Krankenkasse für Rentner im Ausland

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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
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Sehr geehrte Damen und Herren

Meine Mutter (70 Jahre alt) mit Schweizer Pass hat von 2000 - 2017 in Italien gelebt und eine italienische Krankenkasse gehabt.

Im September 2017 ist sie nach Büsingen (Deutschland) gezogen und nun kommt die italienische Krankenkasse nicht mehr für sie auf, weil sie auch die AHV bezieht. 

Sie schreiben im Artikel Krankenkassen für Auslandschweizer, dass Rentner vom Optionsrecht Gebrauch machen können, um sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern zu lassen. Diese wäre natürlich viel billiger als die Schweizer Krankenkassen (im Schnitt etwas über CHF 400.00, was sich meine Mutter überhaupt nicht leisten kann).

Nun habe ich aber von der deutschen Krankenkasse erfahren, dass sich meine Mutter vermutlich nur privat versichern lassen kann, denn wenn sie eine Schweizer AHV bezieht, sie kein Recht auf eine staatliche Grundversicherung hat!

Ich wollte Sie anfragen, ob Sie wissen, ob das wirklich so stimmt. Wenn ja, wäre es wirklich sehr wichtig, dass diese Information im Artikel steht. Ich habe schon einige Texte zu diesem Thema auf Schweizer Homepages gelesen, aber dieses Thema wird nirgends angesprochen! Und irgendwie weiss auch niemand wirklich Bescheid...

Ich danke Ihnen für Ihre Rückmeldung.

Freundliche Grüsse

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
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Guten Tag

Tatsächlich finden sich zum Thema praktisch keine nützlichen Informationen.

Gemäss unseren bisherigen Informationen berechtigt das Optionsrecht zu einer Befreiung der schweizerischen Grundversicherungspflicht. Allerdings bedeutet das nicht automatisch, dass Sie im entsprechenden Wohnland (im Fall Ihrer Mutter: Deutschland) ein Recht auf eine Grundversicherung haben.

Ausserdem hat Ihre Mutter anscheinend nicht in Deutschland gearbeitet. Ob auch in diesem Fall überhaupt ein Anrecht auf eine Grundversicherung besteht, müsste noch abgeklärt werden. 

Wir empfehlen Ihnen, sich zusätzlich bei den folgenden Stellen zu informieren:
Auslandschweizer-Organisation: www.aso.ch
Gemeinsame Einrichtung KVG: www.kvg.org

Ein weiterer wichtiger Hinweis: Wenn Ihre Mutter bei einer Schweizer Krankenkasse grundversichert ist, hat Sie je nach Einkommen auch mit Wohnsitz im Ausland ein Anrecht auf Prämienverbilligungen (wenn die Durchschnittsprämien 6 Prozent des massgebenden Einkommens übersteigen).

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Informationen:
Krankenkassen für Auslandschweizer

 

 

 
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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
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  • Beiträge843

Guten Tag

Ich bin seit 30 Jahren in Brasilien verheiratet und habe zwei Söhne 16 und 19. Alle Familienmitglieder haben den Schweizer Pass, auch die Kinder.

Vor 30 Jahren sicherte ich mich bei Golden Cross ab und die Krankenkassenprämien waren damals noch günstig (ca. 200 Franken im Monat für die ganze Familie). Die Prämien wurden aber immer teurer; wie üblich, wenn die Gesellschaften nicht mehr so laufen. So wurde Golden Cross vom Giganten Unimed übernommen.

Vor einiger Zeit wurde ich 70. Unimed gratulierte mir mit der Bemerkung, dass Alter ein Risiko ist, aber nun an müsse ich das Dreifache bezahlen. Die Prämien beliefen sich auf ungefähr ein Drittel meiner AHV-Bezüge und ich konnte da nicht mehr mitspielen.

Mir blieb nichts Anderes übrig, als aus der Krankenversicherung auszutreten. Seit mittlerweile bereits 7 Jahre stehe ich mit meiner Familie ohne Krankenversicherung da. Fast 20 Jahre lang hatten wir in die Kasse eingezahlt und mussten diese praktisch nie in Anspruch nehmen. Mit 70 Jahren wird man dann praktisch rausgeworfen.

Hier in Brasilien hilft dann das SUS, das für alle da ist. Doch die Bevölkerung ist gross. Die nationale Gesundheitsorganisation hilft wo immer sie können, doch das System ist stark limitiert. Eine etwas komplizierte Krankheit verlangt viel Geduld, da eben viele Patienten Schlange stehen.

Nun ich werde hier vermutlich in keine Krankenkasse mehr einsteigen. Frage: Gibt es als Auslandschweizer eine Möglichkeit, im dringenden Fall in die Schweiz zu reisen und nach Ankunft sofort Verbindung mit einer einheimischen Krankenkasse aufzunehmen, damit mit einer Behandlung umgehend begonnen werden kann? Natürlich würde ich die Prämien zahlen... Gibt es eine Karenzzeit? 

Vielleicht können Sie mir einige Tipps geben...

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen zum Voraus.

 
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  • Benutzernamethetownclownsa
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  • Beiträge87

In der Praxis funktioniert es folgendermaßen:

Wenn Sie in die Schweiz ziehen (z.B. zu einem Verwandten oder Freund) und sich bei der Gemeinde anmelden, MÜSSEN Sie sich innerhalb von 3 Monaten obligatorisch krankenversichern. Das gilt auch dann, wenn Sie die Schweiz voraussichtlich in naher Zukunft wieder verlassen werden. Die Versicherung deckt Sie rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Anmeldung bei der Gemeinde.

Die Krankenkassen MÜSSEN Sie versichern, auch wenn Sie alt sind oder schwere Krankheiten haben. Es gibt keine Ausschlüsse für bestehenden Krankheiten. Ab dem Zeitpunkt, an dem Sie versichert sind (dem Zeitpunkt, an dem Sie sich bei der Gemeinde anmelden), sind Sie voll versichert und können alle Leistungen der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Als Schweizer Bürger haben Sie das Recht, jederzeit in die Schweiz zu ziehen. Wenn Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden, können Sie sogar bei einer Schweizer Botschaft die Rückführung in die Schweiz beantragen.

Das heisst, wenn Sie einmal ernsthafte gesundheitliche Probleme haben sollten, sind Sie bereits mehr oder weniger durch die obligatorische Schweizer Krankenversicherung "versichert". Alles, was Sie tun müssen um krankenversichert zu sein, ist in die Schweiz zu ziehen.

Ich kenne mehrere Auslandschweizer, die vorübergehend in die Schweiz gezogen sind, um Operationen oder andere teure Behandlungen durchführen zu lassen.