Unternehmensgründung Schweiz

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  • Benutzernameleonard.ernst
  • Status Member
  • Registriert seit25.09.19
  • Beiträge2

Liebe Forumsmitglieder,

Mein Kollege und ich möchten neben dem Studium einen Onlineshop eröffnen. Wir werden eine nach kaufmännischer Art geführte Tätigkeit ausüben. Das Ziel ist der internationale Weiterverkauf von Waren, wobei die Produkte nicht im direkten Zusammenhang mit der Schweiz stehen (weder die Produktion, Lagerung, Verarbeitung noch der Versand). Dementsprechend werden die Produkte nie innerhalb der Schweiz sein.

Müssen wir ein Unternehmen anmelden und wenn ja, welche Unternehmensform müssen wir wählen, um einen legalen Onlineshop zu betreiben? Genügt da die Art des Einzelunternehmens, welche allerdings nur über einen Namen von uns beiden läuft? Und wie werden in diesem Fall die internen Verhältnisse geregelt? Ist einer von uns Angestellter des anderen, oder sind gleiche Kompetenzen gegeben? 

Da keine Wertschöpfung in der Schweiz entsteht, entfällt somit auch die Mehrwertsteuer?

Lieber Gruss

Leonard

 
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  • BenutzernameDer Buendner
  • OrtGraubünden
  • Status Member
  • Registriert seit21.05.16
  • Beiträge54

Leben Sie und Ihr Kollege in der Schweiz? 

Ich verstehe Ihre Frage nicht? Weshalb fragen Sie, ob Sie in der Schweiz steuerpflichtig sind, wenn die Waren nie innerhalb der Schweiz sein werden? Aus welchen Gründen könnten die Waren steuerpflichtig sein? 

Die Frage nach Unternehmensformen macht nur dann Sinn, wenn Sie in der Schweiz wohnen. Es gibt unterschiedliche Unternehmensformen. Wenn zwei Personen ein Geschäft zusammen betreiben, handelt es sich nie um eine Einzelfirma. Sofern nichts geregelt ist, handelt es sich automatisch um eine einfache Gesellschaft. Auch eine Kollektiv- oder Kommanditgesellschaft sind denkbare Unternehmensformen. Bei all diesen Personengesellschaften haften Sie und Ihr Kollege als Inhaber solidarisch mit Ihrem ganzen Vermögen. Dies ist ein grosser Nachteil.

Sie können auch eine juristische Person gründen. Bei einer juristischen Person haftet nur das angegeben Stamm- bzw. Aktienkapital. Als kleiner Onlineshop ist wahrscheinlich nur die GmbH sinnvoll.

Grundsätzlich sind alle Unternehmen MWST-pflichtig, sofern ein Umsatz von mehr als 100'000 Franken im Jahr erwirtschaftet wird. Dies gilt auch für Unternehmen aus dem Ausland, sofern sie Dienstleistungen in der Schweiz erbringen bzw. Waren in die Schweiz liefern. Neben der MWST gibt es noch weitere Themen wie zum Beispiel Zölle und Normen.  

Ich empfehle Ihnen, sich grundsätzlich etwas ausführlicher mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu beschäftigen. Ihr Vorgehen scheint mir relativ naiv zu sein. 

Sie schreiben relativ wenig über Ihre Pläne, aber es dürfte sinnvoll sein, wenn Sie sich professionell beraten lassen. 

Gruess

 
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  • Benutzernameleonard.ernst
  • Status Member
  • Registriert seit25.09.19
  • Beiträge2

Sehr geehrter Herr Buender

Vielen herzlichen Dank für Ihre ausführliche Antwort. 

Ja, mein Kollege und ich leben in der Schweiz. Wir sind aktuell an der Universität und haben demnach ein relativ geringes Startkapital, was die Gründung einer juristischen Person erschwert. Aufgrunddessen möchte wir uns trotz Haftungspflicht für eine nicht juristische Person entscheiden.

Unser Ziel ist der Weiterverkauf von Waren. Sie haben die einfache Gesellschaft erwähnt: Diese Form schlossen wir bislang aus, da wir dachten, dass ein Handelsregistereintrag für den Weiterverkauf Pflicht ist. Aber Ihrer Antwort ist zu entnehmen, dass dies für eine einfache Gesellschaft nicht zwingend sein muss?

