Zusatzversicherung Steuer-Abzug?

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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
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  • Beiträge843

Guten Tag

Darf ich auch die Prämien von der Zusatzversicherung beim Einkommen abziehen? Und nicht nur die Krankenkassenprämien der Grundversicherung?

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
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  • Beiträge4002

Guten Tag

Ja, Sie dürfen auch die Prämien der Zusatzversicherungen zu den Prämien der obligatorischen Krankenkassen-Grundversicherung addieren und bei Ihrer Steuererklärung angeben (im Kanton Zürich heisst das Feld: "Private Krankenversicherungsprämien"). Das gilt sowohl für ambulante Zusatzversicherungen als auch Spitalzusatzversicherungen.

Daneben können Sie auch Unfallversicherungsprämien und Lebensversicherungsprämien angeben. Alle abzugsfähigen Prämien sowie Sparzinsen werden dann addiert und können aber nur bis zu einem vorgegebenen Höchstbetrag (Pauschalbetrag) abgezogen werden. Dieser Höchstbetrag kann variieren.

Pauschalbetrag: Verheiratete können einen höheren Pauschalbetrag absetzen als Alleinstehende. Und wer einen Beitrag in die zweite oder dritte Säule 3a geleistet hat, kann ebenfalls einen geringen Pauschalbetrag geltend machen als Personen ohne Vorsorgezahlungen im Steuerjahr.

Schlussendlich kann nur der geringere Betrag von
a) Versicherungsprämien und Zinsen oder
b) Pauschalbetrag 
von den Steuern abgezogen werden.

Beste Grüsse vom Moneyguru
 

 
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  • BenutzernameMaleBuffy
  • OrtZug
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  • Beiträge1

Ich wohne im Kanton Zug. Dort gibt es kein Feld: "Private Krankenversicherungsprämien". Kann ich die Einfach addieren und bei "Krankenkasse" zusammen mit der KVG Summe eintragen?

Andere Felder sind die "Lebensversicherungen", "Private Unfallversicherung" und "Todesfallversicherung", aber ich denke die sind nicht relevant.

Danke

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4002

Guten Tag

Im Kanton Zug können Sie Prämien an die Krankenkasse (Grundversicherung KVG und allfällige Zusatzversicherungen VVG) unter der Position «Krankenkasse» im Formularteil VZ (der Kanton Zug kennt ein vierseitiges Zusatzformular zur Steuererklärung, das verschiedene Formularteile enthält) angeben. Einfach Gesamtsumme zusammen zählen und angeben.

Beachten Sie die Maximalbeträge im gleichen Formularteil. Sie können nicht mehr als die Maximalbeträge abziehen.

Beste Grüsse