Unverteilte Erbschaften vs Erbgemeinschaft

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  • Benutzernamemercuron
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Seit mehreren Jahren bin ich an einer Erbgemeinschaft beteiligt mit Landwirtschaftsland, einer Liegenschaft und etwas Vermögen. Diese Posten habe ich in den entsprechenden Abschnitten der Steuererklärung jeweils anteilsmässig aufgeführt. Nun habe ich neu entdeckt, dass es im Online-Steuerprogramm vom Kanton Zürich eine spezielle Kategorie "Unverteilte Erbschaften" gibt. Die Begriffe sind etwas unklar. Gehören Erbgemeinschaften zu den unverteilten Erbschaften oder gelten Sie als verteilt, da ja eine vertragliche Regelung bezüglich der Verteilung existiert? Danke für die Antworten. Marco

 
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  • BenutzernameFast Trader
  • OrtSchweiz
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Ich bin überfragt. Trotzdem mein Tipp: Schon direkt beim Zürcher Steueramt nachgefragt? Diese geben in der Regel sehr gut und gratis Auskunft und wissen es selbst natürlich auch am besten.

 
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  • Benutzernamemercuron
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  • Beiträge3

Danke. Die waren gestern gerade in einer "Systemumstellung" und deshalb nicht erreichbar. Mach ich am Montag und schreibe die Antwort hier hinein. bon weekend.

 
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  • Benutzernamemercuron
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  • Beiträge3

Laut Auskunft vom Steueramt ZH ist es grundsätzlich egal, wo die Beteiligungen an einer Erbgemeinschaft aufgeführt werden, solange sie in der Steuererklärung erscheinen. Sind jedoch ausserkantonale Liegenschaften involviert, müssen diese unbedingt im Liegenschaftenverzeichnis aufgeführt werden, da sie ansonsten zwei Mal besteuert werden, einmal in Zürich und einmal im anderen Kanton. Ich hoffe das hilft jemandem weiter.