Zwei Freizügigkeitskonten eine Stiftung?

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  • Benutzernamethomas.bolliger
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  • Beiträge2

Ich habe gelesen, dass man nicht bei der gleichen Gesellschaft zwei Freizügigkeitskonten haben darf. Ich wollte mein Vorsorgegeld zwischen der PostFinance und der CS splitten. Jetzt habe ich festgestellt, dass beide mit Rendita die gleiche Stiftung haben. Ist das jetzt ok oder nicht?

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
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  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4002

Guten Tag

Pro Freizügigkeitsstiftung dürfen Sie im Regelfall nur ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Ein Beispiel einer Freizügigkeitsstiftung ist Rendita.

Bei Rendita dürften Sie also nicht zwei Freizügigkeitskonten haben.

Credit Suisse (CS) hat allerdings neben der Rendita-Version noch eine zweite (eigene) Stiftung für Freizügigkeitskonten (die günstiger als die Rendita-Version ist). Bei dieser CS-Stiftung können Sie neben der Rendita-Version ebenfalls ein Freizügigkeitskonto eröffnen.

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Infos:
Freizügigkeitskapital: Wie viele Konten sind erlaubt?

 
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  • Benutzernamethomas.bolliger
  • Status Member
  • Registriert seit15.11.18
  • Beiträge2

Guten Tag

Vielen Dank für die sehr nützliche Antwort. Sie haben mir sehr geholfen!

Freundliche Grüsse

 
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  • BenutzernameMIA
  • Status Member
  • Registriert seit10.08.21
  • Beiträge2

Hsllo zusammen

Sollte es nötig sein, ein Freizügigkeitskonto zu eröffnen, lohnt es sich, genau zu schauen, wo und zu welchen Bedingungen, v.a. finde ich für Frauen, die das Geld länger parkieren müssen.

Empfehle VIAC Freizügigkeitskonto, da man dies mit wenigen Klicks selber am Laptop eröffnen kann, dann kann man auch wählen, ob man die Kontolösung oder gar mit Fonds anlegen möchte. Da kann man ganz einfach wählen, z.B. 5, 20,40,60 80 oder 97% in Fonds. Für langes Parken würde ich schauen, dass wenn noch nicht gekündigt ist, dass man 2 Freizügigkeitskonto macht. Dazu an die Pensionskasse mitteilen, dass man 2 Freizügigkeitskonto hat (diese dürfen nicht auf derselben Bank sein, also z.B. eins auf einer Kantonalbank, das zweite bei VIAC). So kann man bei der Pension auch beide in getrennten Jahren auszahlen lassen, das Freizügigkeitskonto kann man selbst bei Pensionierung bis ins Alter von 70 Jahren laufen lassen. Dies geht bei der Säule 3a nicht.

So kann man auch ein Freizügigkeitskonto mit 64/65 Jahren auflösen, das andere 1, 2 oder mehr Jahre später. Daher empfehle ich dies ganz gut zu prüfen, so kann man dann bei den Steuern noch was sparen. Für Vorsichtige kann man auch die Anlage auf den Freizügigkeitskonto streuen, also eins mit sehr wenigen Fonds, das andere mit mehr Fonds, diese Einstellung der %-igen Anlage kann man bei VIAC anpassen, die Änderung erfolgt auf den 1. des Folgemonats.