Rechtsschutz Argumente Szenarien
Versicherungen

Brauche ich eine Rechtsschutzversicherung?

19. Januar 2023 - Raphael Knecht

Rechtliche Auseinandersetzungen versucht man in der Regel zu vermeiden. Wenn es aber doch dazu kommt, sind Sie froh, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Wann lohnt sich eine solche Versicherung?

Grundsätzlich können Sie nicht im Voraus wissen, dass Sie einen Rechtsschutz brauchen werden. Tatsächlich ist es sogar umgekehrt: Wenn Sie bereits wissen, dass Sie eine Versicherung brauchen, ist es schon zu spät – denn Ursachen für den Leistungsanspruch, die bereits vor Abschluss der Versicherung bestanden, sind in der Regel von der Deckung ausgeschlossen. Dazu kommt meist noch eine Karenzfrist von mehreren Monaten, in denen ein Rechtsstreit auch nach Versicherungsabschluss nicht gedeckt ist.

Ob Sie eine Rechtsschutzversicherung brauchen oder nicht, müssen Sie anhand Ihrer individuellen Situation abwägen. Das Online-Vergleichsportal moneyland.ch hat für Sie Beispiele für Szenarien gesammelt, in denen Sie eine Rechtsschutzversicherung in Erwägung ziehen sollten:

  • Häufige Teilnahme am Verkehr

Sie fahren regelmässig Auto, zum Beispiel wenn Sie täglich pendeln. In diesem Fall könnte sich ein Verkehrsrechtsschutz lohnen. Je mehr Sie im Verkehr unterwegs sind, umso eher kann es sein, dass Sie in eine Auseinandersetzung verwickelt werden, die vor Gericht endet oder bei der Sie zumindest rechtlichen Beistand benötigen.

Das gilt übrigens auch für die Verkehrsteilnahme per Fahrrad oder zu Fuss – wobei aber gerade bei Fussgängerinnen und Fussgängern die Gefahr, in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden, nicht massgeblich erhöht sein dürfte. Wenn Sie nur gelegentlich im Verkehr unterwegs sind, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie diesbezüglich in rechtliche Streitigkeiten geraten, niedriger.

  • Schlechtes Verhältnis zum Arbeitgeber

Sie haben Bedenken, dass Ihr Arbeitgeber sich künftig nicht an die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Bedingungen halten könnte. Ob unrechtmässige Kündigung oder Lohnkürzung – hier kann ein Arbeitsrechtsschutz von Vorteil sein. Auch wenn Sie nach Beendigung eines Anstellungsverhältnisses ein falsches Zeugnis ausgestellt bekommen sollten, können Sie sich in der Regel an den Rechtsschutz wenden.

Bis zu einem Streitwert von 30’000 Franken gilt in der Schweiz bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten allerdings ein vereinfachtes Verfahren, bei dem Ihnen keine Gebühren auferlegt werden und Sie auch nicht unbedingt einen Anwalt brauchen. Die Rechtsschutzversicherung könnte in einem solchen Fall überflüssig sein, sofern Sie nicht etwa einen Gerichtsentscheid an höhere Instanzen weiterziehen.

  • Ansprüche gegenüber Vermietern

Sie befürchten, dass Ihre Vermieterin beziehungsweise Ihr Vermieter Ihre künftigen Ansprüche nicht anerkennen wird. Der Mietrechtsschutz kann Ihnen beispielsweise helfen, einen tieferen Mietzins zu erstreiten. Aber Achtung: Wenn Sie beispielsweise aufgrund von Mängeln an der Wohnung eine Mietsenkung verlangen, dürfen diese Mängel nicht schon vor Abschluss der Versicherung bestanden haben – sonst wird die Versicherung sich weigern, die Kosten für damit verbundene Streitigkeiten zu tragen.

Ähnlich wie bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen sind auch Mietrecht-Verfahren bei der Schlichtungsbehörde kostenlos. Können Sie sich jedoch nicht einigen, landet das Anliegen vor einem Gericht. Dieses Verfahren ist kostenpflichtig. Bei einfachen Sachverhalten reicht oft das Schlichtungsverfahren und Sie brauchen auch keinen Anwalt. In diesem Fall bringt die Rechtsschutzversicherung in der Regel wenig, da für Sie keine Kosten anfallen.

  • Arbeiten am Eigenheim

Sie besitzen ein Eigenheim und beauftragen Unternehmen, Arbeiten an Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung auszuführen. Mit einem Immobilienrechtsschutz sichern Sie sich für den Fall ab, dass die Arbeiten nicht Ihrem Wunsch beziehungsweise Ihrer Vereinbarung mit der Firma entsprechen. Wenn deswegen beispielsweise weitere Kosten anfallen oder das Unternehmen Ihnen unrechtmässig Leistungen in Rechnung stellt, bleibt im schlimmsten Fall nur der Rechtsweg.

