Ein Privatkonto gehört zum Alltag. Über dieses Konto erhalten Sie Ihren Lohn und bezahlen Ihre Rechnungen. Entsprechend wichtig ist es, dass Sie Ihr Privatkonto bei einer Bank führen, der Sie vertrauen und mit der Sie zufrieden sind.
Egal, ob Sie mit den Dienstleistungen oder der Beratung unzufrieden sind oder ob das Konto zu teuer ist: Wechseln Sie zu einer Bank, die besser zu Ihren Bedürfnissen passt.
Damit der Wechsel reibungslos verläuft, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei.
1. Privatkonten vergleichen
Bevor Sie Ihr Privatkonto wechseln, vergleichen Sie die Angebote miteinander. Zu einem Privatkonto gehört in der Regel eine Debitkarte. Weitere Dienstleistungen wie Sparkonten, Kreditkarten oder Säule 3a sind auf Wunsch erhältlich.
Es gibt unterschiedliche Lösungen: Gratis-Konten, Bankpakete oder reine Smartphone-Banken. Die Unterschiede zwischen den Schweizer Banken sind gross. Mit dem Privatkonto-Vergleich und dem Bankpaket-Vergleich von moneyland.ch finden Sie schnell das passende Angebot.
Sollten Sie unsicher sein, welches Bankkonto das richtige für Sie ist, hilft Ihnen der Ratgeber-Artikel «So finden Sie die richtige Bank» weiter. Überlegen Sie sich auch, welche Dienstleistungen Sie effektiv nutzen.
2. Rückzugsbedingungen prüfen
Informieren Sie sich über die Rückzugsbedingungen, die für Ihr bisheriges Konto gelten. Bei vielen Banken können Sie jederzeit das gesamte Guthaben von Ihrem Privatkonto abheben, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen.
Für einige Privatkonten gelten jedoch strengere Rückzugsbedingungen. Achten Sie darauf, dass Sie nicht mehr Geld abheben, als Sie laut Rückzugsbedingungen dürfen, da sonst hohe Gebühren anfallen.
Vorsicht, wenn Sie gleichzeitig auch das Sparkonto auflösen wollen: Bei Sparkonten gelten oft strengere Rückzugsbedingungen als bei Privatkonten. Oft können Sie nur einen begrenzten Betrag ohne Kündigungsfrist abheben. Je nach Sparkonto kann eine Kündigungsfrist bereits ab einigen tausend Franken pro Monat gelten.
3. Konto eröffnen
Unabhängig davon, ob Sie das Konto persönlich in einer Filiale oder online eröffnen, müssen Sie sich ausweisen. Weisen Sie sich mit Ihrer Identitätskarte oder Ihrem Pass aus, als Ausländerin oder Ausländer zusätzlich mit Ihrem Ausländerausweis.
Geben Sie bereits bei der Kontoeröffnung an, welche Zusatzdienstleistungen wie Debitkarte, Kreditkarte, Sparkonto oder Säule 3a Sie nutzen möchten. Die neue Kontonummer wird Ihnen nach der Eröffnung mitgeteilt.
4. E-Banking und Apps einrichten
Nach der Kontoeröffnung erhalten Sie die Zugangsdaten für das E-Banking. Richten Sie das E-Banking ein. Falls Sie die Mobile-Banking-App der Bank nutzen möchten, installieren Sie diese auf Ihrem Smartphone.
Nutzen Sie Twint über Ihre Bank, müssen Sie die Twint-App Ihrer neuen Bank einrichten. Alternativ können Sie die Prepaid-App von Twint verwenden.
5. Bankverbindung mitteilen
Nachdem Sie die neue Kontonummer erhalten haben, sollten Sie die Bankverbindung den entsprechenden Stellen mitteilen. Es kann einige Wochen dauern, bis die neue Bankverbindung in den Systemen erfasst ist. Folgende Stellen sollten Sie informieren:
- Arbeitgeber
- Vermieter (für allfällige Rückzahlungen von Nebenkosten)
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Steuerverwaltung
- Ausgleichskasse*
- Pensionskasse*
- Sozialamt*
* Sofern Sie entsprechende Leistungen, wie zum Beispiel Renten, Taggelder oder Sozialhilfe beziehen.
