Pflichtteil

Das Schweizer Erbrecht bestimmt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person vererbt wird. Liegt kein Testament vor, wird das gesamte Vermögen unter den überlebenden Familienmitgliedern aufgeteilt.

Falls es hingegen ein Testament gibt, haben gesetzliche Erben wie Ehepartner, eingetragene Partner, Eltern und Kinder Anspruch auf einen Teil des Vermögens. Dieser wird als Pflichtteil am Erbe bezeichnet. Der verbleibende Teil kann an andere Personen und Einrichtungen nach Wahl des Erblassers verteilt werden. Die Höhe des Pflichtteils hängt von der Anzahl und Art der überlebenden Verwandten ab.

Weitere Informationen:
Erbschaften in der Schweiz: Wer bekommt was?

Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.