Durch den VVA überträgt der Kunde dem Anbieter die Verantwortung, sein Geld auf eine definierte Art und Weise gemäss schriftlichem Vertrag anzulegen.
Dabei wird zwischen einem speziellen VVA und einem allgemeinen VVA unterschieden.
Bei einem speziellen VVA gibt der Kunde die umzusetzende Investitionspolitik vor.
Bei einem allgemeinen VVA besitzt der Anbieter die Kompetenz, Anlageentscheide ohne die jeweilige Rücksprache mit dem Kunden zu treffen.