Sicherheitsfonds BVG

Der Sicherheitsfonds BVG ist eine Stiftung, die 1984 auf Beschluss des Bundes gegründet wurde. Die Schweizer Pensionskassen sind verpflichtet, Beiträge an den Fonds zu zahlen. Falls eine Pensionskasse in Konkurs gehen sollte, zahlt der Sicherheitsfonds BVG eine Leistung, die der Differenz zwischen dem liquidierten Vermögen der Vorsorgeeinrichtung und den Guthaben entspricht, die die betroffene Pensionskasse ihren Versicherten schuldet. Dadurch wird verhindert, dass an die insolvente Pensionskasse angeschlossenen Personen ihre Renten verlieren.

Der Sicherheitsfonds BVG versichert Leistungen aus obligatorischen Beiträgen an Ihre Pensionskasse (Säule 2a). Im Falle des Konkurses einer Pensionskasse erstattet der Fonds den Versicherten der Pensionskasse den obligatorischen Teil ihrer Pensionskassenleistung.

Versichert sind auch reglementarisch überobligatorische Beiträge (Säule 2b), die über Ihren Arbeitgeber gemäss den im Pensionsplan festgelegten Bedingungen gezahlt werden.

Insgesamt ist jedoch höchstens 1.5-mal der Maximallohn versichert, für den Sie obligatorische Beiträge zahlen müssen. Falls Ihr Lohn und die damit verbundenen Pensionskassenbeiträge höher als dieser Betrag sind, ist derjenige Teil Ihrer Beiträge, der über dieser Grenze liegt, nicht versichert. Das bedeutet, dass 1e-Guthaben und Kadervorsorge in der Regel nicht über den Sicherheitsfonds versichert sind.

Freiwillige Beiträge, die Sie zum Schliessen von Vorsorgelücken in die Pensionskasse einzahlen, sind ebenfalls bis zu den für überobligatorische Beiträge geltenden Grenzen versichert. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Zahlungen gemäss Einkaufsplan Ihrer Pensionskasse tätigen.

Renten, die zum Zeitpunkt der Insolvenz bereits von der Pensionskasse gezahlt werden, sind ebenfalls versichert – und zwar bis maximal 70 Prozent der für Pensionskassenleistungen geltenden Obergrenze (diese entspricht dem 1.5-fachen Maximallohn für obligatorische Beiträge).

Neben seiner primären Aufgabe als Versicherung der beruflichen Vorsorge leistet der Sicherheitsfonds BVG auch Zuschüsse an Pensionskassen mit einem hohen Anteil älterer Beitragszahler. Sie ist zudem die zentrale Koordinationsstelle zwischen Schweizer Pensionskassen und Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind oder waren.

Der Sicherheitsfonds BVG wird von den Schweizer Pensionskassen finanziert. Die Pensionskassen zahlen separate Beiträge an die Insolvenzsicherung und für die Subventionierung von angeschlagenen Pensionskassen.

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.