Zinsauszahlung im Mai

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  • BenutzernameDany
  • Status Member
  • Registriert seit26.02.24
  • Beiträge1

Wenn eine Baugenossenschaft die Zinsauszahlung für das Jahr 2023 erst im Mai 2024 tätigt, muss ich:

- Diese Zinsauszahlung erst mit den Steuern 2024 angeben und auf die Rückzahlung der Verrechnungssteuer warten

- kann ich die Zinsauszahlung dieses Jahr angeben, damit die Verrechnungssteuer früher zurückerstattet wird

Vielen Dank für die Unterstützung!

 
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  • BenutzernameRalf Beyeler
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit29.01.18
  • Beiträge105

Guten Tag

Meines Wissens ist das Datum der Zinsgutschrift beziehungsweise der Verrechnungssteuerbelastung massgeben. Eine Auszahlung der Zinsen im Mai 2024 müsste also mit der Steuererklärung 2024, die in der Regel Anfangs 2025 ausgefüllt werden muss, beantragt werden.

Aber Sie können gerne bei der Steuerverwaltung Ihres Wohnkantons nachfragen. Vielliecht gibt es eine Ausnahmeregelung oder gewisse Umstände, nach denen Sie die Verrechnungssteuer früher zurückfordern können.

Liebe Grüsse

 

Ralf Beyeler
moneyland.ch