Der hypothekarische Referenzzinssatz ist zum zweiten Mal im laufenden Jahr 2025 gesunken. Statt bei 1.5 Prozent liegt er ab dem 2. September 2025 neu bei 1.25 Prozent. Dies gab das Bundesamt für Wohnungswesen am Montagmorgen bekannt. Der Referenzzinssatz basiert auf dem durchschnittlichen Zinssatz von Hypotheken von Schweizer Banken, der zwischen Ende März und Ende Juni 2025 von 1.44 Prozent auf 1.37 Prozent zurückgegangen ist.
Schon im März 2025 war der Referenzzinssatz von damals 1.75 Prozent auf 1.5 Prozent gesunken. Im Juni blieb der Referenzzinssatz aufgrund von Rundungseffekten konstant, obgleich der durchschnittliche Hypothekarzins von 1.55 Prozent auf 1.44 Prozent rückläufig war.
Mit 1.25 Prozent liegt der Referenzzinssatz nun – wie schon zwischen März 2020 und Juni 2023 – auf einem historischen Tief.
Was bedeutet der neue Referenzzinssatz für Mieterinnen und Mieter?
Für zahlreiche Mieterinnen und Mieter ist die Reduktion des Referenzzinssatzes eine gute Nachricht: Sie können eine Senkung ihres Mietzinses beantragen. Zwingende Voraussetzung ist allerdings, dass ihre aktuelle Miete auf einem höheren Referenzzinssatz fusst. Der massgebende Zinssatz ist in der Regel im Mietvertrag vermerkt – oder aber im letzten diesbezüglichen Schreiben.
In der folgenden Tabelle können Sie Ihre mögliche prozentuale Mietzinssenkung ablesen.
Tabelle: Mietzinssenkung nach Referenzzinssatz
| Massgebender Referenzzinssatz |
Maximal mögliche Mietzinssenkung |
| 1.25% |
0.00% |
| 1.50% |
2.91% |
| 1.75% |
5.66% |
Beachten sollten Mieterinnen und Mieter allerdings, dass sich der Mietzins nur selten im hier ausgewiesenen Umfang reduziert. Denn die Miete hängt von verschiedenen Faktoren ab – nicht nur vom Referenzzinssatz. Der Vermieter kann etwa eine allgemeine Kostensteigerung geltend machen.
Wie gehe ich vor?
Wichtig: Wer Anrecht auf eine Mietzinsreduktion hat, muss in der Regel selbst aktiv werden und ein Senkungsbegehren per Einschreiben einreichen. Der Mieterinnen- und Mieterverband stellt ein Musterschreiben zum Download zur Verfügung, das Sie verwenden können. In seltenen Fällen setzen Vermieter die Senkung von sich aus um.
Weitere Informationen:
Darf der Vermieter die Miete erhöhen?
So können Sie Ihre Wohnkosten senken