Dritte Säule 3a wer erbt?

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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
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Kann ich meine Säule 3a vererben?

Wenn ja, wer erbt meine Säule 3a, wenn ich sterbe? 

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
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  • Beiträge4002

Guten Tag

Ja, das Vermögen auf der Säule 3a wird im Todesfall vererbt.

Und zwar haben Erben in folgender Rangfolge ein Anrecht auf die 3a-Gelder:

1) Ehegatten oder registrierte Partner.

2) Direkte Nachfolger und Personen, die finanziell von der verstorbenen Person abhängig waren (Unterhalt). Person, die mit der verstorbenen Person die letzten 5 Jahre vor dem Todesfall zusammen lebte (Lebensgemeinschaft). Person, die mit der verstorbenen Person mindestens ein Kind hat und für den Unterhalt des Kindes verantwortlich ist.

3) Eltern der verstorbenen Person.

4) Geschwister der verstorbenen Person.

5) Weitere Erbberechtigte gemäss Schweizer Erbrecht und Testament.

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Informationen:
Säule 3a: Sparkonten im Vergleich
Vorsorgefonds im Vergleich