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Lastschriften in der Schweiz: Fragen und Antworten

29. März 2023 - Ralf Beyeler

Im folgenden Ratgeber-Beitrag beantwortet moneyland.ch für Sie die wichtigsten Fragen rund um das Lastschriftverfahren (LSV+ und CH-DD) in der Schweiz.

Das Lastschriftverfahren ermöglicht es, dass Sie nicht mehr jede einzelne Rechnung bezahlen müssen. Vielmehr werden Ihnen die Rechnungsbeträge automatisch Ihrem Konto belastet. Das kann zum Beispiel für das automatische Bezahlen von Strom-, Krankenkassen- oder Kreditkarten-Rechnungen praktisch sein.

Der unabhängige Online-Vergleichsdienst moneyland.ch beantwortet Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen.

1. Welche Lastschriftverfahren gibt es?

Für Zahlungen innerhalb der Schweiz sind für Privatkunden (und Geschäftskunden) vor allem zwei Lastschrift-Systeme relevant: LSV+ und Swiss Direct Debit. Beide funktionieren für Rechnungsbeträge in Schweizer Franken (CHF) und Euro (EUR).

  • LSV+ ist die Nachfolgerin von LSV und bezeichnet Lastschriften mit Widerspruch. Häufig wird im Alltag immer noch die Abkürzung LSV verwendet, obwohl es streng genommen LSV+ heissen müsste. Das Verfahren wird von allen Schweizer Banken ausser PostFinance verwendet.
  • Swiss COR1 Direct Debit (CH-DD) ist das Basis-Lastschriftverfahren der PostFinance.

Einige Schweizer Banken bieten ihren Kunden auch des SEPA-Basislastschriftverfahren für Rechnungen von europäischen Firmen an.

Für Schweizer Firmenkunden gibt es ausserdem weitere Lastschriftverfahren: Das BDD-Verfahren ohne Widerspruch (Business Direct Debit) sowie das Verfahren «Swiss B2B Direct Debit» der PostFinance. Für Privatkunden sind diese allerdings nicht relevant.

2. Können Firmen mein Konto einfach so belasten?

Nein. Anders als in anderen Ländern wie zum Beispiel Deutschland können Firmen Ihr Bankkonto nicht ohne «Freischaltung» seitens der Bank belasten. Als Kontoinhaber müssen Sie in der Schweiz zuerst ein Formular – eine so genannte «Belastungsermächtigung» oder «Zahlungsermächtigung» –  ausfüllen.

Erst wenn Ihre Bank die Ermächtigung bearbeitet hat, kann die Firma Ihr Konto direkt belasten. Ihre Bank muss also Ihr Konto für Belastungen der entsprechenden Firma zuerst «freischalten». Für die einzelnen Belastungen müssen Sie die Zustimmung dann aber nicht mehr erteilen.

Ein anderes Verfahren gilt beim SEPA-Basislastschriftverfahren. Schweizer Banken, die diese Dienstleistung anbieten, ermöglichen die Belastung nur dann, wenn eine Vereinbarung zwischen Ihnen als Kunden und der Bank abgeschlossen worden ist. Zusätzlich bedarf es einer Vereinbarung mit der Firma, die Ihr Konto dann direkt belasten darf.

3. Worauf muss ich beim Ausfüllen des Formulars achten?

Für das Ausfüllen der Belastungsermächtigung benötigen Sie die IBAN-Nummer Ihres Bankkontos.

Ausserdem müssen Sie je nach Firma darauf achten, dass Sie das richtige Formular für eine Belastungsermächtigung ausfüllen. Kunden mit einem Postkonto (also einem Konto bei der PostFinance) müssen bei einigen Firmen ein anderes Formular ausfüllen als Kunden mit einem Konto bei einer anderen Schweizer Bank.

Viele Firmen bieten mittlerweile aber ein kombiniertes Formular an, bei dem Sie entweder ein Postkonto oder Bankkonto eintragen können.

4. An wen muss ich das ausgefüllte Formular schicken?

Wenn Sie Kunde von PostFinance sind, schicken Sie Ihre «Belastungsermächtigung» (CH-DD) an die Firma. Wenn Sie Ihr Konto bei einer anderen Schweizer Bank haben, sollten Sie das Formular (LSV+) direkt an Ihre Bank schicken (einige Firmen übernehmen das auch für Sie). Im Fall einer SEPA-Basislastschrift müssen Sie das Formular an die Firma schicken.

5. Kann ich eine einzelne Lastschrift widerrufen?

Ja. Bei LSV+-Lastschriften der Schweizer Banken, CH-DD-Lastschriften von PostFinance und SEPA-Lastschriften können Sie als Kunde die Belastungen widerrufen, indem Sie bei Ihrer Bank Widerspruch einlegen. Nach der Stornierung wird Ihnen der bereits belastete Betrag wieder rückvergütet.

Aber Achtung: Für Schweizer Lastschriften gilt eine Frist von 30 Tagen, für SEPA-Lastschriften eine Frist von acht Wochen.

