Jeder, der in der Schweiz lebt oder gelebt hat, kann bestätigen: Schweizer Krankenkassenprämien sind sehr hoch. Die Prämien können sich leicht auf mehrere Tausend Franken pro Jahr und Person belaufen und einen erheblichen Teil Ihres Budgets ausmachen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie kein sehr hohes Einkommen haben.
Um den Menschen in der Schweiz bei der Bewältigung der hohen Kosten der obligatorischen Krankenversicherung zu helfen, bieten die Kantone Einzelpersonen und Familien, deren Einkommen und Vermögen unter bestimmten Schwellenwerten liegen, Zuschüsse zu den Krankenkassenprämien an. Diese Zuschüsse werden als individuelle Prämienverbilligungen bezeichnet.
Individuelle Prämienverbilligungen sind in der Schweiz weit verbreitet. Im Jahr 2023 erhielten rund 2.45 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner – etwa 27.5 Prozent der Bevölkerung – Prämienverbilligungen.
Kann ich von individuellen Prämienverbilligungen profitieren?
Die Höhe der Prämienverbilligung und die Anspruchsvoraussetzungen werden von jedem Kanton individuell festgelegt. Eine detaillierte Übersicht über die verschiedenen Systeme und Anforderungen der Kantone ist bei der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren erhältlich. Sie können sie auf ihrer Website einsehen.
Die Anspruchsvoraussetzungen für die Prämienverbilligung in Bezug auf das steuerbare Einkommen und Vermögen variieren ebenfalls von Kanton zu Kanton. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie anspruchsberechtigt sind oder nicht, wenden Sie sich an die zuständige kantonale Behörde unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Wie kann ich individuelle Prämienverbilligungen beantragen?
In einigen Kantonen werden die Prämienverbilligungen automatisch auf der Grundlage Ihrer Steuererklärung ausgezahlt. In anderen Kantonen erhalten Sie nach der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung automatisch einen Antrag auf Prämienverbilligung, wenn Sie anspruchsberechtigt sind. Sie müssen den Antrag jedoch selbst ausfüllen und einreichen. In einigen Kantonen ist das Verfahren überhaupt nicht automatisiert, und Sie müssen von sich aus einen Antrag stellen, wenn Sie die Voraussetzungen für Prämienverbilligungen erfüllen.
Wie hoch ist die Prämienverbilligung?
Die Höhe der Prämienverbilligung variiert je nach Kanton sowie je nach Einkommen und Vermögen. Auch die Anzahl der Personen im Haushalt spielt eine wichtige Rolle.
Beispiel:
In Basel-Stadt liegt die jährliche Einkommensgrenze, ab der Sie keine Prämienverbilligungen mehr erhalten, bei 49’375 Franken für eine Einzelperson bzw. bei 103’000 Franken für einen Fünf-Personen-Haushalt (Stand: 2025).
Die Höhe der Prämienverbilligung richtet sich nach den Prämien für die Grundversicherung an Ihrem Wohnort. Auch das von Ihnen gewählte Versicherungsmodell kann eine Rolle spielen.
Beispiel:
In Basel-Stadt liegt die maximale Prämienverbilligung für Erwachsene (ab 26 Jahren) in 2025 bei 431 Franken pro Monat für das Standardmodell bzw. bei 461 Franken pro Monat für alternative Versicherungsmodelle. Für junge Erwachsene (18 bis 25 Jahre) liegen die Werte bei 324 beziehungsweise 330 Franken pro Monat. Für Kinder liegen die Werte bei 150 beziehungsweise 156 Franken pro Monat.
Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) schreibt vor, dass Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen eine Prämienverbilligung erhalten sollen, die mindestens 80 Prozent der Prämien für Kinder und 50 Prozent der Prämien für junge Erwachsene deckt.
Die Kriterien für die Einstufung als Haushalt mit niedrigem oder mittlerem Einkommen sowie die für die Berechnungen herangezogenen Prämien variieren jedoch zwischen den Kantonen.
Wie werden individuelle Prämienverbilligungen ausgezahlt?
