Zinserlass bei Krediterhöhung

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  • Benutzernameallegri
  • Status Member
  • Registriert seit04.12.21
  • Beiträge1

Guten Tag,

Wir haben im 2017 einen Kredit aufgenommen und in den Jahren 2020 und 2021 erhöht.
Das heisst der Kreditgeber hat uns jeweils ein neuer Vertrag mit dem offenen Betrag inkl. Zinsen des  vorherigen Kredites sowie dem neuen Kreditbetrag inkl. Zinsen erstellt.

Nun stellen wir uns die Frage, ob es korrekt war uns jeweils den ganzen offenen Betrag inkl. Zinsen auf den neuen Vertrag zu übertragen? Die vereinbarte Kreditdauer war zum Zeitpunkt der Krediterhöhung noch nicht vorüber.

Im Gesetz steht, dass bei einer vorzeitiger Rückzahlung die noch anstehenden Zinsen erlassen werden. Ist dies nicht auch so bei einer Erhöhung? Im Grunde genommen zahlt man den vorherigen Kredit vorzeitig zurück und nimmt einen neuen Kredit auf.

Wir danken für eine kurze Einschätzung eines Experten.

 
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  • BenutzernameSebi
  • Status Member
  • Registriert seit02.07.20
  • Beiträge10

Hi allegri

Wie sie schon schreiben, haben Sie das Recht einen dem KKG unterstellten Kredite jederzeit vollständig zurückzahlen. Die anstehenden Zinsen müssen in diesem Fall erlassen werden.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, zahlten Sie den Kredit jedoch nicht vorzeitig zurück, sondern haben diesen zweimal aufgestockt. Technisch gesehen kommt dies der Aufnahme zweier weiteren Kredite gleich (die dann wohl mit dem bestehendem konsolidiert wurden zu einem).

Folglich war es korrekt den ganzen offenen Betrag auf den neuen Vertrag zu übertragen, sofern es sich beim offenen Betrag um die Restschuld (Nettokredit zu Beginn abzüglich aller geleisteten Tilgungszahlungen) handelt.

Um die Zinslast zu reduzieren, empfiehlt sich schlicht so schnell wie möglich so viel wie möglich zurückzuzahlen.

Beste Grüsse Sebi