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Kann ich mein Vermögen auf dem Freizügigkeitskonto im Todesfall vererben? Wer erbt die Freizügigkeitsgelder der zweiten Säule?
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Kann ich mein Vermögen auf dem Freizügigkeitskonto im Todesfall vererben? Wer erbt die Freizügigkeitsgelder der zweiten Säule?
Guten Tag
Ja, das Vermögen auf dem Freizügigkeitskonto wird im Todesfall vererbt. Achtung: Im Fall von Pensionskassengelder gelten abweichende Bestimmungen.
Und zwar haben Erben in folgender Rangfolge ein Anrecht auf die Gelder auf einem Freizügigkeitskonto oder im Rahmen einer Freizügigkeits-Police:
1) Ehegatten oder registrierte Partner. Kinder (Waisen) der verstorbenen Person bis zu einem Alter von 18 Jahren (oder bis zum vollendeten Alter von 25 Jahren, sofern sie noch in Ausbildung sind oder noch nicht erwerbsfähig und zu mindestens 70 Prozent invalid sind).
2) Personen, die finanziell von der verstorbenen Person abhängig waren (Unterhalt). Person, die mit der verstorbenen Person die letzten 5 Jahre vor dem Todesfall zusammen lebte (Lebensgemeinschaft). Person, die mit der verstorbenen Person mindestens ein Kind hat und für den Unterhalt des Kindes verantwortlich ist.
3) Übrige Kinder der verstorbenen Person. Eltern der verstorbenen Person. Geschwister der verstorbenen Person.
5) Weitere Erbberechtigte gemäss Schweizer Erbrecht und Testament.
Beste Grüsse vom Moneyguru
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