Swica Hospita Allgemein
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Stationäre Versicherung allgemeine Abteilung
Allgemein
Aufnahme in die Spitalzusatzversicherung erst nach Überprüfung durch Swica. Kostenbeteiligung der Grundversicherung wird auch für Zusatzversicherung angerechnet.
In der ganzen Schweiz und Liechtenstein volle Deckung in der allgemeinen Abteilung aller Vertragsspitäler von Swica.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung spätestens 3 Monate vor dem Ende des jeweiligen Kalenderjahrs.
Besonderheit: Abschlusstarif bleibt lebenslang unverändert. Rabatte in der Höhe von 15 bis 50 Prozent mit Kostenbeteiligungen (Franchisen).
Medizinisch bedingt und von einem Arzt verordnet in einer anerkannten Kuranstalt: Erholungskuren bis CHF 15 pro Tag, Badekuren bis CHF 30 pro Tag (jeweils maximal 30 Tage pro Jahr).
Zusatzkosten für das Neugeborene während des Wochenbett-Aufenthalts (gemäss Versicherungsdeckung der Mutter).
Nicht gedeckt.
CHF 15 pro Tag (während maximal 60 Tagen pro Kalenderjahr).
CHF 30 pro Tag (während maximal 720 innerhalb von 900 Tagen).
Schweiz und Ausland: 90 Prozent, bis zu CHF 5000 pro Jahr.
Schweiz und Ausland: 90 Prozent, zusammen mit Repatriierung maximal CHF 5000 pro Ereignis.
90 Prozent, zusammen mit Such- und Rettungskosten maximal CHF 5000 pro Ereignis.
Wahlbehandlung: CHF 50 pro Tag für Pensionskosten, maximal CHF 5000 pro Jahr an Behandlungskosten.
Keine Leistungen.
Keine Leistungen.
Telefonische Gesundheitsberatung sante24.
Zweitmeinung durch Ärzte von santé24.