CFD wie in der Schweiz versteuern?

Hier finden Sie die richtigen Antworten

Über das Moneyland-Forum

Im Forum von moneyland.ch können Sie sich jederzeit und kostenlos zu einer Vielzahl von Geldthemen austauschen und die passenden Antworten finden. Diskutieren Sie mit Forum-Nutzern und Experten aktuelle Themen in den Kategorien Banken, Börse, Versicherungen, Vorsorge, Telekom und Geld im Alltag.

Kategorien anzeigen

Bitte melden Sie sich an, um sich im Forum auszutauschen.
 
avatar
  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit30.01.17
  • Beiträge843

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage, die mir bis jetzt niemand mit Sicherheit beantworten konnte und hoffe, dass Sie mir diesbezüglich Klarheit verschaffen können.

In meiner Freizeit handle ich an der Börse. Wenn es um die Besteuerung von Kapitalerträgen geht, spricht man nur von Aktien/ETFs. Ich handle aber ausschließlich CFDs (Forex, Crypto, Rohstoffe, Metalle etc.). Wie werden diese steuerlich in der Schweiz behandelt? Ich habe gehört, dass diese nicht besteuert werden. Vielen Dank im voraus!

mit freundlichen Grüssen
 

 
avatar
  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4002

Guten Tag

Sofern Sie nicht als gewerbemässiger Trader eingestuft werden, müssen Sie in der Schweiz Kapitalgewinne nicht als Einkommen versteuern, andernfalls schon.

Das Kreisschreiben 36 über gewerbemässigen Wertschriftenhandel (2012) stellt 5 Kriterien auf, bei deren Erfüllung Sie nicht als gewerbemässiger Trader eingestuft werden. Dass Sie mit Sicherheit nicht als gewerbemässiger Trader eingestuft werden, müssen Sie jedoch alle der folgenden Kriterien erfüllen:

1. Die Haltedauer der veräusserten Wertschriften beträgt mindestens 6 Monate.

2. Das Transaktionsvolumen (entspricht der Summe aller Kaufpreise und Verkaufserlöse) pro Kalenderjahr beträgt gesamthaft nicht mehr als das Fünffache des Wertschriften- und Guthabenbestands zu Beginn der Steuerperiode.

3. Das Erzielen von Kapitalgewinnen aus Wertschriftengeschäften bildet keine Notwendigkeit, um fehlende oder wegfallende Einkünfte zur Lebenshaltung zu ersetzen. Das ist regelmässig dann der Fall, wenn die realisierten Kapitalgewinne weniger als 50% des Reineinkommens in der Steuerperiode betragen.

4. Die Anlagen sind nicht fremdfinanziert oder die steuerbaren Vermögenserträge aus den Wertschriften (wie z.B. Zinsen, Dividenden, usw.) sind grösser als die anteiligen Schuldzinsen.

5. Der Kauf und Verkauf von Derivaten (insbesondere Optionen) beschränkt sich auf die Absicherung von eigenen Wertschriftenpositionen.

Unter «Wertschriften» fallen gemäss dem Kreisschreiben unter anderem auch «Futures und die Derivate, deren Wert von einem bestimmten Basiswert (Aktien, Obligationen, Devisen, Edelmetalle, Rohwaren, Indizes, usw.) abgeleitet wird». Das trifft wohl auch auf CFDs zu. Wenn Sie ganz sicher sein wollen, müssten Sie bei Ihrer Steuerbehörde nachfragen.

Ausserdem: Dass in Ihrem Fall wohl kaum alle der 5 Punkte erfüllt sind, muss jedoch nicht zwingend bedeuten, dass Sie von der Steuerverwaltung als gewerbemässiger Trader eingestuft werden. Die Steuerverwaltungen haben einen Ermessensspielraum.

Überdies kann es kantonale Unterschiede geben. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern schreibt beispielsweise, dass gewerbemässiger Wertschriftenhandel ausgeschlossen werden kann, sofern der durchschnittliche Wertschriftenbestand weniger als 200'000 Schweizer Franken beträgt oder weniger als 100 Transaktionen pro Jahr stattfinden.

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Informationen:

Börsengewinne: steuerpflichtig oder nicht?

 
avatar
  • Benutzernameg.themel
  • Status Member
  • Registriert seit17.11.21
  • Beiträge1

ich kenne diese Einstufungsregeln auch. Nur spricht man da konkret von Wertschriften. Ich habe lange gesucht, aber überall spricht man nur von Aktien/Wertschriften. Per Definition ist aber ein CFD keine Wertschrift:

"Ein CFD ist ein Vertrag über den Ausgleich der Differenz im Wert eines Vermögenswertes
vom Zeitpunkt der Vertragseröffnung bis zum Zeitpunkt seines Abschlusses. Wichtig ist dabei
vor allem, dass beim Handel von CFDs das entsprechende Anlageinstrument nie in Ihren
eigentlichen Besitz übergeht. Profit generieren Sie ausschließlich aus für Sie günstigen
Kursbewegungen. Entwickeln sich die Märkte entgegen Ihrer Einschätzung verzeichnen Sie
wiederum Verluste."

CFDs öffnet und schliesst man als Daytrader viele, auch werden diese Trades selten länger als 6 Monate gehalten, da man auch auf die Gebühren schauen muss.

 
avatar
  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4002

Das Kreisschreiben schliesst wie gesagt Finanzinstrumente ein, die von einem Basiswert abhängig sind. Darunter fallen auch CFD. Gemäss dem Steueramt des Kanton Zürichs werden CFD im Kreisschreiben nicht namentlich erwähnt, weil der Handel damit zum Zeitpunkt der Verfassung noch nicht so verbreitet war.

Beste Grüsse vom Moneyguru