  • Erbstreitigkeiten

Falls Sie damit rechnen, dass es bei der Verteilung eines bevorstehenden Erbes Streitigkeiten geben könnte – zum Beispiel weil Sie sich mit Ihren Familienmitgliedern schlecht verstehen – kann es sich lohnen, einen Erbrechtsschutz abzuschliessen. Dann sind die Kosten gedeckt, falls die Streitigkeiten vor Gericht landen sollten. Allerdings bieten nur wenige Schweizer Versicherungen einen entsprechenden Schutz.

  • Beratung

Wenn Sie sich in Sachen Recht generell unsicher fühlen und immer mal wieder froh um Expertise wären, kann eine Rechtsschutzversicherung eine Lösung sein. Dasselbe gilt, wenn Sie schnell nervös werden, wenn beispielsweise in einem Brief Ihres Vermieters plötzlich von rechtlichen Schritten die Rede ist. Die meisten Versicherungen bieten ihren Kundinnen und Kunden nämlich Beratung ohne Zusatzkosten an. So können Sie sich auch ausserhalb von Rechtsstreitigkeiten telefonisch bei den Versicherungsjuristen informieren – eine Beratung durch einen Anwalt würde Sie oft pro Stunde mehr kosten als die Versicherungsprämie pro Jahr. Auch grundsätzlich begleitet Sie der Rechtsschutz bei Anliegen, für die Sie nicht unbedingt einen Anwalt benötigen.

Beachten Sie jedoch, dass auch gratis Hotline-Besprechungen Ihrer Versicherung Kosten verursachen. Darum kann es sein, dass ein Anbieter Ihre Police kündigt, wenn Sie zu oft die Beratung in Anspruch nehmen.

Prüfen Sie die Versicherung genau

Wenn Sie einen Rechtsschutz in Erwägung ziehen, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass die Allgemeinen Versicherungsbedingungen auch wirklich Ihre spezifischen Bedürfnisse abdecken. Wenn Sie einen Immobilienrechtsschutz abschliessen, um sich für den Fall zu schützen, dass beispielsweise eine Renovationsfirma keine gute Arbeit leistet, müssen Sie auf den Streitwert achten. Wenn solche Arbeiten typischerweise mehr kosten als der versicherte Streitwert, ist die Gefahr gross, dass die Versicherung im Fall eines Rechtsstreits nur einen Teil der Kosten übernehmen würde. Umgekehrt übernehmen Versicherungen Prozesskosten in der Regel erst ab einem bestimmten Mindeststreitwert.

Noch wichtiger ist, dass die konkreten Situationen, in denen Sie allenfalls vom Rechtsschutz profitieren würden, auch wirklich versichert und nicht etwa ausgeschlossen sind. Fragen Sie diesbezüglich bei der Versicherung nach, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben.

Eine Übersicht zu den einzelnen Angeboten finden Sie im Rechtsschutz-Vergleich von moneyland.ch.

Bessere Positionierung

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sind Sie im Ernstfall in der Regel besser positioniert, um an Ihr Recht zu kommen. Der Vorteil der Versicherung ist zudem, dass allenfalls Forderungen direkt an die Versicherung gestellt werden (analog zum Modell «Tiers payant» bei der Krankenkasse), sodass Sie keine Mittel vorschiessen müssen. Sind Sie nicht versichert, müssen Sie allfällige Kosten tragen und können Ihre Forderungen erst bei einem Sieg vor Gericht wieder geltend machen.

Wann bringt eine Rechtsschutzversicherung nichts?

Wenn Sie am Existenzminimum leben und keine Vermögenswerte besitzen, brauchen Sie keine Rechtsschutzversicherung. Verfügen Sie nicht über die erforderlichen Mittel und ein Verfahren erscheint nicht aussichtslos, haben Sie gemäss der Schweizerischen Zivilprozessordnung Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege – der Staat übernimmt etwa Vorschuss- und Sicherheitsleistungen, Gerichtskosten sowie Anwaltskosten. Das heisst: Wenn Sie kaum genügend Geld haben, um sich eine Rechtsschutzversicherung leisten zu können, brauchen Sie sie wahrscheinlich sowieso nicht.

Bedenken Sie zudem, dass bestimmte Situationen bereits von einer bestehenden Versicherung gedeckt sein können. So gibt es im Rahmen von Haftpflichtversicherungen in der Regel einen passiven Rechtsschutz. In dessen Rahmen wehrt Ihre Versicherung unberechtigte Ansprüche Ihnen gegenüber ab.

Weitere Informationen:
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Redaktor Raphael Knecht
Raphael Knecht war bis Ende Februar 2023 Analyst und Fachredaktor bei moneyland.ch. Seither unterstützt er die Redaktion gelegentlich als Freelancer.
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