Lebensversicherungen

Allianz Risikolebensversicherung

  • Deckung: Todesfall-Risiko

  • Säule 3a oder 3b

Allgemeine Information:

Sowohl in der Säule 3a als auch in der Säule 3b möglich. Reine Risikoversicherung mit konstanter oder abnehmender Versicherungssumme im Todesfall (wahlweise auch mit Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit).

Es gibt keine Nachmeldepflicht bei Rauchgewohnheitsänderungen oder Risikosportarten. Medizinische Untersuchungen sind ab Versicherungssummen in der Höhe von 600'000 Franken nötig. 

Versicherungstyp:
Konstant, Abnehmend
Alter:

Minimales Eintrittsalter: 18 Jahre. Maximales Eintrittsalter 3a: 59 Jahre (Frauen) oder 60 Jahre (Männer). Maximales Eintrittsalter 3b: 75 Jahre (Frauen und Männer). Maximales Auszahlungsalter 3a: 64 Jahre (Frauen) oder 65 Jahre (Männer). Maximales Auszahlungsalter 3b: 80 Jahre (Frauen und Männer).

Gültigkeit:

Weltweite Gültigkeit.

Ausschlüsse:

Es besteht keine Deckung, wenn die versicherte Person während der Dauer der provisorischen Deckung oder vor Ablauf von drei Jahren nach Beginn des definitiven Versicherungsschutzes durch Selbsttötung oder infolge eines Selbsttötungsversuches stirbt.

Es gilt das Einheitsreglement der schweizerischen Lebensversicherungs-Gesellschaften während des Militärdienstes und im Krieg.

Prämien und Rabatte:

Die Höhe der Prämien ist über die ganze Vertragszeit garantiert.

Überschussbeteiligung:

Es gibt die Möglichkeit einer Überschussbeteiligung.

Versicherungssumme:

Minimale Versicherungssumme: 10'000 Franken. Maximale Versicherungssumme gemäss Absprache. Konstante und abnehmende Versicherungssummen möglich.

Laufzeit:

Die minimale Laufzeit beträgt 5 Jahre.

Prämienbefreiung:

Es gibt eine kostenpflichtige Option für eine Prämienbefreiung nach Erwerbsunfähigkeit oder Invalidität. 

Begünstigte:

Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen sind die Begünstigten frei wählbar.

Spezielle Dienstleistungen:
Prämienbefreiung Erwerbslosigkeit, Grobfahrlässigkeitsschutz, Säule 3a, Säule 3b
Weitere Dienstleistungen:

Mit der so genannten Ausbauversicherung lässt sich das versicherte Todesfallkapital zu besonderen Lebensereignissen oder periodisch alle 5 Jahre erhöhen. Allianz Suisse verzichtet auf das ihr gesetzlich zustehende Recht der Leistungskürzung bei grobfahrlässiger Herbeiführung des Todes der versicherten Person.