Lastschriften werden in der Schweiz selten widerrufen. Weniger als eine von 300 Belastungen werden beim LSV+-Verfahren wieder storniert.

Übrigens: Für Geschäftskunden im Rahmen der Lastschriftsysteme BDD (Business Direct Debit der Schweizer Banken) und Swiss B2B Direct Debit (PostFinance) ist kein Widerspruch möglich.

6. Kann ich einen Lastschriftauftrag löschen?

Ja. Wenn Sie möchten, dass eine Firma Ihr Bankkonto nicht mehr automatisch belasten darf, können Sie den Lastschriftauftrag bei Ihrer Bank löschen. Bei einigen Banken ist dies auch via E-Banking möglich.

Informieren Sie auch die Firma über die Löschung, damit diese weiss, dass Sie Ihnen in Zukunft wieder normale Rechnungen mit einer QR-Rechnung (dem ehemaligen Einzahlungsschein) zuschicken muss.

7. Kann ich die Belastungsermächtigung elektronisch ausfüllen?

Bei den Schweizer Systemen muss die Belastungsermächtigung noch in Papierform ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden. Bei der SEPA-Lastschrift ist es unter Umständen möglich, die Lastschrift elektronisch einzurichten.

8. Was passiert, wenn ich mein Bankkonto wechsle?

Wenn Sie Ihr Bankkonto wechseln, müssen Sie eine neue Belastungsermächtigung ausfüllen.

9. Welche Banken bieten das Lastschriftverfahren an?

Praktisch jede Schweizer Bank bietet das LSV+-Verfahren an. Eine Ausnahme ist PostFinance, die mit Ihrer CH-DD-Lastschrift ein eigenes System betreibt.

Nur wenige Schweizer Banken bieten ihren Kunden hingegen das europäische SEPA-Basislastschriftverfahren an. Dazu zählen Credit Suisse, PostFinance, Raffeisen, UBS und einige Kantonalbanken. Viele andere wichtige Banken wie die Bank Cler, Migros Bank, Valiant und die Zürcher Kantonalbank offerieren keine SEPA-Lastschriften.

10. Wie beliebt ist das Lastschriftverfahren in der Schweiz?

In der Schweiz ist das Lastschriftverfahren nicht weit verbreitet. Nur etwa 4% aller Rechnungen werden über das Lastschriftverfahren abgewickelt. Das sind etwa 67 Millionen Belastungen pro Jahr.

Nahezu bedeutungslos sind grenzüberschreitende Belastungen. Im Jahr 2019 wurden gerade mal 30'000 grenzüberschreitende Belastungen vorgenommen.

In anderen Ländern ist das Lastschriftverfahren wesentlich beliebter. So wird in Deutschland fast jede zweite Rechnung über das Lastschriftverfahren bezahlt.  

11. Welches sind die Vorteile des Lastschriftverfahrens?

Aus Kundensicht besteht der Hauptvorteil im geringeren Aufwand, wenn Sie viele oder regelmässige Rechnungen von einer Firma erhalten. Mit einer Lastschrift müssen Sie sich dank der automatischen Konto-Belastung nicht mehr um jede einzelne Rechnung bemühen.

Das Abtippen von Kontonummern, Beträgen und Referenznummern entfällt. Damit besteht auch kein Risiko mehr, dass Sie sich bei der Referenz- oder Kontonummer vertippen.

Ausserdem müssen Sie nicht mehr an jede einzelne Rechnung denken. Beispiel: Viele Schweizer Kreditkarten-Inhaber versäumen es, Ihre Kreditkarten-Rechnungen rechtzeitig zu bezahlen und ärgern sich dann über die hohen Mahngebühren. Mit einem Lastschriftverfahren besteht dieses Risiko nicht mehr.

Ein Vorteil besteht ausserdem darin, dass das Geld in der Regel bis zum Ende der Zahlungsfrist auf Ihrem Bankkonto liegt.

12. Welche Nachteile hat das Lastschriftverfahren?

Die automatische Belastung Ihres Kontos kann auch ein Nachteil sein. Auch falsche Rechnungen und Rechnungsbeträge werden automatisch Ihrem Konto belastet. Deshalb ist es wichtig, dass Sie nur seriösen Firmen eine Belastungsermächtigung erteilen.

Ausserdem empfiehlt es sich, regelmässig einen Blick auf Ihr Konto zu werfen. Nach 30 Tagen ist es in der Regel nicht mehr möglich, eine Belastung zu widerrufen.

13. Gibt es Alternativen zum Lastschriftverfahren?

Bei der eBill haben Sie ebenfalls einen reduzierten Aufwand, geben aber jede Rechnung vor der Belastung frei. Damit haben Sie eine bessere Kontrolle über die einzelnen Belastungen als beim Lastschriftverfahren.

Wenn Sie nicht jede einzelne Rechnung freigeben möchten, gibt es bei der eBill ausserdem die Option einer «Dauerfreigabe».

Weitere Informationen:
Instant Payments: So überweisen Sie Geld in Echtzeit
eBill: Fragen und Antworten
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Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.
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