Insiderhandel

Insiderhandel bezeichnet das Ausnützen der Kenntnis vertraulicher und kursrelevanter Tatsachen bei Börsentransaktionen durch einen Tippnehmer (Tippee). Insiderhandel ist in der Schweiz seit 1988 per Strafgesetzbuch verboten.

Kursrelevante Tatsachen können sein: bevorstehende Angebote, Käufe oder Verkäufe, Übernahmen, Gewinnveränderungen, Gewinnwarnungen, Fusionen, Restrukturierungen oder allgemeine Finanzzahlen.

Auch ein Tippnehmer, der nicht selber Insider ist, macht sich theoretisch strafbar, falls er die kursrelevante Tatsache von einem Insider erfahren hat. In der Praxis sind entsprechende Handlungen allerdings oft schwer nachzuweisen.

Zum kostenlosen Aktienhandel-Vergleich

Online-Trading-Broker im Vergleich

Finden Sie jetzt den günstigsten Online-Broker

Jetzt gratis vergleichen
Trading-Plattformen

Günstige Schweizer Broker

Schweizer Broker

FlowBank

  • Schweizer Online-Bank

  • Keine Börsengebühren

  • Keine Courtagen für Schweizer Aktien

Schweizer Broker

Saxo Bank Schweiz

  • Schweizer Online-Bank

  • Günstiger Aktienhandel

  • Hohe Kontozinsen

Schweizer Broker

Cornèrtrader

  • Schweizer Online-Bank

  • Keine Depotgebühren für Aktien

  • Gratis Research und Trading-Signale

Vermögensverwalter im Vergleich

Finden Sie jetzt die günstigste Vermögensverwaltung

Jetzt gratis vergleichen
Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.