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Versicherungen

Krankenkassen für Auslandschweizer

14. Dezember 2023 - Daniel Dreier

Können Sie Ihre Schweizer Krankenversicherung behalten, wenn Sie die Schweiz verlassen? Dieser Ratgeber von moneyland.ch beantwortet die wichtigsten Fragen rund um Krankenkassen für Auslandschweizer.

Als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer finden Sie es womöglich schwierig, in Ihrem Wohnland eine Krankenversicherung abzuschliessen. Wenn Sie die Schweiz verlassen, um in einem anderen Land zu leben, fragen Sie sich vielleicht, ob Sie Ihre Schweizer Krankenkasse behalten können oder ob Sie dazu verpflichtet sind.

In diesem Ratgeber beantwortet moneyland.ch die wichtigsten Fragen zur Krankenversicherung für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

Kann ich als Auslandschweizer in der Schweiz krankenversichert bleiben?

Manche Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsandt wurden, haben Anspruch auf die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz. Andere Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer haben jedoch keinen Anspruch auf die obligatorische Grundversicherung für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz.

Kann ich mich in der Schweiz krankenversichern, wenn ich eine Schweizer Altersrente beziehe?

Das hängt davon ab, in welchem Land Sie wohnen.

Wenn Sie auch eine Rente aus dem Wohnland beziehen, müssen Sie sich dort versichern. Wenn Sie sowohl eine Rente aus der Schweiz als auch eine Rente aus einem anderen EFTA- oder EU-Land beziehen, müssen Sie sich in dem Land krankenversichern, in dem Sie am längsten Rentenbeiträge bezahlt haben.

  • EFTA- und EU-Länder sowie Vereinigtes Königreich:

Wenn Sie eine schweizerische AHV-Rente beziehen, sind Sie normalerweise gesetzlich verpflichtet, Ihre Schweizer Krankenversicherung beizubehalten, wenn Sie in ein EFTA- oder EU-Land oder in das Vereinigte Königreich ziehen. Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal und Spanien sind von dieser Regelung ausgenommen. Wenn Sie in eines dieser Länder ziehen, können Sie zwischen der obligatorischen schweizerischen Krankenversicherung und der örtlichen Krankenversicherung des Wohnsitzlandes wählen.

Wenn Sie auch eine Rente aus dem Wohnland beziehen, müssen Sie sich dort versichern. Wenn Sie sowohl eine Rente aus der Schweiz als auch eine Rente aus einem anderen EFTA- oder EU-Land beziehen, müssen Sie sich in dem Land krankenversichern, in dem Sie am längsten Rentenbeiträge bezahlt haben.

  • Alle anderen Länder:

Sie sind nicht berechtigt, Ihre Schweizer Krankenversicherung beizubehalten.

Kann ich meine Schweizer Krankenkasse behalten, wenn ich von meinem Arbeitgeber in ein anderes Land entsandt werde?

Wenn Sie für einen Schweizer Arbeitgeber tätig sind und von Ihrem Unternehmen in ein anderes Land entsandt werden, können Sie Ihre obligatorische Krankenversicherung für die gesamte Dauer Ihres Auslandsaufenthalts oder einen Teil davon behalten. Die Regeln sind je nach Zielland unterschiedlich.

Land oder Territorium Rechte und Pflichten
EU- und EFTA-Länder Sie und Ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen müssen in der obligatorischen
Schweizer Krankenversicherung versichert bleiben. Die Dauer des Auslandeinsatzes
kann bis zu 24 Monate betragen.
Australien, Bosnien und Herzegowina,
Brasilien, Kanada, Kanalinseln, Chile,
China, Indien, Isle of Man, Israel, Japan,
Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien,
Philippinen, San Marino, Serbien,
Südkorea, Tunesien, Türkei, Uruguay,
Vereinigtes Königreich, USA.
Sie und Ihre nichterwerbstätigen Familienangehörigen müssen während der Dauer des
Auslandeinsatzes in der obligatorischen Schweizer Krankenversicherung versichert
bleiben. Die Dauer des Auslandeinsatzes kann bis zu 60 Monate betragen.
Alle anderen Länder Während der ersten zwei Jahre Ihres Aufenthalts müssen Sie in der obligatorischen
Schweizer Krankenversicherung versichert bleiben. Danach können Sie Ihre Schweizer
Krankenversicherung für bis zu vier weitere Jahre behalten, wenn Sie dies wünschen.

 

Kann ich die obligatorische Krankenpflegeversicherung behalten, wenn ich die Schweiz verlasse?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in ein anderes Land verlegen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die obligatorische Krankenpflegeversicherung, es sei denn, Sie erfüllen die Kriterien für Rentnerinnen und Rentner oder für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von einem Schweizer Arbeitgeber ins Ausland entsandt werden. Sie müssen Ihre Krankenkasse über Ihren Umzug informieren, damit diese Ihre Versicherung kündigen und keine Prämien mehr einziehen kann.

Kann ich mich freiwillig bei einer Schweizer Krankenkasse versichern?

Wenn in Ihrem Heimatland kein ausreichender Krankenversicherungsschutz besteht, können Sie eine Auslandskrankenversicherung abschliessen. Diese Versicherung für Expats wird von mehreren Schweizer Krankenversicherern und einer Reihe ausländischer Versicherungsgesellschaften angeboten. Weitere Informationen und eine detaillierte Übersicht finden Sie im Ratgeber zur Schweizer Auslandskrankenversicherung.

Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz haben Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Auslandskrankenversicherung. Bei schlechtem Gesundheitszustand kann Ihr Antrag abgelehnt werden oder Ihre Vorerkrankungen können vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Wenn Sie als Auslandschweizerin oder Auslandschweizer eine Auslandskrankenversicherung abschliessen möchten, sollten Sie die Versicherung möglichst beantragen, solange Sie noch relativ jung und gesund sind.

Kann ich meine schweizerische Krankenzusatzversicherung behalten, wenn ich die Schweiz verlasse?

Die Bedingungen der Schweizer ambulanten und stationären Zusatzversicherungen sehen in der Regel vor, dass Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben müssen, um versichert zu bleiben. Wenn Sie die Schweiz verlassen, müssen Sie Ihre Krankenzusatzversicherung darüber informieren.

Bei einigen Schweizer Krankenkassen können Sie beantragen, dass Ihre Zusatzversicherungen für eine bestimmte Zeit (in der Regel bis zu einem Jahr) sistiert werden, während Sie im Ausland wohnen. Die Krankenkasse kann diesem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen. Während Ihre Versicherung ruht, zahlen Sie besondere, niedrigere Prämien.

Dies kann vorteilhaft sein, wenn Sie in absehbarer Zeit in die Schweiz zurückkehren und aufgrund Ihres Gesundheitszustandes oder Ihres Alters keine neue Zusatzversicherung abschliessen können.

Kann ich mich nach meiner Rückkehr in die Schweiz krankenversichern?

Ja, als Auslandschweizer haben Sie das Recht, jederzeit in die Schweiz zurückzukehren. Sobald Sie in der Schweiz einen Wohnsitz haben, müssen Sie innerhalb von drei Monaten eine obligatorische Krankenversicherung abschliessen. Die Versicherung gilt rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme in der Schweiz.

Die Krankenkassen sind verpflichtet, Ihnen unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand und Ihrem Alter eine obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz anzubieten und dürfen keine Vorerkrankungen von der Versicherung ausschliessen. Ab dem Zeitpunkt Ihrer Rückkehr in die Schweiz können Sie also alle Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.
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