Liebe Grüsse

Leonard

 
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  • BenutzernameDer Buendner
  • OrtGraubünden
  • Status Member
  • Registriert seit21.05.16
  • Beiträge54

Also ist es das Ziel, dass sie im Ausland Produkte einkaufen, die Produkte im Ausland lagern und dann an Kunden im Ausland weiter verkaufen? Dies ohne dass die Produkte je Schweizer Boden berühren? Wenn das so ist, ist es sehr wichtig, dass Sie vorher genau klären, wie die rechtlichen und steuerlichen Regeln in den entsprechenden Ländern sind.

Betreffend Rechtsform verweise ich auf die Infoseite des Bundes: https://www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/praktisches-wissen/kmu-gruenden/firmengruendung/auswahl-rechtsform.html

Ab einem Umsatz von 100'000 Franken muss eine Firma im Handelsregister eingetragen werden, eine einfache Gesellschaft kann jedoch nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Je nach Geschäft benötigt das Unternehmen zwingend einen Handelsregistereintrag, oftmals noch weitere Bewilligungen.

Wenn das Kapital für eine juristische Gesellschaft nicht vorhanden ist, dann wäre wahrscheinlich eine Kollektivgesellschaft die sinnvollste Variante. Die Kollektivgesellschaft kann man ins Handelsregister eintragen.

Allerdings sollte man sich fragen, ob eine Firma im risikoreichen internationalen Warenhandel wirklich sinnvoll ist, wenn man mit dem ganzen eigenen Vermögen haftet und nicht in der Lage ist, das Stammkapital auf den Tisch zu legen. 

Wie gesagt: Lassen Sie sich professionell beraten. Die Welt ist nicht immer so einfach, wie man sie sich vorstellt...

 
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  • Benutzernamecancamora6
  • Status Member
  • Registriert seit28.11.19
  • Beiträge2

Wünsche einen schönen Tag :)

Ich habe eine Frage, auf die ich leider keine Antwort im Netz bekommen habe.

Zu meiner Person:
Ich bin vor einem Monat in die Schweiz gezogen. Besitze den B-Ausweis und eine Wohnung sowie Job.

Nun möchte ich einen eBay-Shop betreiben und diverse Sachen verkaufen und das als Nebeneinnahmen deklarieren. Sicherlich werden keine Millionen damit gemacht, aber es werden Einnahmen generiert. Und die müssen zu einem bestimmten Wert versteuert werden.

Wie genau muss ich das in der Schweiz anmelden, damit auch alles ohne jegliche Probleme verläuft?

 
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  • BenutzernameSalomo
  • Status Member
  • Registriert seit26.05.16
  • Beiträge23

Tag,

Es stellt sich die Frage, ob es sich um eine kommerzielle Aktivität handelt. Wenn Sie bestimmte Artikel verkaufen, die Sie nicht mehr benötigen, dann fällt dies nicht unter einer kommerzielle Aktivität und können von Privatpersonen problemlos betrieben werden.

Wenn Sie einen eigenen eBay-Shop betreiben, in dem Sie selbst hergestellte oder eingekaufte Produkte verkaufen, dann sind einige Punkte zu beachten.

Einerseits müssen Sie eine Buchhaltung führen. Sofern der Jahresumsatz weniger als 500'000 Franken beträgt, müssen Sie keine doppelte Buchhaltung führen. Dann reicht eine einfache Buchhaltung, in der einerseits die Einnahmen und andererseits die Ausgaben aufgelistet sind. Eine solche Buchhaltung kann auch in einem Excel geführt werden. Wichtig ist, dass die Belege aufbewahrt werden und systematisch abgelegt werden.

Am Besten melden Sie sich bei der Steuerverwaltung ihrer Wohngemeinde und informieren sich über die Selbstständigkeit bzw. Teilselbstständigkeit. Sie müssen dann eine Steuererklärung ausfüllen.

Melden Sie sich bei einer Ausgleichskasse an, zum Beispiel bei der für Ihren Wohnkanton zuständigen Ausgleichskasse. Die Ausgleichskasse ist zuständig für Beiträge an die Sozialversicherungen.

Wenn Sie das Geschäft als Einzelperson betreiben, ist bis zu einem jährlichen Umsatz von 100'000 Franken kein Eintrag in das Handelsregister notwendig, aber möglich. Ab einem Umsatz von 100'000 Franken in einem Jahr ist ein Eintrag im Handelsregister vergeschrieben.

Bei einem Umsatz von 100'000 Franken im Jahr ist ein Unternehmen in der Regel MWST-pflichtig und eine Anmeldung bei der MWST-Verwaltung vorgeschrieben.

Auf der Website des Bundes gibt es weitere Informationen für Firmengründungen von ausländischen Staatsangehörigen.