Das Wichtigste auf einen Blick
- Ein Geschäftskonto trennt private und geschäftliche Finanzen und erleichtert den Zahlungsverkehr.
- Welche Unterlagen Sie benötigen, hängt von der Rechtsform Ihres Unternehmens ab.
- Für die Gründung einer GmbH oder AG eröffnen Sie zuerst ein Kapitaleinzahlungskonto.
- Mit vollständigen Unterlagen beschleunigen Sie die Kontoeröffnung.
Brauche ich überhaupt ein Geschäftskonto?
Ob Sie ein separates Geschäftskonto benötigen, hängt von Ihrer Rechtsform und Ihrem Geschäftsmodell ab. Für GmbH und AG gehört ein Geschäftskonto in der Praxis zum Standard, weil nach der Gründung ein Konto für den geschäftlichen Zahlungsverkehr benötigt wird. Bei einer Einzelfirma ist ein separates Geschäftskonto in der Regel nicht vorgeschrieben. Dennoch ist es meist sinnvoll, geschäftliche Einnahmen und Ausgaben von Beginn weg über ein eigenes Konto zu führen.
Ein separates Geschäftskonto erleichtert die Buchhaltung, die Abstimmung mit Treuhänderinnen und Trauhändern sowie die Zuordnung von Zahlungseingängen und ‑ausgängen. Zudem wirkt es gegenüber Kundinnen und Kunden sowie Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern professionell. Die Nutzung eines Privatkontos für geschäftliche Zwecke kann im Bankalltag zusätzliche Fragen auslösen – etwa wenn Anzahl oder Höhe der Buchungen nicht mehr zum privaten Nutzungsverhalten passen. Deshalb empfiehlt es sich, private und geschäftliche Finanzen klar zu trennen.
Welche Unterschiede gibt es je nach Rechtsform bei der Kontoeröffnung?
Je nach Rechtsform unterscheiden sich Ablauf und Anforderungen bei der Kontoeröffnung. Bei der Neugründung einer GmbH oder AG ist vor dem Handelsregistereintrag ein Kapitaleinzahlungskonto erforderlich. Bestehende GmbH und AG können hingegen direkt ein Geschäftskonto eröffnen. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Unterschiede zwischen Einzelfirma, GmbH und AG zusammen.
So eröffnen Sie ein Geschäftskonto in der Schweiz
Je nach Bank eröffnen Sie ein Geschäftskonto in einem Beratungsgespräch, online oder über eine Kombination aus beidem. Mit einer guten Vorbereitung vermeiden Sie Rückfragen und planen die nächsten Schritte effizient. Die folgenden zehn Punkte führen Sie von den ersten Abklärungen bis zum eröffneten Geschäftskonto.
Checkliste: Eröffnung eines Geschäftskontos
Der Fokus dieser Checkliste liegt auf der Neugründung von Einzelunternehmen, GmbH und AG. Nutzen Sie die Übersicht, um die wichtigsten Fragen vorab zu klären. Die einzelnen Schritte werden anschliessend detailliert erläutert.
☐ 1. Rechtsform festlegen
☐ 2. Ausweisdokumente vorbereiten
☐ 3. Angaben zum Unternehmen zusammenstellen
☐ 4. Handelsregistereintrag prüfen
☐ 5. Kapitaleinzahlungskonto organisieren (bei der Gründung einer GmbH oder AG)
☐ 6. Zeichnungsberechtigte Personen festlegen
☐ 7. Firmensitz- und Wohnsitzanforderungen prüfen
☐ 8. Identitätsprüfung einplanen
☐ 9. Zahlungsverkehr und digitale Lösungen planen
☐ 10. Zukünftiges Wachstum berücksichtigen
1. Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?
Bevor Sie ein Geschäftskonto eröffnen, sollten Sie die passende Rechtsform für Ihr Unternehmen festlegen. Die Rechtsform beeinflusst nicht nur Haftung und steuerliche Rahmenbedingungen, sondern auch den Ablauf der Kontoeröffnung. Bei einer Einzelfirma ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Für eine GmbH braucht es ein Stammkapital von 20'000 Franken, für eine AG ein Aktienkapital von 100'000 Franken, wovon mindestens 50'000 Franken liberiert sein müssen.
Je nach Rechtsform unterscheiden sich auch die erforderlichen Unterlagen und der Ablauf der Kontoeröffnung. Bei der Gründung einer GmbH oder AG kommt vor der eigentlichen Kontoeröffnung ein zusätzlicher Schritt hinzu: die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos (siehe Schritt 5). Wenn Sie noch unsicher sind, welche Rechtsform am besten zu Ihrem Unternehmen passt, klären Sie diese Frage frühzeitig.
Mehr erfahren im Beitrag «Welche Rechtsform passt zu meinem Unternehmen?»
