Orion Rechtsschutz Standard
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Standard-Deckung
Allgemein
Weltweite Deckung.
Versichert sind Privatpersonen. Im Rahmen der Einzelversicherung: der Versicherungsnehmer. Im Rahmen der Haushaltversicherung: der Versicherungsnehmer und jene Personen, die mit ihm dauernd im gleichen Haushalt leben. Zusätzlich: Kinder in Ausbildung und unmündige Kinder dieser Personen, die als Wochenaufenthalter regelmässig in seinen Haushalt zurückkehren.
20% Rabatt im Privat-Rechtsschutz für Personen bis 25 Jahre. 15% Rabatt im Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für Personen ab 60 Jahren. Prämien inklusive Stempelsteuern von 5 Prozent.
Bedingt freie Anwaltswahl: Versicherung kann den gewählten Anwalt ablehnen; der Versicherungsnehmer muss in diesem Fall 3 weitere Anwälte von unterschiedlichen Kanzleien vorschlagen, wovon der Versicherer einen auswählt.
Kündigung möglich seitens Versicherung: bis 1 Monat vor Ablauf des Jahres für das Folgejahr. Nach erbrachter Leistung eines Versicherungsfalls. Wenn Gefahrstatsachen verschwiegen worden sind.
Mindestvertragsdauer: 1 Jahr. Ohne Kündigung 1 Monat vor Vertragsablauf erneuert sich der Vertrag jährlich.
Karenzfrist je nach Rechtsgebiet: Keine bis 1 Jahr.
Bei einer Vorversicherung desselben Risikos und einem zeitlich nahtlosen Übergang entfällt diese Karenzfrist, nicht jedoch bei einer Deckungserweiterung.
Kein Mindeststreitwert.
Spezielle Deckungen: Opferhilfe, Reiserecht, Urheberrecht, Immobilienrecht, Mobbingrechtsschutz und Lenker-Rechtsschutz.
Ausgeschlossen sind unter anderem: Fälle im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogeneinfluss. Fälle im Zusammenhang mit dem Lenken eines Fahrzeugs ohne gültigen Führerausweis. Fälle im Zusammenhang mit dem Wiedererlangen des Führerausweises.
Beratung im Bereich Personen-, Familienrecht, Erbrecht, Datenschutz, Vereinsrecht, Schulrecht, Einsprachen gegen Bauvorhaben (maximal 1 Beratung). Versicherte ab 60 Jahren: Unterstützung bei der Überprüfung des Testaments sowie beim Aufsetzen einer Patientenverfügung/eines Vorsorgeauftrages, CHF 5000 alle 3 Jahre.
Deckungen im Bereich Gesellschaftsrecht und Vertragsrecht im Fall einer selbständigen Erwerbstätigkeit in Prämie enthalten.
Kostenübernahme bei Mediation: 1000 Franken.
Fahrtkosten zum Gericht und Übersetzungskosten bei Streitigkeiten im Ausland: bis zu 5000 Franken.
Für alle Rechtsfälle, welche im selben Versicherungsjahr eintreten, gilt zusammengezählt, eine Versicherungssumme von höchstens CHF 600'000.
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