Lebensversicherungen

Helvetia Todesfallversicherung

  • Deckung: Todesfall-Risiko

  • Säule 3a oder 3b

Allgemeine Information:

Sowohl in der Säule 3a als auch in der Säule 3b möglich. Reine Risikoversicherung mit konstanter oder abnehmender Versicherungssumme im Todesfall (wahlweise auch mit Prämienbefreiung bei Erwerbsunfähigkeit). Erhöhung der Versicherungssumme in Säule 3b mit vereinfachter Gesundheitsprüfung zu aktuellen Tarifen möglich.

Versicherungstyp:
Konstant, Abnehmend
Alter:

Minimales Eintrittsalter: 15 Jahre (3b) oder 18 Jahre (3a). Maximales Eintrittsalter 3a: 61 Jahre (Frauen) oder 62 Jahre (Männer). Maximales Eintrittsalter 3b: 70 Jahre (Frauen und Männer). Maximales Auszahlungsalter 3a: 64 Jahre (Frauen) oder 65 Jahre (Männer). Maximales Auszahlungsalter 3b: 75 Jahre (Frauen und Männer).

Gültigkeit:

Weltweite Gültigkeit mit gesetzlichem Wohnsitz in der Schweiz.

Ausschlüsse:

Tod: Selbsttötung während der ersten 3 Versicherungsjahre. Bei Tod infolge aktiver Teilnahme an bürgerlichen Unruhen oder kriegerischen Handlungen gilt eine einheitliche Regelung für alle in der Schweiz tätigen Lebensversicherungsgesellschaften.

Erwerbsunfähigkeit: Versuchte Selbsttötung, absichtliche Selbstverletzung, ein von der versicherten Person begangenes oder versuchtes Verbrechen, aktive Teilnahme an bürgerlichen Unruhen oder kriegerischen Handlungen.

Prämien und Rabatte:

Die bei Abschluss vereinbarte Prämie ist während der ganzen Vertragsdauer garantiert. Monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Prämienzahlung möglich.

Überschussbeteiligung:

Überschussanteile werden jährlich festgesetzt und in der Regel mit der geschuldeten Prämie verrechnet. Bei einer 3a-Versicherung können die Überschüsse auch verzinslich angesammelt werden, bei der Säule 3b nur verrechnet.

Versicherungssumme:

Konstante und abnehmende Versicherungssummen möglich. Höhe der Versicherungssumme frei wählbar, mindestens aber CHF 50'000.

Laufzeit:

Zwischen 3 und 45 Jahren.

Prämienbefreiung:

Prämienbefreiung nach definierter Wartefrist nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit. Verschiedene Wartefristen sind möglich.

Begünstigte:

Begünstigbar sind unter anderem Ehegatten oder eingetragene Partner, Nachkommen, Eltern, Geschwister und übrige Erben - in der freien Vorsorge 3b auch Dritte.

Spezielle Dienstleistungen:
Prämienbefreiung Erwerbslosigkeit, Grobfahrlässigkeitsschutz, Säule 3a, Säule 3b
Weitere Dienstleistungen:

Verzicht auf Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit. Zusätzlich gegen Aufpreis versicherbar: Zusätzliches Kapital bei Todesfall infolge Unfall.