2. Welche Ausweisdokumente benötige ich?
Für die Eröffnung eines Geschäftskontos oder Kapitaleinzahlungskontos benötigt die Bank gültige Ausweisdokumente der beteiligten Personen.
Bei einer Einzelfirma betrifft dies in der Regel die Inhaberin oder den Inhaber. Bei der Gründung einer GmbH oder AG verlangt die Bank die Identifikation der Gründerinnen und Gründer beziehungsweise der Personen, die die Gesellschaft gegenüber der Bank vertreten. Die definitiven Zeichnungsberechtigungen stehen bei einer Neugründung häufig erst nach dem Handelsregistereintrag fest.
Bereiten Sie deshalb frühzeitig die erforderlichen Ausweisdokumente vor. Vollständige und gültige Ausweise helfen, Verzögerungen bei der Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskontos oder Geschäftskontos zu vermeiden.
3. Welche Angaben zum Unternehmen verlangt die Bank?
Neben den persönlichen Unterlagen benötigt die Bank Angaben zum Unternehmen selbst. Dazu gehören Informationen zum Geschäftszweck, zur geplanten Geschäftstätigkeit und zum Verwendungszweck des Kontos.
Wichtig sind auch Angaben zu den wirtschaftlich berechtigten Personen, also zu den Personen, die das Unternehmen besitzen oder kontrollieren. Je nach Rechtsform und Unternehmenssituation können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, beispielsweise Gründungsdokumente, Nachweise zur Geschäftstätigkeit oder weitere Informationen zur Unternehmensstruktur. Je vollständiger die Angaben bei der Kontoeröffnung vorliegen, desto schneller kann die Bank den Antrag prüfen.
4. Brauche ich einen Handelsregistereintrag?
Ob ein Handelsregistereintrag erforderlich ist, hängt von der Rechtsform ab.
Bei einer GmbH oder AG gehört der Handelsregistereintrag zwingend zur Gründung dazu. Vor dem Handelsregistereintrag müssen Sie jedoch zunächst das Gründungskapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto einzahlen. Erst mit der Kapitaleinzahlungsbestätigung können Sie die Gesellschaft im Handelsregister eintragen.
Bei einer Einzelfirma ist ein Handelsregistereintrag nicht von Beginn weg zwingend erforderlich. Eine Eintragungspflicht besteht grundsätzlich erst ab einem jährlichen Umsatzerlös von 100'000 Franken. Viele Banken ermöglichen die Eröffnung eines Geschäftskontos für Einzelfirmen auch ohne Handelsregistereintrag, verlangen dafür jedoch andere Nachweise zur Geschäftstätigkeit.
5. Wann brauche ich ein Kapitaleinzahlungskonto?
Ein Kapitaleinzahlungskonto benötigen Sie nur bei der Gründung einer GmbH oder AG. Auf dieses Konto bezahlen Sie das gesetzlich vorgeschriebene Stamm- beziehungsweise Aktienkapital ein.
Die Bank erstellt anschliessend eine Kapitaleinzahlungsbestätigung, die Sie für den Handelsregistereintrag benötigen. Nach der Gründung und dem Handelsregistereintrag wird das Kapital freigegeben. Je nach Bank wird das Kapitaleinzahlungskonto anschliessend direkt in ein Geschäftskonto umgewandelt oder das Kapital auf ein neu eröffnetes Geschäftskonto übertragen.
Bei einer Einzelfirma entfällt dieser Schritt, da kein gesetzliches Mindestkapital vorgeschrieben ist.
6. Wer darf über das Geschäftskonto verfügen?
Wer über das Geschäftskonto verfügen darf, hängt von der Rechtsform und der Organisation des Unternehmens ab.
Bei einer Einzelfirma ist dies in der Regel die Inhaber oder die Inhaberin selbst. Bei einer GmbH oder AG sollten die Zuständigkeiten bereits während der Gründung geklärt werden. Legen Sie fest, wer die Gesellschaft gegenüber der Bank vertreten darf und ob eine Einzel- oder Kollektivunterschrift vorgesehen ist.
Diese Regelungen werden später im Handelsregister beziehungsweise gegenüber der Bank hinterlegt und bestimmen, wer das Konto eröffnen und nutzen kann.
7. Welche Firmensitz- und Wohnsitzanforderungen gelten?
Informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen der gewählten Bank. Ob Unternehmen ohne Firmensitz in der Schweiz ein Geschäftskonto eröffnen können, hängt vom jeweiligen Anbieter ab.
Für Schweizer GmbH und AG gelten zudem gesellschaftsrechtliche Anforderungen. So muss die Gesellschaft durch eine Person vertreten werden können, die ihren Wohnsitz in der Schweiz hat. Wer diese Voraussetzungen frühzeitig prüft, kann unnötige Verzögerungen bei der Gründung und Kontoeröffnung vermeiden.
