Allgemein, halbprivat oder privat?
Die obligatorische Grundversicherung deckt stationäre Behandlungen grundsätzlich in der allgemeinen Abteilung zum Tarif des Wohnkantons. Das bedeutet in der Regel die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung durch das diensthabende Ärzteteam des Spitals. Eine freie Wahl der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes ist normalerweise nicht vorgesehen.
Die Bezeichnungen halbprivat und privat sind keine gesetzlich definierten Begriffe, sondern haben sich als Marktstandard etabliert. Halbprivat steht für ein Zweibettzimmer mit zusätzlichen Komfort- und Wahlmöglichkeiten. Privat bedeutet ein Einzelzimmer und eine freie Arztwahl. Beide Varianten sind nur über eine Spitalzusatzversicherung versicherbar. Die Grundversicherung unterscheidet nicht zwischen einer halbprivaten und einer privaten Abteilung.
Bei klassischen Spitalzusatzversicherungen entscheiden sich Versicherte bereits beim Abschluss dauerhaft für eine Abteilung. Sie bezahlen die entsprechende Prämie jeden Monat – unabhängig davon, ob sie tatsächlich ins Spital müssen. Bei flexiblen Modellen wird die Abteilung dagegen erst bei einem konkreten Spitalaufenthalt gewählt.
Freie Spitalwahl, aber nicht ohne finanzielle Grenzen
Versicherte dürfen sich grundsätzlich in einem Spital behandeln lassen, das auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist. Bei einer planbaren stationären Behandlung ausserhalb des Wohnkantons übernehmen Grundversicherung und Wohnkanton die Kosten jedoch nur bis zu dem Betrag, den dieselbe Behandlung in einem Listenspital des Wohnkantons kosten würde. Dieser Betrag wird als Referenztarif bezeichnet.
Ist das ausserkantonale Spital teurer, entsteht eine ungedeckte Differenz. Ohne entsprechende Zusatzversicherung muss die versicherte Person diese Kosten selbst tragen.
Wie relevant das Risiko einer Kostendifferenz ist, hängt vom Wohnkanton und vom dortigen Spitalangebot ab. In Kantonen mit vielen Spitälern und medizinischen Fachrichtungen kann ein grosser Teil der Behandlungen innerhalb des eigenen Kantons erfolgen. Für Personen aus Kantonen mit einem kleineren Spitalangebot kann die zusätzliche Absicherung wichtiger sein, beispielsweise, wenn sie sich gezielt in einem grösseren ausserkantonalen Spital behandeln lassen möchten.
Mit der flexiblen Spitalzusatzversicherung switch von innova besteht die freie Spitalwahl nicht nur in der Schweiz. Bei einem medizinischen Notfall im Ausland können Versicherte ebenfalls frei wählen, in welchem öffentlich anerkannten Spital sie behandelt werden möchten. Gerade auf Reisen schafft dies zusätzliche Sicherheit, wenn eine stationäre Behandlung kurzfristig notwendig wird. Die 24h-Assistance der Spitalzusatzversicherung switch unterstützt Sie in diesem Fall bei der Suche und Auswahl eines öffentlich anerkannten Spitals.
Wie funktioniert eine flexible Spitalzusatzversicherung?
Bei einer flexiblen Spitalzusatzversicherung wird die Abteilung nicht dauerhaft festgelegt. Die versicherte Person entscheidet vor einem bevorstehenden Aufenthalt, ob sie allgemein, halbprivat oder privat behandelt werden möchte.
Ein Beispiel für dieses Modell ist die Spitalzusatzversicherung switch. Bei jedem Aufenthalt kann zwischen den drei Abteilungen gewählt werden. Dafür fällt ein im Voraus festgelegter Kostenanteil pro Spitaltag an:
Der Kostenanteil wird während maximal 30 Aufenthaltstagen pro Kalenderjahr erhoben. Damit beträgt die maximale Beteiligung pro Jahr 300 Franken in der allgemeinen, 2’250 Franken in der halbprivaten und 6’000 Franken in der privaten Abteilung.
Die versicherte Person kennt somit bereits vor dem Spitalaufenthalt den Betrag, den sie für die gewünschte Abteilung selbst bezahlen muss.
Was kostet eine Woche privat im Spital?
