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Diese Daten müssen Sie bei Kreditkarten-Anträgen angeben

7. Februar 2024 - Ralf Beyeler

In diesem Ratgeber von moneyland.ch erfahren Sie, welche Informationen Sie zum Ausfüllen eines Schweizer Kreditkarten-Antrags benötigen.

In der Schweiz sind Kreditkarten weit verbreitet. Ende 2023 waren rund 8.5 Millionen Kreditkarten im Umlauf. Diese Zahl bestätigt: Inzwischen haben viele Schweizerinnen und Schweizer mehr als eine Kreditkarte im Portemonnaie. In diesem Artikel erklärt Ihnen moneyland.ch, welche Unterlagen und Informationen Sie für das Ausfüllen eines Schweizer Kreditkarten-Antrags benötigen, damit Sie möglichst wenig Zeit verlieren.

Welche Dokumente muss ich bereithalten?

Bevor Sie beginnen, den Antrag auszufüllen, sollten Sie die notwendigen Unterlagen bereithalten. Dazu gehört vor allem Ihre Identitätskarte oder Ihr Ausländerausweis. Je nach Antrag müssen Sie ein Foto oder eine Kopie des Ausweises einreichen.

Welche Informationen Sie bereithalten müssen, hat moneyland.ch unten für Sie aufgelistet. Es gibt Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern. Manchmal variieren die erforderlichen Angaben sogar beim gleichen Kreditkarten-Anbieter, je nachdem, welche Kreditkarte Sie beantragen.

Die meisten Schweizer Kreditkarten können Sie mittlerweile im Internet beantragen. Bei manchen Kreditkarten ist es auch möglich, die Kreditkarte mit einem Papierformular zu beantragen. Sie können das Antragsformular oft als PDF herunterladen.

Welche Daten muss ich bei allen Kreditkarten angeben?

Folgende Angaben müssen Sie bei (fast) allen Kreditkarten machen (mit Ausnahme von Raiffeisen, siehe unten):

  • Personalien wie Name, Vorname, Geburtsdatum und Zivilstand.
  • Die genaue Wohnadresse.
  • Zivilstand (ledig, verwitwet, geschieden oder verheiratet). Swisscard möchte nur wissen, ob sie verheiratet sind.
  • Nationalität.
  • Mobilfunk-Nummer und E-Mail-Adresse.
  • Tätigkeit: Sie können ankreuzen, ob Sie angestellt, selbständig, pensioniert oder in Ausbildung sind. Bei manchen Anbietern sind weitere Angaben möglich: Bei Cembra und Topcard auch «nicht berufstätig», Migros Bank «studierend» und «arbeitslos» und bei Viseca «Schüler» und «Student».
  • Für Angestellte und Selbständige ist die Angabe des Arbeitgebers obligatorisch. Auch Informationen zu Tätigkeitsbereich, Beruf, Position und Branche sind üblich.
  • Bei allen Anbietern müssen Sie Ihr Einkommen deklarieren. Die meisten Herausgeber verlangen die Nennung des jährlichen Bruttoeinkommens – also vor Abzug von Beiträgen, zum Beispiel an AHV und Pensionskasse. Bei Cembra hingegen müssen Sie das monatliche Nettoeinkommen angeben – also den vom Arbeitgeber überwiesenen Lohn. Zusätzlich müssen Sie bei Cembra ankreuzen, ob Sie Ihr Gehalt zwölfmal oder 13-mal im Jahr erhalten.
  • Falls Sie keine Schweizer Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie Ihren Ausländerausweis (wie Aufenthaltsbewilligung B oder Niederlassungsbewilligung C) angeben. Oft müssen Sie eine Kopie des Ausländerausweises beilegen.

Welche zusätzlichen Informationen verlangen die verschiedenen Anbieter?

Die Kartenherausgeber verlangen zusätzliche Angaben. Die folgende Liste zeigt Ihnen, welche zusätzlichen Angaben Sie bei den verschiedenen Kreditkarten-Herausgebern machen müssen.