8. Wie läuft die Identitätsprüfung ab?
Bevor ein Geschäftskonto eröffnet wird, prüft die Bank die Identität der beteiligten Personen sowie die eingereichten Unterlagen.
Je nach Bank erfolgt die Identifikation persönlich in einer Filiale, bei einem Beratungsgespräch oder digital. Welche Personen identifiziert werden müssen, hängt unter anderem von der Rechtsform und der Unternehmensstruktur ab.
Sind alle Angaben vollständig und die erforderlichen Dokumente vorhanden, lässt sich dieser Schritt meist rasch abschliessen. Unvollständige Unterlagen gehören zu den häufigsten Gründen für Verzögerungen bei der Kontoeröffnung.
9. Welche weiteren Zahlungslösungen brauche ich?
Überlegen Sie sich bereits vor der Kontoeröffnung, welche Anforderungen Ihr Unternehmen an den Zahlungsverkehr hat. Dazu gehören beispielsweise E-Banking, QR-Rechnungen, Kartenzahlungen oder Lösungen für den Onlinehandel.
Je nach Geschäftsmodell können weitere Dienstleistungen sinnvoll sein – etwa Debitoren- und Kreditorenlösungen, Fremdwährungskonten, Geschäftskarten oder Schnittstellen zu Buchhaltungssystemen. Wenn Sie diese Anforderungen frühzeitig definieren, wählen Sie von Anfang an die passende Kontolösung.
10. Passt das Geschäftskonto auch bei künftigem Wachstum?
Denken Sie bei der Wahl des Geschäftskontos nicht nur an die aktuellen Bedürfnisse Ihres Unternehmens, sondern auch an die nächsten Jahre. Mit zunehmendem Wachstum können zusätzliche Benutzerzugänge, weitere Konten, Fremdwährungen, Kartenzahlungslösungen oder zusätzliche Finanzdienstleistungen erforderlich werden.
Gerade für Gründerinnen und Gründer lohnt es sich deshalb, nicht nur die aktuelle Situation zu betrachten. Ein Geschäftskonto sollte Ihr Unternehmen auch dann unterstützen, wenn neue Mitarbeitende hinzukommen, weitere Märkte erschlossen werden oder zusätzliche Finanzlösungen nötig sind. Wenn Sie das Geschäftskonto als Grundlage für Ihre Finanzprozesse verstehen, vermeiden Sie spätere Umstellungen und schaffen von Beginn weg eine stabile Basis für das Wachstum Ihres Unternehmens.
Wie lange dauert die Eröffnung eines Geschäftskontos in der Schweiz?
Wie lange die Kontoeröffnung dauert, hängt von der Bank, der Rechtsform Ihres Unternehmens und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Liegen alle erforderlichen Dokumente vollständig vor, eröffnen viele Banken ein Geschäftskonto innerhalb weniger Arbeitstage. Komplexe Eigentumsverhältnisse, ausländische Beteiligte oder zusätzliche Abklärungen können die Bearbeitungszeit verlängern.
Wenn Sie sich gut vorbereiten und alle Unterlagen vollständig einreichen, vermeiden Sie Rückfragen und beschleunigen den Eröffnungsprozess.
Praxistipp: Einige der häufigsten Gründe für Verzögerungen bei der Kontoeröffnung sind unvollständige Unterlagen oder fehlende Angaben zum Unternehmen. Wer sich auf das Gespräch vorbereitet und alle Dokumente bereithält, spart Zeit und vermeidet Rückfragen.
Zur Vorbereitung auf das Eröffnungsgespräch bietet PostFinance zusätzliche Informationen zur Gesprächsvorbereitung für Unternehmen.
Gesprächsvorbereitung Kontoeröffnung für Unternehmen | PostFinance
Gut vorbereitet zur Kontoeröffnung
Mit einer guten Vorbereitung schaffen Sie die besten Voraussetzungen für eine reibungslose Kontoeröffnung. Legen Sie die passende Rechtsform fest, stellen Sie alle erforderlichen Unterlagen zusammen und informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen der gewählten Bank. So vermeiden Sie Verzögerungen und können Ihr Geschäftskonto schneller für den geschäftlichen Zahlungsverkehr nutzen. PostFinance unterstützt Gründerinnen, Gründer und KMU mit Finanzlösungen aus einer Hand – vom Geschäftskonto über das Kapitaleinzahlungskonto bis hin zu Lösungen für den geschäftlichen Zahlungsverkehr. Gründerinnen und Gründer profitieren zudem vom Startangebot mit attraktiven Rabatten auf das Geschäftskonto und von weiteren ausgewählten Lösungen.
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