Wenn Sie Rechnungen per Lastschriftverfahren bezahlen, müssen Sie bei der Firma ein neues Formular anfordern. Dieses müssen Sie ausfüllen, unterschreiben und zurückschicken. Eine Alternative zum Lastschriftverfahren ist eBill (oder manchmal die Hinterlegung einer Kreditkarte). Typische Stellen, bei denen Sie ein neues Lastschriftverfahren einrichten können, sind die folgenden:
- Krankenkasse
- Versicherungen
- Kreditkarten
- Handy-Abo, Internet-Abo, TV-Abo
- Vermieter
- TV-Empfangsgebühren Serafe
- Zeitschriften und Zeitungen
- Elektrizitätswerk
- Öffentlicher Verkehr (zum Beispiel für Halbtax oder GA)
- Fitness-Studio
- Diverse Mitgliedschaften
Bei Rechnungen, die Sie per Dauerauftrag, QR-Rechnung oder Kreditkarte bezahlen, müssen Sie dem Empfänger die neue Bankverbindung nicht mitteilen.
Wenn Sie nicht nur Ihr Privatkonto, sondern auch Ihre Kreditkarte wechseln, müssen Sie Ihre neuen Kreditkartendaten überall dort hinterlegen, wo Sie Ihre Kreditkarte hinterlegt haben. Oft ist die Kreditkartennummer in Apps wie der SBB-App hinterlegt. Auch Abos von Streaming-Diensten wie Netflix oder Spotify werden oft mit der Kreditkarte bezahlt.
6. Dauerauftrag einrichten
Die Miete wird in der Regel per Dauerauftrag an den Vermieter überwiesen. Auch Krankenkassen- und Versicherungsprämien sowie Einzahlungen auf das Sparkonto oder die Säule 3a werden oft per Dauerauftrag getätigt.
Deaktivieren Sie den Dauerauftrag bei der bisherigen Bank und geben Sie den Dauerauftrag bei der neuen Bank ein. Achten Sie darauf, dass der Dauerauftrag nicht doppelt oder gar nicht ausgeführt wird.
7. Kontowechsel kontrollieren
Kontrollieren Sie nach der Einrichtung des neuen Kontos die Kontoauszüge der alten und der neuen Bank. Ist Ihr Lohn angekommen? Wurde die Miete korrekt per Dauerauftrag vom Konto abgebucht?
Da einige Stellen wie zum Beispiel der Vermieter, die Steuerverwaltung und Krankenkasse nur selten Geld überweisen, sollten Sie jeweils prüfen, ob das per Post oder E-Mail angekündigte Geld korrekt auf dem neuen Konto angekommen ist.
8. Konto kündigen
Nach der Eröffnung des neuen Kontos kann es bis zu zwei Wochen dauern, bis Sie Ihre neue Karte und die Unterlagen für den E-Banking-Zugang erhalten.
Wenn es Ihre finanzielle Situation zulässt, können Sie bereits jetzt einen grösseren Betrag auf das neue Konto überweisen, um die ersten Zahlungen vom neuen Konto zu tätigen.
Tipp: Bevor Sie Ihr altes Privatkonto auflösen, sollten Sie alle Kontoauszüge und Belege im E-Banking herunterladen. Sobald Ihr Konto aufgelöst ist, haben Sie in der Regel keinen Zugriff mehr auf diese Unterlagen.
Lassen Sie das Konto bei der bisherigen Bank auflösen. Einige Banken verlangen für die Saldierung oder Auflösung der gesamten Bankbeziehung eine Gebühr. In der Regel sollten Sie Ihr Konto erst auflösen, wenn Sie bereits ein neues Privatkonto haben.
Aufgepasst beim Sparkonto
Wichtig zu wissen: Das Sparkonto empfiehlt sich nur zum Sparen. Für den Zahlungsverkehr (Zahlungseingänge, Zahlungsausgänge) ist ein Sparkonto nicht geeignet. Sofern Zahlungsausgänge überhaupt möglich sind, sind diese in der Regel mit hohen Gebühren verbunden. Der Übertrag von Guthaben von einem Sparkonto auf ein Privatkonto innerhalb derselben Bankbeziehung ist jedoch in der Regel kostenlos möglich.
Weitere Informationen:
Privatkontovergleich
Sparkontovergleich
Bankpaket-Vergleich
So finden Sie die richtige Bank
Gratis-Konten von Schweizer Banken
Alles von der Hausbank – lohnt sich das?
Smartphone-Banken im Schweizer Vergleich