Staatssteuer

In der Schweiz bezeichnet die Staatssteuer eine kantonale Steuer, die jährlich erhoben wird. Sie berechnet sich in den meisten Kantonen durch Multiplikation des kantonalen Steuerfusses mit der einfachen Staatssteuer.

Es handelt sich also um die tatsächlich dem Kanton geschuldete Steuer. Es gibt jedoch Ausnahmen: Einige Kantone kennen einen direkt anwendbaren Tarif ohne Steuerfuss (siehe Steuerfuss Kanton).

Steuerfüsse gibt es für die Einkommen- und Vermögenssteuer von Privatpersonen sowie Gewinn- und/oder Kapitalsteuer juristischer Personen.

Weitere Informationen:
Einfache Staatssteuer

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Redaktor Daniel Dreier
Daniel Dreier ist Redaktor und Experte für Geldthemen bei moneyland.ch.