Guten Tag
Die freiwillige Säule 3a lockt mit Steuerabzügen und höheren Zinsen. 3a-Gelder sind dafür bis zur Pensionierung gesperrt.
Es gibt aber vorzeitige Bezugsmöglichkeiten in bestimmten Fällen. Dazu gehört auch die (permanente) Ausreise aus der Schweiz bzw. Rückkehr in Ihr Heimatland.
Im Gegensatz zur zweiten Säule gibt es keine Restriktionen für den Bezug beim Verlassen der Schweiz in der gebundenen dritten Säule 3a. Sie können sich also das 3a-Vermögen bar auszahlen lassen.
Beachten Sie aber, dass bei der Auszahlung Gebühren seitens der 3a-Stiftung anfallen können. Sie finden diese im 3a-Vergleich aufgeschlüsselt (unter +) bzw. auf den Info-Seiten im 3a-Vergleich.
Ausserdem werden bei der Auszahlung separate Steuersätze fällig, die je nach Kanton variieren können. Manche Kantone sind günstiger als andere. Entscheidend ist der Sitz der Stiftung. Es kann sich lohnen, eine Stiftung mit Sitz in einem steuergünstigen Kanton wie Schwyz zu suchen.
Beste Grüsse vom Moneyguru
Weitere Informationen:
3a-Vergleich
Kosten von 3a-Konten