Säule 3a während Weltreise

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Hallo,

Nachdem die Corona-Krise vorbei ist, möchte ich auf eine Weltreise gehen, evtl. mehrjährig. Dazu ein paar Fragen zur Säule 3a:

  1. Bei permanentem Wegzug ins Ausland kann man seine 3a-Konten auflösen. Oder ist das sogar Pflicht? Wie sieht es bei einer Weltreise aus? Ich habe weder vor, mich permanent im Ausland niederzulassen noch meine Konten aufzulösen, könnte aber schon mehrere Jahre unterwegs sein.
  2. Bis wann kann ich noch einzahlen? Angenommen ich kündige im Sommer, kann ich in diesem Jahr noch den Maximalbeitrag von momentan 6'826.- einzahlen, um in diesem Jahr noch Steuern zu sparen?
  3. Wie sieht es in den folgenden Jahren aus, in denen ich nicht mehr in der Schweiz arbeite? Kann ich dann noch einzahlen, und wenn ja wie viel?
  4. Wenn ja, was würde das überhaupt noch bringen? Ich zahle dann ja keine Einkommenssteuer mehr, von der ich die Einzahlung abziehen könnte. Soweit ich sehe, würde ich höchstens noch vom evtl. besseren Zinssatz und der wegfallenden Vermögenssteuer profitieren, solange mein Vermögen überhaupt in der Schweiz bleibt und hoch genug ist.
    Der gewichtige Nachteil wäre, dass ich das Geld nicht zum Reisen benutzen könnte.
 
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  • BenutzernameFast Trader
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Auflösung bei permanentem Wegzug ist möglich, aber nicht Pflicht. Weltreise ist ja in der Regel keine permanente Ausreise.

Einzahlen kannst du auch noch. Wird auch für dieses Jahr noch bei den Steuern angerechnet. 

Als Voraussetzung für eine 3a-Einzahlung gilt im Allgemeinen: Man muss in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Einkommen haben.

Wenn du für längere Zeit weg bist, könntest du den Betrag sowieso nicht bei den Steuern abziehen, da du ja auch kein Einkommen in der Schweiz mehr hast. Also wäre der Hauptvorteil der Säule 3a ohne Steuerersparnis nichtig.

Der 3a-Sparkonto-Zinssatz ist kaum mehr höher als auf dem gewöhnlichen Sparkonto. Anlagelösungen wie ETF usw. gibt es günstigere ausserhalb der Säule 3a.