  • Seit wann Sie an der derzeitigen Adresse wohnen, müssen Sie bei Bonuscard, bei Cembra, Swisscard und Viseca angeben. Bei Viseca müssen sie auch die vorherige Wohnadresse angeben.
  • Bei Bonuscard und Cornèrcard müssen Sie Ihren Geburtsort angeben, bei Viseca Ihren Heimatort.
  • Bei Topcard und der UBS müssen Sie Ihr Vermögen beziffern. Bei der Migros Bank ist dies freiwillig. Bei Cembra müssen Sie das steuerbare Vermögen sowie das monatliche Nettoeinkommen (inklusive Einkommen aus Renten) von Ihnen und Ihres Ehepartners oder Ihrer Ehepartnerin angeben, wenn Ihr Monatseinkommen weniger als 3000 Franken beträgt oder wenn Sie pensioniert, selbständig, in Ausbildung oder nicht berufstätig sind. Bei Swisscard müssen Sie Ihr Vermögen angeben, sofern Ihr Bruttoeinkommen weniger als 25’000 Franken beträgt. Swisscard bittet darum, eine Kopie des Bankkontoauszuges beizulegen.
  • Bei den meisten Kreditkarten-Herausgebern müssen Sie angeben, seit wann Sie beim aktuellen Arbeitgeber angestellt sind. Bei UBS und Topcard müssen Sie angeben, ob Sie in einem unbefristeten oder einem befristeten Arbeitsverhältnis sind. Topcard verlangt zudem die Information, bis wann ein befristeter Arbeitsvertrag läuft.
  • Bei Bonuscard, Cornercard und Swisscard müssen Sie die Anzahl minderjähriger Kinder nennen. Bei Cembra ist die Angabe der Anzahl unterhaltungspflichtiger, im gleichen Haushalt lebender Kinder unter 25 Jahren notwendig. Cembra verlangt die Angabe der Jahrgänge dieser Kinder.
  • Bei Cembra müssen Sie die monatlichen Ausgaben für Alimente und Unterhaltszahlungen angeben.
  • Bei Bonuscard, Cembra, Cornèrcard, Postfinance, Raiffeisen, Migros Bank, Swisscard und Viseca müssen Sie ankreuzen, ob Sie zur Miete oder in einer eigenen Wohnung wohnen. Bei Cembra müssen Sie zudem angeben, ob Sie noch bei Eltern oder Angehörigen wohnhaft sind. Bei Swisscard können Sie neben Miete oder Eigentum auch «Anderes» ankreuzen. Dies ist der Fall, wenn Sie bei den Eltern oder in einer Wohngemeinschaft wohnen, wie Swisscard schreibt.
  • Die Wohnkosten müssen Sie bei Bonuscard, Cembra, Cornèrcard, Migros Bank, Swisscard und Viseca angeben. Bei den meisten Herausgebern ist die Angabe des monatlichen Mietzinses inklusive Nebenkosten beziehungsweise des monatlichen Hypothekarzinses notwendig, während Bonuscard und Cornèrcard die jährlichen Wohnkosten abfragen.
  • Bei Swisscard, Topcard und Viseca müssen Sie zwingend die Kontonummer (IBAN) Ihres Privatkontos bei einer beliebigen Schweizer Bank angeben. Bei Postfinance müssen Sie die Kontonummer Ihres Postfinance-Kontos nennen. Bei anderen Anbietern ist die Angabe der Kontonummer nur erforderlich, wenn Sie per Lastschriftverfahren bezahlen wollen.
  • Bei Topcard und Viseca können Sie angeben, wie hoch Ihre Wunsch-Limite sein soll.
  • Bei Topcard können Sie ankreuzen, ob Sie die Prepaid-Kreditkarte möchten, falls der Kreditkarten-Antrag abgelehnt wird. Bei anderen Anbietern wird bei einer Ablehnung automatisch eine Prepaid-Kreditkarte zugestellt, auch wenn Sie diese gar nicht möchten.
  • Sehr viele Angaben verlangt Topcard für den Fall, dass Sie aktuell nicht berufstätig sind und Kreditkartenrechnungen mit Ihrem Vermögen bezahlen: So möchte Topcard wissen, wo Sie früher gearbeitet haben oder Ihr Partner jetzt arbeitet. Falls Sie das Geld auf anderem Weg erhalten haben, bittet Topcard um umfassende Einzelheiten zur Drittperson, von denen die Vermögenswerte stammen.
  • Swisscard möchte wissen, ob Sie bereits andere Kreditkarten besitzen. Sie können dabei folgende Karten ankreuzen: American Express, Diners Club, Mastercard und Visa.
  • Bei allen Kreditkarten-Anbietern müssen Ausländerinnen und Ausländer ihren Ausländerausweis angeben, also die Aufenthaltsbewilligung B oder die Niederlassungsbewilligung C. Bei Bonuscard, Cornèrcard, Postfinance und Migros Bank können Sie auch die Kurzaufenthaltsbewilligung L ankreuzen. Bei der Migros Bank ist das Ankreuzen der Aufenthaltsbewilligung Ci möglich. Bei Viseca können Sie auch die Grenzgängerbewilligung G ankreuzen. Bei manchen Anbietern können Sie weitere Ausweisarten unter «Andere» angeben.
  • Cornèrcard und Postfinance möchten wissen, seit wann Sie in der Schweiz wohnen.
  • Bei Bonuscard müssen Sie angeben, ob Sie neben dem Wohnland noch in einem weiteren Land steuerpflichtig sind.
  • Bei der UBS müssen Sie das Domizilland angeben. Dies ist bei vielen anderen Anbietern nicht notwendig, da viele Schweizer Kreditkarten nur an in der Schweiz wohnhafte Personen abgegeben werden.

