Der Begriff Steuersubjekt bezeichnet im Steuerjargon eine steuerpflichtige Person, also einen Steuerzahler. Sowohl natürliche als auch juristische Personen (Firmen) können Steuersubjekte sein.
Beispiel: Das Einkommen einer Privatperson wird besteuert. Die Privatperson ist dabei das Steuersubjekt, das Einkommen der Person bezeichnet man als Steuerobjekt.