Die Spitalversicherung ist ein Zusatz zur Grundversicherung der Schweizer Krankenkassen. Im Gegensatz zu ambulanten Zusatzversicherungen übernehmen Spitalversicherungen in erster Linie zusätzliche stationäre Leistungen im Zusammenhang mit dem Spitalaufenthalt.
Während die Leistungen der Grundversicherung bei allen Kassen per Gesetz dieselben sein müssen, können diese bei den Spitalversicherungen markant variieren. Die Krankenkassen können die Prämien je nach Dienstleistung, Wohnort, Franchise, Geschlecht und Alter unterschiedlich hoch ansetzen.
Die Krankenkassen haben überdies das Recht, je nach Risikoeinschätzung interessierte Kunden abzulehnen oder Vorbehalte vorzubringen. Die Krankenkassen verlangen deshalb für die Aufnahme detaillierte Angaben der Gesundheit der Versicherten.
Es werden grundsätzlich fünf verschiedene Spitalzusätze unterschieden:
- Allgemeine Abteilung Schweiz: freie Spitalwahl
Die Versicherung «Spital allgemein ganze Schweiz» deckt die Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung von Spitälern in der ganzen Schweiz zusätzlich zu den Kosten, welche die Grundversicherung bereits übernimmt. Damit ermöglicht die Versicherung die freie Spitalwahl ohne zusätzliche Kosten.
Weitere Informationen zur allgemeinen Abteilung finden Sie hier.
Brauche ich eine Zusatzversicherung für die allgemeine Station?
Seit der Einführung der Fallpauschalen 2012 werden öffentliche und private Spitäler schweizweit auch in der Grundversicherung gleich eingestuft. Die medizinischen Behandlungen werden einheitlich entschädigt, egal, wie lange und in welchem Spital in der Schweiz die Patienten beherbergt sind.
Sie können als Patientin oder Patient also seit kurzem auch im Rahmen der Krankenkassen-Grundversicherung entscheiden, in welchem Spital Sie in der Schweiz behandelt werden möchten.
Es gibt allerdings Einschränkungen. So muss das gewünschte Spital auf der so genannten Spitalliste Ihres Wohnkantons stehen. Die Krankenkassen entschädigen überdies – mit Ausnahme von Notfällen – nur die Behandlungskosten nach dem Tarif des Wohnkantons.
Falls Ihre Behandlungskosten in einem ausserkantonalen Spital höher zu liegen kommen als es die Fallpauschale Ihres Wohnkantons festlegt, müssen Sie in der Grundversicherung den Differenzbetrag aus dem eigenen Portemonnaie begleichen. Eine Zusatzversicherung für die allgemeine Abteilung in der Schweiz deckt diese Kosten jedoch ab.
- Halbprivate Abteilung Schweiz: freie Arztwahl und Zweibettzimmer
Die Spitalzusatzversicherung «Halbprivate Abteilung Schweiz» deckt die Unterbringung in einem Zweibett-Zimmer. Allerdings bleibt anzumerken, dass es in Schweizer Spitälern verhältnismässig viele Zweibettzimmer gibt, so dass Sie je nach Situation auch mit einer allgemeinen Versicherung in den Genuss eines solchen kommen können.
Ein wesentlicher Vorteil der halbprivaten Versicherung ist, dass sie neben Krankenhausaufenthalten auch Aufenthalte in Privatkliniken abdeckt. Der Versicherungsschutz für Kliniken variiert jedoch je nach Anbieter. Mithilfe der praktischen Filterfunktion im Vergleich der Spitalzusatzversicherungen können Sie Angebote finden, die die Kliniken Ihrer Wahl abdecken.
Viele Angebote decken auch die zusätzlichen Gebühren für die freie Arztwahl ab.
Weitere Informationen zur halbprivaten Abteilung finden Sie hier.
- Private Abteilung Schweiz: freie Arztwahl und Einbettzimmer
Die Spitalzusatzversicherung «Private Abteilung Schweiz» ist die teuerste aller Spitalversicherungen. Versichert sind die Zusatzkosten für die Unterbringung in einem privaten Einbett-Zimmer.
Wie bei der halbprivaten Versicherung können auch bei der Versicherung für die private Abteilung die Mehrkosten für einen Aufenthalt in einer Privatklinik je nach Versicherungsangebot übernommen werden. Die praktischen Filter des Vergleichs der Spitalzusatzversicherungen helfen Ihnen dabei, Angebote zu finden, die die Kliniken Ihrer Wahl abdecken.
Die zusätzlichen Gebühren für die freie Arztwahl werden von vielen Angeboten abgedeckt.
Wie bei allen Modellen lohnt sich auch für Privatversicherte ein Vergleich der Spitalzusatz-Versicherungen. Die Kosten variieren je nach Anbieter markant.
Weitere Informationen zur privaten Abteilung finden Sie hier.
- Flex-Modell: Spitalversicherung für Spontane
Mit der Flex-Krankenhausversicherung haben Sie bei jedem einzelnen Krankenhausaufenthalt die Freiheit, zwischen einer Unterbringung auf einer allgemeinen, halbprivaten oder privaten Abteilung zu wählen. So können Sie beispielsweise bei kurzen Aufenthalten die allgemeine Abteilung wählen und bei längeren Krankenhausaufenthalten ein Halbprivatzimmer oder ein Privatzimmer.
Wenn Sie sich für den allgemeinen Spitalzusatz entscheiden, werden meistens die vollen Kosten übernommen. Wenn Sie sich für eine halbprivate oder private Deckung entscheiden, müssen Sie je nach abgeschlossener Flex-Versicherung den definierten Teil der Kosten übernehmen.
Die Flex-Spitalversicherung ist in der Regel deutlich günstiger als die halbprivate und die private Spitalversicherung.
Weitere Informationen zum Flex-Modell finden Sie hier.
Versicherung für Spitalaufenthalte ausserhalb der Schweiz
Viele Angebote für Spitalzusatzversicherungen decken auch Spitalaufenthalte ausserhalb der Schweiz ab. Je nach Angebot gilt der Versicherungsschutz entweder für geplante Behandlungen im Ausland oder nur für medizinische Notfälle. Ausserdem können die Deckungsgrenzen niedriger sein.
Weitere Informationen:
Vergleich der Spitalzusatzversicherungen
Schweizer Grundversicherung-Vergleich
Vergleich der ambulanten Zusatzversicherungen