Wann zwingende Auflösung Konto 3a?

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  • Benutzernamerinkhals
  • Status Member
  • Registriert seit14.11.22
  • Beiträge1

Ich plane einen vorzeitigen Ruhestand im Alter von voraussichtlich 63 Jahren. Frage: Kann ich meine Konti 3a bis zum ordentlichen Pensionsalter (65) stehen lassen oder muss ich die Konti nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit auflösen? Ist es gar möglich, die Konti bis zum Alter von 70 stehen zu lassen oder ist dafür zwingende Bedingung, über das ordentliche Pensionsalter hinaus arbeitstätig zu sein?

 
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  • Benutzernamejeanluc
  • Status Member
  • Registriert seit16.06.20
  • Beiträge33

Sie können ein Säule 3a-Konto bis zum Alter von 65 Jahren führen. Dann müssen Sie es auszahlen lassen.

Wenn Sie weiterhin arbeiten, können Sie Ihr Säule 3a-Konto bis zum Alter von 70 Jahren behalten. Wenn Sie jedoch vor Erreichen des 70. Lebensjahres aufhören zu arbeiten, müssen Sie es auszahlen lassen.