Warum werden so viele Daten für Kreditkarten-Anträge verlangt?

Kreditkarten-Herausgeber wollen genau wissen, mit wem sie einen Vertrag abschliessen. Das ist im Alltag auch bei anderen Verträgen üblich.

Viele Anbieter erklären im Formular, dass Sie eine Mobilfunknummer und eine E-Mail-Adresse benötigen. Dies hat mehrere Gründe: So können Sie beispielsweise Zahlungen in Online-Shops bestätigen. Zudem kann der Anbieter Sie bei einem Betrugsversuch schnell kontaktieren.

Zahlreiche finanzielle Fragen – insbesondere zu Einnahmen, Ausgaben und Vermögen – sind notwendig, weil der Kreditkarten-Anbieter Ihre Bonität abklären muss, bevor er Ihnen eine Kreditkarte ausstellt. Wenn Sie eine Kreditkarte beantragen, müssen die Herausgeber Ihre Bonität gemäss Konsumkreditgesetz abklären. Die grossen Unterschiede zwischen den Anbietern sind deshalb umso interessanter.

Einige Fragen werden jedoch wahrscheinlich nur aus Neugier und zu Marketingzwecken des Kreditkarten-Unternehmens gestellt.

Wie funktionieren Kreditkarten-Anträge bei Raiffeisen?

Raiffeisen hat keinen eigentlichen Kreditkarten-Antrag. Kundinnen und Kunden von Raiffeisen können sich mit ihren Kontaktdaten via Online-Formular bei ihrer lokalen Bank melden. Es müssen im Formular keine weiteren Angaben ausgefüllt werden. Optional können im Online-Formular auch bereits die notwendigen Angaben zur Bonitätsprüfung gemacht werden. Wenn diese Angaben nicht schon online ausgefüllt wurden, erkundigt sich die Bank beim Kunden persönlich und holt so die notwendigen Informationen ein.

Weiterführende Informationen:
Kreditkarten im unabhängigen Vergleich
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Kredit- oder Debitkarte?
Kreditkarten: Fremdwährungsgebühren

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Experte Ralf Beyeler
Ralf Beyeler ist Telekom- und Geld-Experte bei moneyland.ch.
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