Angenommen, eine bei innova versicherte Person muss sich einer geplanten Operation unterziehen und bleibt fünf Tage im Spital. Für diesen Aufenthalt wünscht sie mehr Privatsphäre, ein Einzelzimmer und eine möglichst umfassende Wahlfreiheit. Sie entscheidet sich deshalb vor ihrem Spitalaufenthalt für die private Abteilung.
Bei einem Kostenanteil von 200 Franken pro Tag bezahlt sie:
5 Tage × CHF 200 = 1'000 Franken
Gut zu wissen: Die 1’000 Franken sind nicht die Gesamtkosten der Operation und des Spitalaufenthalts. Es handelt sich lediglich um die vertraglich vereinbarte Beteiligung für die Wahl der privaten Abteilung. Alle weiteren versicherten Kosten werden gemäss den Versicherungsbedingungen von innova übernommen.
Wo liegt der Preisvorteil?
Das Preis-Leistungs-Prinzip einer flexiblen Spitalzusatzversicherung basiert auf einer Kombination von laufender Prämie und einer Kostenbeteiligung im Leistungsfall.
Wer eine klassische halbprivate oder private Spitalversicherung besitzt, bezahlt jeden Monat für die gewählte Abteilung – auch wenn während vieler Jahre kein Spitalaufenthalt erfolgt. Bei einem flexiblen Modell ist die laufende Prämie in der Regel tiefer. Ein zusätzlicher Kostenanteil fällt erst bei einem tatsächlichen Aufenthalt an.
Dabei lohnt sich ein genauer Vergleich: Die Kostenbeteiligung unterscheidet sich je nach Krankenversicherer teilweise deutlich. Unterschiede bestehen unter anderem bei der Höhe des Eigenanteils, der Berechnung pro Tag oder Aufenthalt sowie bei der maximalen Beteiligung pro Kalenderjahr. Eine tiefe Prämie allein sagt deshalb noch wenig über das tatsächliche Preis-Leistungs-Verhältnis aus.
Ein grosser Vorteil ist, dass Versicherte bei jedem Aufenthalt neu entscheiden können, wie viel Komfort und Wahlmöglichkeit sie brauchen. Bei einem kurzen oder weniger belastenden Aufenthalt kann die allgemeine Abteilung ausreichen. Bei einem grösseren Eingriff können hingegen ein Zweibett- oder Einzelzimmer sowie zusätzliche Wahlmöglichkeiten wichtig sein.
Zusätzlich lässt sich die Prämie bei innova weiter reduzieren: Nichtraucherinnen und Nichtraucher können mit der Produktelinie sanvita auf ausgewählten Versicherungen bis zu 25 Prozent Prämien sparen. Für Familien erhöht sich das Sparpotenzial zusätzlich, da Kinder und Jugendliche auf ausgewählten Produkten von bis zu 20 Prozent Familienrabatt profitieren können.
Sparpotential mit switch:
Eine vierköpfige Familie kann mit switch gegenüber einer herkömmlichen halbprivaten Spitalversicherung bis zu 1’000 Franken und gegenüber einer privaten Spitalversicherung bis zu 2000 Franken Prämien pro Jahr sparen.
Wann kann sich das flexible Modell lohnen?
Eine flexible Spitalzusatzversicherung kann insbesondere für Personen interessant sein, die:
- sich die Wahl zwischen allgemein, halbprivat und privat offenhalten möchten,
- nicht dauerhaft die Prämie einer fixen Spitalversicherung bezahlen wollen,
- Wert auf eine schweizweite Spitalwahl legen,
- bei Bedarf mehr Komfort und Wahlmöglichkeiten wünschen,
- einen klar definierten Kostenanteil finanziell tragen können.
Das Modell kann beispielsweise für Personen sinnvoll sein, die ein grosses finanzielles Risiko absichern möchten, kleinere und planbare Beträge aber selbst übernehmen können.
Fazit
Flexible Spitalzusatzversicherungen verbinden eine tiefere laufende Prämie mit einer kalkulierbaren Kostenbeteiligung beim Spitalaufenthalt. Gleichzeitig ermöglichen sie es den Versicherten, ihre Abteilung je nach Behandlung neu zu wählen und bieten damit maximale Flexibilität.