Prämienverbilligungen werden von der zuständigen Stelle des Wohnkantons direkt an Ihre obligatorische Krankenkasse ausbezahlt. Grundsätzlich haben die von Ihnen tatsächlich bezahlten Prämien für die obligatorische Krankenversicherung keinen Einfluss auf die Höhe Ihrer Prämienverbilligung. Sie erhalten in der Regel keine höhere Prämienverbilligung, wenn Sie eine teurere Krankenversicherung abschliessen. Wenn Sie eine sehr günstige Krankenkasse und/oder eine sehr hohe Franchise wählen, können Ihre Krankenkassenprämien niedriger sein als die an Ihre Krankenkasse gezahlten Zuschüsse. In diesem Fall wird die gesamte Krankenkassenprämie durch die Prämienverbilligung abgedeckt.
Wie kann ich einen Antrag auf Prämienverbilligung stellen?
Informationen und Anträge erhalten Sie bei der zuständigen Stelle für Prämienverbilligungen in Ihrem Kanton.
Krankenkassen-Verbilligungen pro Kanton - zuständige Stellen:
Aargau
Sozialversicherungsanstalt (SVA) des Kantons Aargau
Telefon: +41 62 836 81 81
Website
Appenzell Innerrhoden
Gesundheitsamt des Kantons Appenzell Innerrhoden
Telefon: +41 71 788 94 52
Website
Appenzell Ausserrhoden
Ausgleichskasse des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Telefon: +41 71 354 51 51
Website
Bern
Amt für Sozialversicherungen
Telefon: +41 844 800 884
Website
Basel-Landschaft
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Basel-Landschaft
Telefon: 061 425 25 25
Website
Basel-Stadt
Amt für Sozialbeiträge
Telefon: +41 61 267 87 11
Website
Freiburg
Caisse de compensation du canton de Fribourg
Telefon: +41 26 305 45 01
Website
Genf
Service de l’assurance-maladie
Telefon: +41 22 546 19 00
Website
Glarus
Kantonale Steuerverwaltung
Abteilung IPV
Telefon: +41 55 646 61 65
Website
Graubünden
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Graubünden
Telefon: +41 81 257 41 11
Website
Jura
Caisse de compensation du canton du Jura
Telefon: +41 32 952 11 11
Website
Luzern
Ausgleichskasse Luzern
Telefon: +41 41 209 01 51
Website
Neuenburg
Office cantonal de l'assurance maladie OCAM
Telefon: +41 32 889 66 30
Website
Nidwalden
Ausgleichskasse Nidwalden
Telefon: +41 41 618 51 00
Website
Obwalden
Gesundheitsamt
Telefon: +41 41 666 63 05
Website
St. Gallen
SVA St. Gallen
Telefon: +41 71 282 61 91
Website
Schaffhausen
Sozialversicherungsamt Schaffhausen
Telefon: +41 52 632 61 11
Website
Solothurn
Ausgleichskasse des Kantons Solothurn
Telefon: +41 32 686 22 00
Website
Schwyz
Ausgleichskasse Schwyz
Telefon: +41 41 819 04 25
Website
Thurgau
Einzelne Gemeindeämter
Telefon: +41 58 345 68 40
Website
Tessin
Ufficio delle prestazioni
Servizio sussidi assicurazione malattia
Telefon: +41 91 821 93 11
Website
Uri
Amt für Gesundheit
Telefon: +41 41 875 22 42
Website
Waadt
Office vaudois de l'assurance-maladie
Telefon: +41 21 557 47 47
Website
Wallis
Caisse de compensation du canton du Valais
Section Subvention
Telefon: +41 27 324 91 11
Website
Zug
Einzelne Gemeindeämter
Telefon: +41 41 560 47 00
Website
Zürich
Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich
Telefon: +41 44 448 53 75
Website
Ich wohne ausserhalb der Schweiz. Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligungen?
Wenn Sie ausserhalb der Schweiz wohnen, Sie sich aber aufgrund von Sozialversicherungsabkommen in der Schweiz krankenversichern müssen, können Sie unter Umständen Prämienverbilligungen beantragen. Wie bei Einwohnerinnen und Einwohnern der Schweiz hängt die Anspruchsberechtigung von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Die Antragsformulare finden Sie auf der Website der Gemeinsamen Einrichtung KVG.
Weitere Informationen:
Schweizer Krankenkassen-Vergleich
Vergleich der ambulanten Zusatzversicherungen
Vergleich der Spitalzusatzversicherungen
Krankenkassen-Artikel in der Übersicht