Kreditkarten Arbeitgeber Nachfragen erlaubt

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  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit30.01.17
  • Beiträge843

Guten Tag 

Ich habe eine allgemeine Frage zu den Kreditkartenanträgen.

Darf der Kreditkartenherausgeber / die Bank den Arbeitgeber kontaktieren? Wenn ja, welche Informationen darf er erfragen? 

Darf der Arbeitgeber der Bank Auskunft geben?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Freundliche Grüsse

 
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  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4002

Guten Tag 

Standardmässig verlangen Kreditkarten-Herausgeber auch Angaben zum Anstellungsverhältnis und Lohn. Gemäss AGB der Kreditkarten-Herausgeber können sie auch weitere Informationen (unter anderem bei Behörden und Arbeitgeber) einholen.

Ob in der Praxis allerdings tatsächlich beim Arbeitgeber nachgefragt wird, ist eine andere Frage. Wir vermuten, dass kaum Nachfragen getätigt werden (nur schon aus Aufwandsgründen).

Wir sind keine Rechtsspezialisten und können Ihnen bezüglich der Rechtmässigkeit leider keine Auskunft geben. Wir vermuten aber, dass der Arbeitergeber aus Datenschutzgründen ohne Einwilligung durch den Mitarbeiter keine Details bekannt geben darf.

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Informationen:
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