Freizügigkeitskonto Ausland Quellensteuer Kanton

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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
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  • Beiträge843

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne möchte ich wissen, ob es für mich lohnen kann, ein Freizügigkeitskonto in einem Kanton mit einer attraktiven Quellensteuer abzuschliessen.

Für den Fall, das ich die Schweiz definitiv verlassen und ins Ausland ausreisen sollte.

Danke für Ihre Hilfe und einen schönen Tag.

Freundliche Grüsse

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4069

Guten Tag

Freizügigkeitskonto müssen Sie erst dann eröffnen, wenn Sie Ihr Freizügigkeitsvermögen nicht mehr bei Ihrer Pensionskasse deponieren können. Zum Beispiel dann, wenn Sie nicht mehr angestellt sind oder in ein EU- oder EFTA-Land ausreisen. Im Fall einer Ausreise in ein Nicht-EU- oder Nicht-EFTA-Land können Sie sich das ganze PK-Vermögen auszahlen lassen. Im Fall einer Reise in ein EU- oder EFTA-Land müssen Sie den obligatorischen Teil Ihrer Freizügigkeitsgelder in der Regel auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto belassen.

Tatsächlich kann es sich dann unter Umständen lohnen, ein Freizügigkeitskonto bei einer Stiftung mit Sitz in einem Kanton mit einem geringen Quellensteuer-Satz zu eröffnen. Andernfalls sind andere Kriterien wie Zinsen und allfällige Kosten im Fall einer (frühzeitigen) Konto-Auflösung wichtiger.

Beispiel für einen solchen steuergünstigen Kanton ist Schwyz. Im Freizügigkeitskonto-Vergleich können Sie dafür den Kanton "Schwyz" auswählen. Es werden Ihnen anschliessend Anbieter mit Sitz im Kanton Schwyz angezeigt.

Wichtig: Bei vielen - allerdings nicht allen - Ländern mit Doppelbesteuerungsabkommen kann die Quellensteuer oft zurückgefordert werden. Sofern Sie bei einem privatrechtlichen Unternehmen angestellt waren (also nicht beim Staat). Dann ist die Wahl des Kantons weniger wichtig. Beispiele für solche Länder: Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, USA, Russland. In solchen Fällen ist die Wahl des Kantons der Stiftung also weniger wichtig, weil die Quellensteuer zurückgezahlt werden kann.

Beachten Sie ausserdem, dass für den Auflösungsgrund einer Ausreise aus der Schweiz je nach Anbieter zum Teil hohe Kosten anfallen können. Diese müssten Sie ebenfalls in Ihre Kostenrechnung mit einbeziehen bzw. einen Anbieter wählen, welche auch im Fall einer Ausreise keine hohen Gebühren verlangt.

Eine Kostenübersicht finden Sie im Freizügigkeitskonto-Vergleich auf moneyland.ch auf der Resultatseite beziehungsweise den Info-Seiten der einzelnen Freizügigkeitskonten.

Zusammengefasst können im Fall einer definitiven Ausreise folgende Faktoren bei der Wahl eines Freizügigkeitskontos wichtig sein:
1. Je nach Land: Quellensteuer des Kanton, in dem die Freizügigkeitsstiftung ihren Sitz hat. Allerdings nur in Ländern und Situationen, wo Sie die Quellensteuer nicht zurückfordern können.
2. Kosten im Fall einer entsprechenden Auszahlung ins Ausland.
3. Zinssatz des Freizügigkeitskontos oder Kosten der Vorsorgelösung.

Beste Grüsse vom Moneyguru

Freizügigkeitskonto-Vergleich
Vorsorgefonds-Vergleich

 
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  • Benutzernamenew_lotte
  • Status Member
  • Registriert seit16.02.21
  • Beiträge1

Hallo,

Ich bitte um ein paar Tipps rund um mein Freizügigkeitskonto. Ich (dt. Staatsbürgerschaft) habe 7 Jahre in der Schweiz gelebt und wohne inzwischen seit 7 Jahren wieder in Deutschland. Das Thema Freizügkeitskonto (2. Säule) habe ich leider aus Zeitgründen bisher eher stiefmütterlich behandelt. Seit Verlassen der Schweiz habe ich besagtes Konto bei der Swisscanto. Nun zu meinen Fragen:

Ist es sinnvoll, das Konto in den Kanton Schwyz aufgrund des geringeren Quellensteuersatzes zu verlegen? Fallen bei Auflösen des Kontos (z.B. durch den Erwerb von Wohneigentum) Gebühren an neben der Quellensteuer?

Welches Geldinstitut bietet sich da bei einem Guthaben von ca. 55k CHF an?

Ist es ratsam, das Guthaben evtl. in ETFs anzulegen? Falls ja, welches Geldinstitut bietet diese Möglichkeit für Nicht-Schweizer ?

Ich bedanke mich schon einmal vielmals für die Hilfe.

Viele Grüße,

Anja

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4069

Guten Tag

Wenn Sie bei einer privatwirtschaftlichen Firma gearbeitet hatten, sollten Sie die Quellensteuer zurückfordern können, da Sie in Deutschland wohnen. In diesem Fall ist der Kanton als Sitz der Stiftung weniger wichtig.

Allerdings fallen je nach Freizügigkeitskonto Gebühren an für die Auszahlung ins Ausland/Erwerb Wohneigentum. Diese Gebühren sollten Sie sich anschauen.

Freizügigkeitskonten mit Sparlösungen bieten fast keinen Zins mehr an. Wenn Sie das Geld längerfristig halten möchten, kann sich also eine Aktien/Fondslösung empfehlen. Dort wiederum müssten Sie die Gebühren vergleichen. Im Vorsorgefonds-Vergleich können Sie sich mit dem Filterkriterium alle Fonds anzeigen lassen, die Sie im Freizügigkeitsrahmen abschliessen können. 

Noch günstiger sind die neuen Vorsorgeapps. Einige bieten auch Lösungen im Bereich der zweiten Säule an, darunter  Viac und finpension.

Achtung: Eine Aktien/Fondslösung sollten Sie bei geringer Risikotoleranz nur dann abschliessen, wenn Sie das Guthaben mindestens 10 Jahre nicht benötigen. Grund: Mögliche Kursschwankungen. Je nach Entwicklung der Aktienmärkte fahren Sie möglicherweise Verluste ein. Wenn Sie das Guthaben unter Umständen bereits nach einigen Jahren wieder brauchen, ist ein konservatives Freizügigkeitssparkonto deshalb die sicherere Wahl.

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Infos
Vorsorgeapps - auch für zweite Säule
Vorsorgefonds
Freizügigkeitskonto-Vergleich

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