise suchen?

Und: Vielleicht zuerst die Strategie mit kleinen Beträgen ausprobieren, bevor du richtig startest? Die meisten Daytrader verlieren am Ende des Tages mehr Geld, als sie einnehmen...

 
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  • Benutzernameyakari1400
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  • Registriert seit30.01.21
  • Beiträge5

Also, ich bin mit dem Thema weitergefahren und habe meine Antworten: Es lohnt sich für mich (noch) nicht, eine Investmentgesellschaft zu gründen. Unten die Gründe, die zu diesem Entscheid geführt haben:

Eine solche Gesellschaft ist rechtlich gesehen eine Domizilgesellschaft, d. h. eine Gesellschaft, deren einziger Zweck darin besteht, Finanzanlagen zu halten (es ist jedoch keine Holdinggesellschaft, da sie keine Mehrheitsbeteiligungen besitzt). Und das macht einiges komplizierter:

Geldwäschegesetz (GwG)

Eine Domizilgesellschaft unterliegt als Finanzintermediär dem Geldwäschegesetz (GwG) (Art. 6 Abs. 1 lit. d und Abs. 2). Neben einigen leicht zu erfüllenden, aber dennoch anstrengenden Pflichten besteht die Pflicht, sich einer Selbstregulierungsorganisation anzuschliessen (Art. 14 und 15 GwG). Eine solche Mitgliedschaft kostet mindestens 2'000 Fr./Jahr...

Banken

Banken sind sehr misstrauisch gegenüber Domizilgesellschaften, denn wenn eine solche Gesellschaft zur Geldwäsche benutzt wird, kann die Bank selbst dafür haften. Daher verlangen die meisten Banken eine sehr hohe Kontogebühr (10'000 Fr./Jahr). Die Valiant Bank ist die einzige, die ich gefunden habe, die moderate Gebühren (< 2'000 Franken/Jahr) verlangt.

SICAF/SICAV

Ich habe dieses Thema nicht umfänglich studiert, da mir aufgrund der beiden oben genannten Punkte bereits klar war, dass ich keine eigene Gesellschaft gründen würde. Aber der Vollständigkeit halber: Die FINMA kennt zwei Arten von Investmentgesellschaften, die Société d'Investissement à Capital Fixe und die Société d'Investissement à Capital Variable. Das Mindestkapital für die Gründung einer solchen Gesellschaft beträgt 500'000 Franken, was weit über meiner Vorstellungen/heutiger Vermögen ist. Es ist gut möglich, dass diese Grenze auch für jede Art von Investmentgesellschaft gilt, dass es also ohnehin nicht möglich ist, eine Investmentgesellschaft mit einem Kapital von 20'000 Fr. zu gründen. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Gesellschaften von der FINMA-Bewilligung befreit werden, was die Sache sehr vereinfacht.

Schlussfolgerung

Ich werde dieses Projekt vorerst nicht weiterverfolgen. Ich hoffe jedoch, dass dieses Feedback anderen Leuten helfen wird, die sich dieselben Fragen stellen wie ich. Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass ein bestehendes Unternehmen, das Reserve hat (überschüssiges Geld, etc.), nicht denselben strengen Gesetzen unterliegt. Dies könnte eine interessante Option für einen Unternehmer sein, aber ich weiss nicht genug, um darüber Auskunft zu geben.

Übersetzt mit www.DeepL.com/Translator (FR -> DE weil ich keine Lust auf eine manuelle Übersetzung hatte =D)

 
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  • BenutzernamePantoffel
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Warum muss es unbedingt eine Domizilgesellschaft sein, darf ich wissen? Dazu finde ich nicht genug Infos online.

 
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  • BenutzernameFast Trader
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Am besten einmal beim kantonalen Steueramt nachfragen bezüglich Unklarheiten wie Domizilgesellschaft. Diese entscheiden ja schlussendlich sowieso.

Muss ja vielleicht nicht schriftlich sein - vermutlich klappt das ja auch mit einem kurzen Telefonat einigermassen anonym.

 
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  • BenutzernameHaus-und-Boden
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Grundsätzlich müssen Gewinne nach den Steuergesetzen in dem jeweiligen Land nach den gültigen Steuersätzen versteuert werden. Ich möchte, ich möchte ist zuviel Wunschkonzert.

Eine Nullsteuerpolitik ist nirgendwo legal möglich.

Jeder der eine geniale Lösung gefunden hat wird diese nirgendwo in einem Forum auf dem Silbertablett niederschreiben.