Säule 3a Ausreise Verlassen Schweiz

Hier finden Sie die richtigen Antworten

Über das Moneyland-Forum

Im Forum von moneyland.ch können Sie sich jederzeit und kostenlos zu einer Vielzahl von Geldthemen austauschen und die passenden Antworten finden. Diskutieren Sie mit Forum-Nutzern und Experten aktuelle Themen in den Kategorien Banken, Börse, Versicherungen, Vorsorge, Telekom und Geld im Alltag.

Kategorien anzeigen

Bitte melden Sie sich an, um sich im Forum auszutauschen.
 
avatar
  • BenutzernameMoneyland-Nutzer-Fragen
  • OrtSchweiz
  • Status Member
  • Registriert seit30.01.17
  • Beiträge843

Kann ich mein Vermögen in der dritten Säule beziehen, wenn ich ins Ausland ausreise? Gilt es etwas zu beachten? Können Kosten anfallen?

Danke für Ihre Hilfe.

 

 
avatar
  • BenutzernameMoneyguru von moneyland.ch
  • OrtSchweiz
  • Status Experte
  • Registriert seit04.08.15
  • Beiträge4002

Guten Tag

Die freiwillige Säule 3a lockt mit Steuerabzügen und höheren Zinsen. 3a-Gelder sind dafür bis zur Pensionierung gesperrt.

Es gibt aber vorzeitige Bezugsmöglichkeiten in bestimmten Fällen. Dazu gehört auch die (permanente) Ausreise aus der Schweiz bzw. Rückkehr in Ihr Heimatland.

Im Gegensatz zur zweiten Säule gibt es keine Restriktionen für den Bezug beim Verlassen der Schweiz in der gebundenen dritten Säule 3a. Sie können sich also das 3a-Vermögen bar auszahlen lassen.

Beachten Sie aber, dass bei der Auszahlung Gebühren seitens der 3a-Stiftung anfallen können. Sie finden diese im 3a-Vergleich aufgeschlüsselt (unter +) bzw. auf den Info-Seiten im 3a-Vergleich.

Ausserdem werden bei der Auszahlung separate Steuersätze fällig, die je nach Kanton variieren können. Manche Kantone sind günstiger als andere. Entscheidend ist der Sitz der Stiftung. Es kann sich lohnen, eine Stiftung mit Sitz in einem steuergünstigen Kanton wie Schwyz zu suchen.

Beste Grüsse vom Moneyguru

Weitere Informationen:
3a-Vergleich
Kosten von 3a-Konten