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Anlegen & Vorsorge

Kosten im Online-Trading

20. September 2021 - Benjamin Manz

Im Online-Trading gibt es eine Reihe von ausgewiesenen und versteckten Kosten, die von Anbieter zu Anbieter stark variieren.

Im Folgenden werden die wichtigsten Kosten-Kategorien aufgelistet. Bestimmte Kosten wie Börsengebühren werden den Kunden nicht von allen Anbietern weiter belastet. Sowohl für Anleger als auch für Online-Broker sind am Ende des Tages die Gesamtkosten entscheidend, wie sie im Tradingvergleich ausgewiesen werden.

Depotgebühren

Depotgebühren werden dem Anleger für die Verwaltung oder Verwahrung der Wertschriften belastet. In der Schweiz wird auf den Depotgebühren die Mehrwertsteuer erhoben. Die meisten Banken verlangen Depotgebühren.

Depotgebühren können je nach Wertschriftenkategorie, Wertschriftenbetrag und Wertschriftendomizil oder Anzahl der Posten variieren. Es gibt Anbieter mit minimalen Depotgebühren und Anbieter mit maximalen Depotgebühren (Beispiel Swissquote).

Postengebühren (Positionsgebühren)

Postengebühren gehören zu den Depotgebühren und werden dem Anleger pro Posten verrechnet. Unter einem «Posten» oder einer «Position» wird dabei in der Regel eine Wertschriftenkategorie oder ein Wertschriftentitel («Valor», zum Beispiel Apple-Aktien) in einem definierten Zeitraum verstanden - und zwar unabhängig von der Anzahl der einzelnen Wertschriften. So kennt beispielsweise die Credit Suisse eine minimale Postengebühr pro Monat und die Bank Cler eine Postengebühr pro Jahr.

Courtagen

Courtagen sind Transaktionsgebühren, die dem Anleger pro Transaktion («Trade») verrechnet werden. Courtagen variieren von Anbieter zu Anbieter je nach Wertschriftenbetrag, Wertschriftenkategorie oder Wertschriftendomizil. Es gibt Modelle mit Mindest- und Maximalbeträgen pro Transaktion. Bei bestimmten Anbietern sind die externen Börsengebühren bereits in den Courtagen mit eingerechnet. In der Schweiz wenig verbreitet sind einheitliche Courtagen-Pauschalen (Beispiel Migros Bank). Swissquote bietet verschiedene pauschale «Trader-Packages» mit verschiedenen Laufzeiten an, die im Voraus zu bezahlen sind. Auch Rabattierungen wie beispielsweise Rabatte bei Online-Abschluss sind bei verschiedenen Anbietern gebräuchlich.

Eidgenössische Umsatzabgaben

Die eidgenössische Umsatzabgabe ist eine Stempelsteuer und wird vom Bund für Käufe und Verkäufe von Wertpapieren erhoben. Für inländische Wertpapiere beträgt sie für den Kunden 0.075%, für ausländische Wertpapiere 0.15%. Die Umsatzabgabe wird den Kunden bei allen Schweizer Online-Trading-Anbietern weiter belastet und ist in aller Regel nicht in der Courtage enthalten. Die Umsatzabgabe macht den grössten Anteil der externen Handelsgebühren aus und übertrifft die Börsengebühren in der Regel um ein Vielfaches.

Börsengebühren

Jeder Börsenplatz belastet dem Online-Trading-Anbieter eine Vielzahl unterschiedlicher Gebühren, die er meistens als einheitliche Pauschale dem Kunden weiter belastet. Die Börsengebühren betragen aber in aller Regel nur einen Bruchteil der eidgenössischen Umsatzabgaben. Eine Pauschale macht durchaus Sinn, da die Börsengebühren jederzeit ändern können und häufig von zahlreichen Faktoren abhängig sind. So gibt es bei der Swiss Exchange (SIX) für Online-Trading-Anbieter unterschiedliche Tarife je nach «Commitment-Level», Auftragsart (Poster oder Aggressor-Aufträge) Wertschriftenkategorie oder Wertschriftenbetrag (Ad-Valorem-Gebühr).

Kontoführungsgebühren

Bei einigen Online-Trading-Anbietern werden zusätzliche Kosten für die Kontoführung fällig. Im Trading-Vergleich auf moneyland.ch werden diese in der Kostenaufschlüsselung separat aufgeführt.

Devisenumrechnungsgebühren

Beim Kauf und Verkauf von Wertschriften in Fremdwährungen werden Fremdwährungsumrechnungsgebühren fällig. Diese können je nach Umrechnungskurs (Spread) der Bank markant hoch sein.

Weiterführende Informationen:
Onlinebroker-Vergleich

Experte Benjamin Manz
Benjamin Manz ist Geschäftsführer von moneyland.ch und unabhängiger Experte für Banken- und Finanzthemen.
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