innova Ambulante Zusatzversicherung plus drei
Jetzt gratis Offerte anfordern >>innova Ambulante Zusatzversicherung plus drei
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Transport, Rettung & Bergung
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Sehhilfen und Kontaktlinsen
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Gesundheitsförderung: Gruppenkurse und Vereine
- psychologische Online-Gesundheitsberatung
- Ambulante Eingriffe im Spital, Reisekosten für Serienbehandlungen
Allgemein
Aufnahme erst nach erfolgter Gesundheitsüberprüfung. Die ambulante Zusatzversicherung plus drei kann in Kombination mit den übrigen ambulanten Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Die Leistungen ergänzen sich.
3-monatige Kündigungsfrist: Kündigung muss spätestens am 30. September bei innova eintreffen.
Die Prämien sind geschlechtsneutral und richten sich nach dem Alter.
Hier sind die Prämien für das Jahr 2026 abgebildet.
Familienrabatt von 20 Prozent.
Prämienrabatt von 5% (kombiniert mit plus 1) bzw. 15% (kombiniert mit plus 2).
Kostenbeitrag an Brillengläser, Kontaktlinsen und Sehhilfen: 75%, CHF 200 pro Kalenderjahr bis zum 18. Lebensjahr. CHF 200 alle 3 Kalenderjahre ab dem 19. Lebensjahr.
Kostenbeitrag an Check-Ups und Vorsorgeuntersuchungen: 75%, maximal CHF 500 pro Kalenderjahr zusammen mit Kosten für Impfungen.
Kostenbeitrag an Check-Ups und Vorsorgeuntersuchungen: 75%, maximal CHF 500 pro Kalenderjahr zusammen mit Kosten für Impfungen.
Kostenbeitrag an gesundheitsfördernde Kurse oder Massnahmen: 75%, maximal CHF 300 pro Kalenderjahr.
Kostenbeitrag an Vereine: 50%, maximal CHF 100 pro Kalenderjahr.
75% der Kosten, maximal CHF 5000 pro Kalenderjahr für verschriebene, nicht-kassenpflichtige Medikamente.
Leistungen aus Produkte plus eins oder plus zwei.
Kostenbeitrag an anerkannte mentale Online-Gesundheitsberatungen: 75%, maximal CHF 300 pro Kalenderjahr.
Notfalltransporte, Bergungs- und Rettungsaktionen: 100%.
Notfalltransporte, Bergungs- und Rettungsaktionen: 100%.
Ambulante Notfallbehandlungen durch diplomierten Arzt: 100%.
Leistungen aus Produkte plus eins oder plus zwei.
Leistungen aus Produkte plus eins oder plus zwei.
Leistungen aus Spitalzusatzversicherung.
75%, bis CHF 3000 innerhalb von drei Jahren für ärztlich verordnete Hilfsmittel.
Leistungen aus Produkte plus eins oder plus zwei.
Über Spitalzusatzversicherung gedeckt. Bestimmte Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Mutterschaft in Ergänzung zur Grundversicherung in den ambulanten Deckungen mitversichert.
Leistungen aus Produkte plus eins oder plus zwei.
Kostenbeitrag an ärztlich verordnete Pflege und Hilfe zu Hause: 50%, maximal CHF 2000 pro Kalenderjahr.
Diätberatung: 100% für ärztlich verordnete Beratung durch diplomierte Ernährungsberater.
Gesundheitsrechtsschutz (maximal CHF 300'000 pro Fall innerhalb Europa, maximal CHF 150'000 pro Fall ausserhalb Europas).
Zweitmeinung vor einer ambulanten Behandlung.
Ambulante chirurgische Eingriffe im Spital oder einer ambulatorischen Einrichtung: CHF 300 pro ambulante Behandlung, einmal pro Kalenderjahr.
Reisekosten für spezielle ambulante Serienbehandlungen: 75%, maximal CHF 500 alle 3 Kalenderjahre.
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